So kommen Sie an die Innovationsprämie

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Die Elektromobilität ist in Deutschland auf dem Vormarsch, was auch an der Innovationsprämie liegt. Denn die Zuschüsse von Staat und Hersteller machen sich für Käufer bezahlt. Der ACE Auto Club Europa informiert darüber, wie die Prämie auf dem Konto landet – in fünf Schritten.

1. Förderanspruch prüfen: Um sich im Vorfeld schlau zu machen, welche Fahrzeugmodelle antragsberechtigt sind, lohnt sich ein Blick in die Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert wird die Anschaffung neuer Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch junge Gebrauchte mit erstmaliger Zulassung nach dem 4. November 2019. Wie hoch der Fördersatz ausfällt, ist abhängig vom Nettolistenpreis beziehungsweise der Leasingdauer. Voraussetzung ist immer eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten. ACE-Tipp: Der Umweltbonus ist mit weiteren öffentlichen Fördermitteln kombinierbar.

2. Unterlagen zusammenstellen: Je nachdem, ob ein antragsberechtigtes Fahrzeug gekauft oder geleast wurde, sind verschiedene Unterlagen Voraussetzung für die Antragstellung der Innovationsprämie und sollten bestenfalls schon vorher vorliegen. Bei Kauf eines Neuwagens reicht die Rechnung aus. Im Falle eines Gebrauchtwagens ist ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs sowie eine Erklärung über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt vorzulegen.

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3. Antrag stellen: Die Antragstellung muss online über das elektronische Antragsformular des BAFA erfolgen. Wichtig: Der Herstelleranteil am Umweltbonus wird nicht unmittelbar “ausgezahlt”, sondern durch einen Preisnachlass beim Autokauf beglichen. Ob der ausgeschriebene Preis im Autohaus den Rabatt schon beinhaltet, ist dringend vor dem Kauf zu klären, um auch bei der Antragstellung der Innovationsprämie auf der sicheren Seite zu sein. Wichtigste Voraussetzung für den Antrag ist, dass das antragsberechtigte Fahrzeug bereits zugelassen ist. Achtung: Fehlt die Zulassung und der Antrag wird trotzdem gestellt, kommt es zur Ablehnung und der Antrag kann nicht wiederholt werden.

Tipp der Experten: Nicht lange warten, sondern den Antrag möglichst zeitnah nach der Zulassung stellen. Zwar bleibt nach der Zulassung ein Jahr Zeit, um die Innovationsprämie zu beantragen, jedoch kann die Bearbeitung der Anträge derzeit sowohl pandemiebedingt als auch wegen der hohen Nachfrage mehrere Wochen dauern.

4. Wahrheitsgemäße Angaben bestätigen: Wurde der Antrag übermittelt, gilt es auf eine E-Mail zu warten, die den Antragseingang bestätigt. Ihr Empfang ist wichtig, denn sie enthält neben der Druckansicht des Antrags auch die “Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben”. Dieses Dokument muss ausgedruckt, unterschrieben und gegebenenfalls mit einem Firmenstempel versehen eingescannt werden. Anschließend wird es über das Upload-Portal hochgeladen – dazu den Themenbereich “Förderprogramm Elektromobilität – FEMS (ab 01.09.2020)” auswählen und die eigene Vorgangsnummer eingeben.

5. Auszahlung abwarten: Erst nachdem der Antragsteller über das Formular bestätigt hat, wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben, werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Anschließend heißt es, auf den Zuwendungsbescheid warten. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt dann auf das im Antragsformular angegebene Konto.

Andreas Reiners / glp