Patienten-Rechte bei Kunstfehlern

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Bei Opfern von ärztlichen Kunst- oder Behandlungsfehlern herrscht oft die Furcht vor unkalkulierbaren Kosten auf dem Weg zum Schadensersatz. Doch die ist unberechtigt. Denn es gibt kostenfreie Wege, wie Betroffene zu ihrem Recht kommen können.

Der erste Schritt: Der Patient sollte mit seinem behandelnden Arzt sprechen. “Idealerweise klärt sich der Verdacht auf”, so Dr. Max Skorning vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, zum Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Ist der Mediziner nicht gesprächsbereit oder kann er nicht erklären, wie es zum Schaden kam, sollte Hilfe von Dritten eingeholt werden. Der Experte rät zum Weg über die gesetzliche Krankenkasse. Denn die ist verpflichtet, einem gemeldeten Fall unentgeltlich nachzugehen.

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Hält sie den Fehlerverdacht und den Schaden für plausibel, leitet sie den Fall üblicherweise an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weiter. Auch Privatpatienten steht der kostenfreie Weg über die Landesärztekammern offen. In deren Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen untersuchen Mediziner den Fall. Sie fertigen ein Gutachten an und schicken eine Empfehlung an die Haftpflichtversicherung.

Rechtlich verbindlich ist allerdings keiner der beiden Wege. “Erkennt der Haftpflichtversicherer trotz eines positiven Gutachtens den Schaden nicht an, kann der Patient klagen”, so der Experte. Die Kosten müsse er dann aber zunächst selbst tragen. mp/rhu