So kommt eigener Strom in die Steckdose

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Schon lange ist Solarstrom preisgünstiger als Strom aus dem Netz. Doch nicht jeder kann sich eine große Photovoltaik-Anlage aufs Dach setzen. Stecker-Solargeräte bieten einen einfachen und kostengünstigen Einstieg in das Thema “grüne” Energie. Mit den Geräten können nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter ihren eigenen Strom auf dem Balkon oder der Terrasse produzieren. Doch worauf muss man dabei achten? Die Verbraucherzentrale Brandenburg klärt über Stecker-Solargeräte auf.

Deren wesentlicher Vorteil besteht darin, dass sie sich unkompliziert installieren lassen und auch bei einem Umzug schnell ab- und wieder angebaut sind. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen für Anbringung oder Aufstellung in Frage.

Die Geräte werden möglichst unverschattet zur Sonne geneigt und einfach in eine normale Steckdose oder eine spezielle Einspeisesteckdose gesteckt. “Damit sind sie bislang die einzige Technologie, mit der auch Mieter wirklich selbst erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch erzeugen können”, so Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. “Aber auch für Hausbesitzer können solche Geräte eine interessante Anschaffung für einen Einstieg in die eigene Stromerzeugung sein”, so der Experte weiter.

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Die Kosten eines Stecker-Solargeräts betragen nur einen Bruchteil von denen einer “klassischen” Solaranlage. Je nach Größe handelt es sich um etwa 300 bis 1.000 Euro. Die jährliche Stromerzeugung liegt bei 200 bis 500 Kilowattstunden. “Bei einem Strompreis von 32 Cent lassen sich dadurch 64 bis 160 Euro pro Jahr an Stromkosten sparen. Die Anschaffungskosten sind damit bereits nach fünf bis neun Jahren wieder drin”, rechnet der Experte vor. Dabei lassen sich die Geräte 20 Jahre und länger nutzen.

Mieter müssen vor der Inbetriebnahme die Erlaubnis des Vermieters einholen. Stecker-Solargeräte müssen außerdem beim örtlichen Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) angemeldet werden.

“Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den Anschluss oder verlangen unzulässige Entgelte für den gegebenenfalls notwendigen Zählertausch”, so Jahn. Den Betrieb verbieten dürfen sie aber nicht. Treten Probleme auf, kann eine Energieberatung bei der Verbraucherzentrale weiterhelfen.

Rudolf Huber / glp