
Wer mit Werkzeug, Maschinen oder Material zum Kunden muss, braucht oft einen Parkplatz möglichst nah am Einsatzort. Ab 1. September soll ein einheitlicher Handwerker-Parkausweis solche Einsätze im gesamten Landkreis Ludwigsburg erleichtern. Beantragt werden kann er schon jetzt.
Von der Redaktion (lb) – 09.57 Uhr
Ludwigsburg. Wer als Handwerker mit schwerem Werkzeug, Maschinen oder Material zum Kunden fährt, kennt das Problem: Der Einsatzort ist erreicht, ein geeigneter Parkplatz aber nicht unbedingt. Genau dafür führt der Landkreis Ludwigsburg ab 1. September einen einheitlichen Handwerker-Parkausweis ein.
Wie das Landratsamt Ludwigsburg mitteilt, können Betriebe den neuen Ausweis ab sofort beantragen. Er gilt künftig in allen Städten und Gemeinden des Landkreises.
Gedacht ist die Regelung für Handwerksbetriebe, die bei Kundeneinsätzen mit Service-, Werkstatt- oder Montagefahrzeugen bis 7,5 Tonnen unterwegs sind und ihr Fahrzeug unmittelbar am Einsatzort benötigen.
Bislang mussten Betriebe für solche Situationen teilweise jeweils eigene Ausnahmegenehmigungen beantragen. Das kostete Zeit und verursachte zusätzliche Gebühren. Der neue kreisweite Ausweis soll dieses Verfahren vereinfachen.
Parken auch im eingeschränkten Haltverbot
Mit dem Parkausweis dürfen Handwerksbetriebe während eines Kundeneinsatzes unter anderem gebührenfrei im öffentlichen Straßenraum parken. Auch das Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Bewohnerparkbereichen ist möglich.
Die Sonderregelung gilt werktags zwischen 7 und 20 Uhr und ausschließlich während eines tatsächlichen Kundeneinsatzes.
200 Euro für ein Jahr
Der Jahresausweis kostet 200 Euro. Darauf können bis zu drei Fahrzeuge eines Betriebs eingetragen werden. Wer mehrere Ausweise benötigt, kann entsprechend weitere beantragen.
Die Anträge nehmen die Verkehrsbehörden von Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Pleidelsheim, Remseck am Neckar und Vaihingen an der Enz sowie die Verkehrsbehörde des Landkreises entgegen.
Betriebe mit Sitz oder Niederlassung im Landkreis wenden sich an die für ihren Unternehmenssitz zuständige Straßenverkehrsbehörde. Unternehmen von außerhalb können den Ausweis dort beantragen, wo sie erstmals im Landkreis tätig werden.
Ludwigsburg24 hatte bereits im Juni über die geplante Einführung des kreisweiten Handwerker-Parkausweises berichtet. Neu ist nun: Die Anträge werden bereits vor dem offiziellen Start am 1. September angenommen.
Weitere Informationen und das Antragsformular stellt der Landkreis auf seiner Internetseite bereit.


