Rechtliche Tücken der Wohngemeinschaft

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Wohngemeinschaften werden immer beliebter. Laut Statista lebten im Jahr 2019 rund fünf Millionen Deutsche in einer WG. Während die einen vor allem Kosten sparen wollen, finden sich andere zu einer Zweckgemeinschaft zusammen und wiederum andere sichern sich dadurch ihre sozialen Kontakte. Doch beim Mietvertrag gibt es Tücken. Experten des Versicherers ARAG kennen die Fallstricke und geben rechtlichen Rat.

Es gibt grundsätzlich drei Arten von WG-Mietverträgen. Die wohl verbreitetste Form ist ein Vertrag, den alle Mieter als Hauptmieter unterschreiben. So haben alle Mitbewohner die gleichen Rechte und Pflichten. Doch das kann nach Auskunft der Experten durchaus tückisch sein: Gibt es beispielsweise Mietrückstände, haften alle WG-Bewohner gemeinsam.

Auch könne es kompliziert werden, wenn ein Mitbewohner ausziehen möchte, denn der Vertrag kann nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden. Ist im Vertrag allerdings explizit festgehalten, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, können sich die verbleibenden Mitglieder problemlos einen neuen Mitbewohner suchen, hier muss der Vermieter zustimmen.

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Eine weitere Variante ist der Vertrag mit einem Hauptmieter, der untervermieten darf. Dies sollte vertraglich festgehalten werden. Lediglich der Hauptmieter unterzeichnet den Mietvertrag und zahlt alleine die Miete. Allerdings haftet er auch alleine, wenn es Probleme etwa mit Mietrückständen oder Renovierungen gibt. Seine Mitbewohner sind lediglich Untermieter mit einem entsprechenden Vertrag für einzelne Zimmer. Der Hauptmieter kann den Untermietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters kündigen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Vermieter ein Mitspracherecht bei einem neuen Mitbewohner hat, er darf diesen aber nicht willkürlich ablehnen.

Dritte Variante: Hier schließt der Vermieter mit jedem einzelnen Mitbewohner einen separaten Vertrag ab. Das heißt aber auch, dass er unter Umständen einen neuen Mieter aussucht, wenn einer der Bewohner seinen Mietvertrag kündigt und auszieht.

Lars Wallerang