Silvester in Kornwestheim: Stadt mahnt zur Rücksicht – Feuerwerk nur in bestimmten Bereichen erlaubt

Kornwestheim. Wenn das Jahr 2025 zu Ende geht, wird vielerorts wieder der Himmel über Kornwestheim in bunten Farben erstrahlen. Damit das neue Jahr unbeschwert beginnen kann, erinnert die Stadtverwaltung an die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk.

Das Zünden von Raketen und Böllern ist ausschließlich in der Nacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 erlaubt. Darüber hinaus gilt in sensiblen Bereichen ein striktes Verbot: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an besonders brandempfindlichen Orten – etwa im Alten Dorf – darf kein Feuerwerk gezündet werden.

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Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Stadt bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht zu nehmen – auf Mensch, Tier und historische Gebäude.

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red

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