
Polizeibeamte in Baden-Württemberg werden immer häufiger zu Lebensrettern: Allein im Jahr 2024 leisteten sie rund 1.450 dokumentierte Erste-Hilfe-Einsätze, darunter 125 Reanimationen. Der Landtag würdigte die Arbeit der Einsatzkräfte, die oft als Erste am Notfallort eintreffen – noch bevor Rettungsdienste übernehmen können.
Von Lea Brandt – 07.57 Uhr
Ludwigsburg – Der Innenausschuss des Landtags hat sich mit der lebensrettenden Arbeit der Polizei bei medizinischen Notfällen befasst. Der Ausschussvorsitzende Ulli Hockenberger (CDU) teilte mit, dass Polizeibeamte häufig als erste an Unfall- oder Einsatzorten eintreffen und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe leisten müssen.
Die Abgeordneten hätten den Einsatzkräften dafür fraktionsübergreifend gedankt.
Laut Angaben des Innenministeriums wurden im Jahr 2023 rund 1.000 Erste-Hilfe-Maßnahmen durch die Polizei Baden-Württemberg dokumentiert, darunter 95 Reanimationen. Für 2024 stieg die Zahl auf etwa 1.450 dokumentierte Fälle, darunter 125 Reanimationen.
Hockenberger betonte, dass dieses schnelle Handeln der Polizisten in vielen Fällen großes Leid verhindert habe.
Seit 2016 werden alle Polizeivollzugsbeamten in Baden-Württemberg als polizeiliche Ersthelfer ausgebildet. Operativ eingesetzte Beamte müssen jährlich mindestens vier Stunden Training absolvieren.
Die Ausstattung wurde nach den Anschlägen 2015/16 optimiert: Landesweit stehen rund 7.500 `Essential Individual First Aid Kits` in Streifenwagen bereit, weitere 1.000 sind in Beschaffung. Diese enthalten unter anderem Tourniquets und Thoraxpflaster für lebensrettende Maßnahmen.



