Schlaflos in die Abo-Falle

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Die enthusiastischen Schilderungen klingen in den strapazierten Ohren schlafloser Eltern wie eine echte Glücksverheißung: Auch die Rezensenten hätten wochenlang kaum Schlaf bekommen, weil sich das weinende Baby nicht beruhigen lassen wollte. Doch seit sie die unschlagbaren Profi-Tipps aus den E-Books anwenden würden, sei das Problem quasi über Nacht verschwunden.

Klingt gut – ist aber ein gemeiner Trick, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn wer den Link zum E-Book-Ratgeber anklickt, lande meist direkt auf Webseiten wie baby-endlich-schlafen.de oder endlich-windelfrei.de – und damit in einer Abo-Falle.

Zunächst offeriert laut der Experten “der Anbieter TrainingDigital360 Ltd für eine begrenzte Zeit Ratgeber-E-Books zu einem vermeintlich sehr günstigen und deutlich reduzierten Preis von einem Euro an”. Wer diese bestelle, tappe unwissentlich in eine Abo-Falle. Auf der Kreditkartenabrechnung fänden sich statt einer einmaligen Abbuchung von einem Euro monatliche Belastungen von 37 Euro.

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“Der Hinweis auf das Abo war so versteckt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihn bei der Bestellung kaum wahrnehmen konnten”, so Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. “Derartige Geschäftspraktiken sind rechtswidrig.”

Denn Webseiten-Betreiber sind verpflichtet, vertragliche Angaben wie Kosten und Laufzeit transparent und gut lesbar zu platzieren. Verstecken Anbieter wichtige Informationen über einen Abo-Vertrag, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Und: Betroffene können die unrechtmäßigen Abbuchungen von ihrem Kreditinstitut zurückholen lassen.

Grundsätzlich rät Heitkämper, misstrauisch zu sein und sich nicht von der glänzenden Fassade eines professionell gestalteten Instagram- oder Facebook-Auftritts blenden zu lassen: “Dahinter stecken Profis, die wissen, wie sie andere Nutzer täuschen können – manipulierte Kommentare und Bewertungen natürlich inbegriffen.”

Rudolf Huber