Rechnungshof rügt Gesundheitsministerium für Milliardenausgaben für Coronatests

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Der Rechnungshof wirft in einem internen Gutachten dem Bundesgesundheitsministerium einen schlampigen Umgang mit Steuergeldern bei den Coronatests während der Pandemie vor. In dem Dokument, aus dem das “Handelsblatt” zitiert, berichtet die Behörde von “strukturellen verfahrenstechnischen Mängeln”. Die kostenlosen Bürgertests verursachten Milliardenkosten, gleichzeitig fehle es an “Kontrollmöglichkeiten des Bundes”.

Zudem fehle eine “eindeutige Rechtsgrundlage” für die Ausgaben, die nach dem Sozialgesetzbuch eigentlich nur auf das Jahr 2021 beschränkt seien. Der Rechnungshof verweist auf Zahlen des Bundesamts für Soziale Sicherung, laut denen der Staat in der Zeit von Juli 2021 bis Februar 2022 bereits 9,2 Milliarden Euro für Tests ausgab, davon 3,4 Milliarden Euro für die Bürgertests. Die Testzentren rechnen ihre Kosten für Bürgertests auf Basis von Pauschalen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ab.

Dafür erhalten die KVen wiederum einen Ausgleich für ihren Verwaltungsaufwand. “Das Bundesgesundheitsministerium war weder über den tatsächlichen Aufwand der KVen noch über die Ergebnisse der Abrechnungsprüfungen informiert”, kritisiert der Rechnungshof. Das Haus von Minister Karl Lauterbach (SPD) müsse deswegen “in regelmäßigen Abständen über die Ergebnisse der Abrechnungsprüfungen und dabei festgestellte Auffälligkeiten informiert werden”.

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Empfohlen werde eine “Berichtspflicht” der KVen an das Ministerium. Lauterbachs Haus stellte offenbar bereits in Aussicht, ein besseres Verfahren mit den KVen auszuarbeiten. Der Rechnungshof verweist zudem auf die zahlreichen Missbräuche von Testzentren durch “unzutreffende Zahlen” über Tests, die dadurch möglicherweise falsch abgerechnet wurden.

Das Gesundheitsministerium reagierte darauf im Juli 2021 mit einer niedrigeren Pauschale, die auf acht Euro abgesenkt wurde. Der Rechnungshof allerdings kritisiert: “Eine schlüssige Kalkulation der Pauschale konnte das Bundesgesundheitsministerium nicht nachweisen.” Auch für die Höhe der zeitgleich eingeführten Sachkostenpauschale und deren für den Zeitraum von Anfang Dezember 2021 bis Ende Januar 2022 vorgenommenen Erhöhung existierten “keine nachvollziehbaren Begründungen.”

red / dts