Pfandflaschen als Kündigungs-Grund

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Sammelt ein Mitarbeiter Pfandflaschen während der Arbeit, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer verstößt damit massiv gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Kaum zu glauben: Aber auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 2 AZR 235/18) weist jetzt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Die Reinigungskraft war für Gebäude auf dem Flughafengelände zuständig. Der Arbeitgeber kündigte ihr, weil sie verbotswidrig Pfandflaschen auf dem Gelände gesammelt hatte. In einem gerichtlichen Vergleich einigten sich Frau und Arbeitgeber dann jedoch auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Die Mitarbeiterin sammelte aber trotzdem weiter Pfandgut. Nachdem der Arbeitgeber erfolglos mehrere Abmahnungen ausgesprochen hatte, kündigte er der Frau fristlos.

Die Kündigungsschutzklage der Frau ging bis zum Bundesarbeitsgericht – hatte jedoch in keiner Instanz Erfolg. Ein Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die bewusste und nachhaltige Verletzung arbeitsvertraglicher Haupt- und Nebenpflichten ist einer dieser wichtigen Gründe. wid/rlo

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