Parken in Ludwigsburg – das müssen Bewohner ab 1. April beachten

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Am 1. April 2022 ändert sich die Gebühr für den einjährigen Bewohnerparkausweis. Er kostet dann grundsätzlich 120 Euro statt bislang 30 Euro. Menschen, die Inhaber der Ludwigsburg Card sind, erhalten diesen für 60 Euro. Mobilitätsbeeinträchtigte Menschen mit einem blauen oder orangenen Ausweis bezahlen 30 Euro.

Maßgeblich für die Berechnung der Gebühren ist laut der Stadtverwaltung das Ablaufdatum. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Ausweis tatsächlich für den gesamten Zeitraum gültig ist und nicht bei vorheriger Beantragung frühzeitig an Gültigkeit verliert. Dies gewinnt vor allem bei der neuen Gebühr an Bedeutung. Beantragt zum Beispiel ein Anwohner, dessen Bewohnerparkausweis am 4. April 2022 ausläuft, am 21. März 2022 einen neuen Ausweis, bekommt er diesen mit Gültigkeit ab dem 5. April 2022 für ein weiteres Jahr ausgestellt. Er muss dementsprechend 120 Euro Gebühren zahlen, erklärt die Ludwigsburger Stadtverwaltung.

Wenn ein Ausweis vor dem 31. März abläuft, beispielsweise am 27. März, soll Folgendes gelten: Wird der Ausweis etwa am 21. März beantragt, gilt der neue Ausweis ab dem 28. März und kostet 30 Euro. Dieser gilt dann ein Jahr. Wird der neue Parkausweis aber erst am 14. April beantragt, gilt der neue Ausweis auch erst ab dem 14. April und kostet dann 120 Euro. Mehr Fallbeispiele stehen auf www.ludwigsburg.de/bewohnerparken.

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Einen Bewohnerparkausweis erhält, wer in einem Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnung gemeldet ist und keinen privaten Stellplatz oder keine private Garage besitzt. Jede Person erhält nur einen Parkausweis, auf dem bis zu zwei Kennzeichen eingetragen werden können. Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn ein entsprechender Nachweis über die Mitgliedschaft vorgelegt wird.

red