Schulanfänger in Ludwigsburg: Anmeldung am 04. März

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Alle Ludwigsburger Abc-Schützen, die in diesem Sommer eingeschult werden, müssen am Mittwoch, 4. März, von ihren Erziehungsberechtigten an der entsprechenden Grundschule angemeldet werden.

Die Kinder müssen sich bei der Anmeldung persönlich vorstellen. Außerdem sind die Geburtsurkunde und eventuell auch das Familienstammbuch mitzubringen. Erneut vorstellen müssen sich auch die Kinder, die am 1. August 2019 oder im Verlauf des ersten Schulhalbjahres 2019/2020 zurückgestellt wurden.

Das Kultusministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem der Einschulungsstichtag vorverlegt wird. Das bedeutet, dass zum kommenden Schuljahr 2020/2021 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt werden soll. Die abschließende Entscheidung über die Gesetzesänderung trifft der Landtag Baden-Württemberg. Das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im März 2020 abgeschlossen sein.

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Bereits jetzt bedeutet das, dass Eltern ihr im September 2014 geborenes Kind nicht an der Grundschule anmelden müssen, denn durch die Änderung des Schulgesetzes entfällt für diese Kinder die gesetzliche Schulpflicht für das kommende Schuljahr. Sofern Eltern jedoch eine Einschulung ihres im September 2014 geborenen Kindes wünschen, können sie ihr Kind an der Grundschule anmelden und lösen dadurch die Schulpflicht aus.

Die reguläre Einschulung, vorbehaltlich der gesetzlichen Neuregelung, gilt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2013 und dem 31. August 2014 geboren wurden. Sie werden am 1. August 2020 schulpflichtig. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zwischen dem 1. September 2014 und dem 30. Juni 2015 auf die Welt gekommen sind, ebenfalls in diesem Jahr mit der Schule beginnen.

Sofern sie für den Schulbesuch geistig und körperlich weit genug entwickelt sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch nach dem 30. Juni 2015 geborene Jungen und Mädchen angemeldet werden. In Zweifelsfällen entscheidet ein Gutachten des Gesundheitsamts.

Kinder, die geistig und körperlich noch nicht genügend für den Schulbesuch entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schule. Die Zurückstellung wird auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Vordrucke für die vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung liegen bei den Anmeldestellen aus.

Die Anmeldung der Schulanfänger am Mittwoch, 4. März, findet an den verschiedenen Schulen zu folgenden Zeiten statt:
• Schulbezirk 1: Hirschbergschule, Tammer Straße 32, 15 bis 17 Uhr
• Schulbezirk 2: Schubartschule, Frankfurter Straße 30, 14 bis 16 Uhr
• Schulbezirk 3: Osterholzschule, Kaiserstraße 6–8, 14 bis 17 Uhr
• Schulbezirk 4: Friedensschule, Friedenstraße 10, 14 bis 16 Uhr
• Schulbezirk 5: Grundschule Pflugfelden, Ditzinger Straße 19, 14 bis 15.30 Uhr
• Schulbezirk 6: Sophie-Scholl-Schule, Schulgasse 6, 14 bis 17 Uhr
• Schulbezirk 7: Fuchshofschule, Danziger Straße 30, Donnerstag, 5. März, von 14 bis
16 Uhr
• Schulbezirk 8: Oststadtschule, Danziger Straße 30, 14 bis 15 Uhr
• Schulbezirk 9: Schlösslesfeldschule, Corneliusstraße 36, 14 bis 16 Uhr
• Schulbezirk 10: Grundschule Hoheneck, Ostertagstraße 7, 14 bis 16 Uhr
• Schulbezirk 11: August-Lämmle-Schule, Westfalenstraße 54, 14 bis 17.30 Uhr
• Schulbezirk 12: Eichendorffschule, Neißestraße 22, 14 bis 16 Uhr
• Schulbezirk 13: Friedrich-von-Keller-Schule, Schwarzwaldstraße 2, 14 bis 16 Uhr
• Schulbezirk 14: Lembergschule, Erdmannhäuser Straße 1, 14 bis 16 Uhr

Bei Fragen zum zuständigen Schulbezirk oder für weitere Informationen wenden sich Erziehungsberechtigte an das Geschäftsführende Rektorat, Telefon 07141 910-2490, oder an den Fachbereich Bildung und Familie der Stadt Ludwigsburg, Telefon 07141 910-3362.