Regeln für Online-Apotheken

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Medikamente über das Internet zu bestellen, ist für viele eine ganz normale Sache geworden. Das spart oft Zeit und Geld. Aber nicht immer geht alles glatt, und dann ist der Ärger groß. Doch wie steht es eigentlich um die Rechte der Kunden?

Dazu gibt es jetzt ein neues Urteil: Demnach dürfen Online-Apotheken das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen, heißt es da. Das hat jedenfalls das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die bekannte niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen außerdem dazu, vor dem Versand von Arzneimitteln die Telefonnummer des Kunden zu erfragen, um ihn bei Bedarf kostenlos zu beraten.

“Verbraucher dürfen grundsätzlich auch online bestellte Medikamente innerhalb von 14 Tagen zurücksenden,” sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. “Denn das hat nach den Oberlandesgerichten Naumburg und Karlsruhe jetzt auch das Kammergericht Berlin betätigt.” cid/rlo

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