Rentenerhöhung: Was davon übrig bleibt

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Ab 1. Juli 2020 haben Rentner mehr Geld in der Tasche. Zumindest theoretisch. Denn die Altersbezüge steigen zwar erneut an. Im Westen um fast dreieinhalb Prozent, im Osten sogar um gut vier Prozent. Davon sollen laut Bundesfinanzministerium rund 21 Millionen Rentner profitieren. Doch nicht bei allen wird das Geld komplett im Portemonnaie landen.

Der Grund: Mit der Erhöhung werden viele Senioren erstmals steuerpflichtig. Doch wie viel sie von der Rente an den Fiskus abgeben müssen, hängt vom Rentenbeginn, dem Grundfreibetrag und der Krankenversicherung ab. Schließlich zahlen auch Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Je früher der Renteneintritt, desto geringer die Steuer. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Wer in 2020 seinen Ruhestand beginnt, muss bereits 80 Prozent versteuern und bekommt nur noch 20 Prozent der Bruttorente als steuerfreien Teil ausgezahlt. Ab 2040 müssen alle Neu-Rentner ihr gesamtes Einkommen voll versteuern, abzüglich der dann geltenden Freibeträge.

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Die zweite Kehrseite der Medaille: Mit steigender Rente steigen auch die prozentualen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Grundsätzlich gilt, dass Ruheständler genauso wie im bisherigen Berufsleben versichert sind. Wer also gesetzlich versichert war, bleibt es in der Regel auch als Rentner. Wer Privatpatient war, ist es auch im Alter. Doch während sich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an das Einkommen anpassen, hängt die Höhe des Beitrages zur privaten Krankenversicherung allein vom Tarif ab, für den man sich entscheidet.

Die einzige finanzielle Unterstützung, die privat versicherte Rentner beantragen können, ist ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, sofern sie eine gesetzliche Rente beziehen. Der Zuschuss liegt aktuell bei 7,85 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, beträgt aber höchstens die Hälfte des Krankenversicherungs-Beitrages. Nach Auskunft von ARAG Experten ist der Zuschuss steuerfrei, muss allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Rudolf Huber