Rasch gezahlte Soforthilfe besonders wirksam

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Die staatliche Soforthilfe soll betroffenen Betrieben durch die Coronakrise helfen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin rät hierbei zur Eile.

Im Frühjahr 2020 startete der Bund die Soforthilfe, ein Programm, das für die von Umsatzrückgängen betroffenen Selbstständigen Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro vorsah. Analysen zur Wirkung dieses ersten Programms anhand von Online-Umfragedaten mit über 20.000 Befragten zeigen, dass sich unter den Beziehenden der Soforthilfe die Wahrscheinlichkeit, selbstständig zu bleiben, moderat erhöht hat.

“Diese positive Wirkung erweist sich dann als signifikant, wenn die Hilfe binnen weniger Tage gewährt wurde”, berichtet das DIW. Gleichzeitig lasse der positive Effekt wenige Wochen nach Gewährung der Soforthilfe nach. “Bei der weiteren Ausgestaltung solcher Hilfsprogramme sollten neben einer schnellen Gewährung vor allem auch monatliche Auszahlungen in Betracht gezogen werden, um die positive Wirkung der Hilfen zu verlängern.”

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Deutliche Unterschiede in der Wirkung zeigen sich, wenn der Grad der Betroffenheit berücksichtigt wird, sagen die Forscher. In der Gastronomie und Beherbergung sowie im Bereich Kunst, Kultur und Erholung steige die Wahrscheinlichkeit, dass Selbstständige ihrer Tätigkeit ein Jahr später noch nachgehen werden dank der Soforthilfe-Zahlung um zehn Prozentpunkte. In den weniger betroffenen Branchen habe die Maßnahme die Verweilwahrscheinlichkeit im Schnitt nicht beeinflusst.

Vieles spreche dafür, so das DIW, statt einer Vielzahl von Programmen ein einziges fortlaufendes Hilfsinstrument für Selbstständige für die weitere Zeit der Pandemie zu entwickeln, das in Monaten mit großen Umsatzverlusten plan- und vorhersehbar, zielgenau und rasch finanzielle Unterstützung gewährt und das über die fixen Betriebskosten hinaus in begrenztem Umfang die Kosten des Lebensunterhalts deckt.

Für eine solche Form der Unterstützung sei die monatliche Gewährung eines steuerlichen Verlustrücktrags geeignet, der Gewinne aus mehreren vergangenen Jahren berücksichtigt. Alternativ könne der Bund dem Beispiel anderer Länder in Europa folgen und die Finanzämter monatlich anteilig Umsatzverluste der Selbstständigen ersetzen lassen, die diese während der Pandemie erleiden.

Lars Wallerang / glp