
Ludwigsburg – Mit dem Frühlingsbeginn startet auch die Schutzzeit für Jungwild und Bodenbrüter. Von März bis Juli bittet die Stadtverwaltung alle Hundehalterinnen und Hundehalter, besondere Rücksicht zu nehmen. Zudem appelliert sie an eine korrekte Entsorgung von Hundekot, um Umwelt und Landwirtschaft zu schützen.
Leinenpflicht und Betretungsverbot zum Schutz der Natur
Während der Schutzzeit ist es weder Mensch noch Hund gestattet, Waldstücke, Wiesen, Felder und Ackerränder zu betreten. Darüber hinaus gilt für Hunde im gesamten bebauten Stadtgebiet Leinenpflicht – also auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie im Bereich von Sportplätzen und Trimm-Dich-Pfaden. Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen sind Hunde generell nicht erlaubt.
Hundekot: Ein Ärgernis mit Folgen
Die Stadtreinigung beklagt regelmäßig unsachgemäß entsorgten Hundekot in Parks, auf Gehwegen und sogar auf landwirtschaftlichen Flächen. Besonders auf Wiesen und Feldern stellt Hundekot ein Problem dar: Gelangt er in die Fütterung von Nutztieren, kann das gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Daher fordert die Stadtverwaltung: Wer mit seinem Hund spazieren geht, muss dessen Hinterlassenschaften umgehend beseitigen.
Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Laut städtischer Polizeiverordnung droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro.
Kostenlose Hundekotbeutel und Entsorgungsmöglichkeiten
Um eine korrekte Entsorgung zu erleichtern, bietet die Stadt kostenlose Hundekotbeutel an. Die Standorte der Spender sind über die Infokarte der Stadt abrufbar: https://gis.ludwigsburg.de (unter „Info für Hundehalter“). Gefüllte Hundetüten können in speziellen Abfallbehältern („Hundetoiletten“) oder im regulären Restmüll entsorgt werden.
red