So steht es um den Energieausweis

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2019 laufen die ersten Energieausweise von Wohnhäusern mit Baujahr 1966 und jünger ab. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und sind seit Anfang 2009 ausgestellt worden. Die Pflicht, einen aktuellen Energieausweis vorzulegen, gilt für Hauseigentümer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden laufen ab dem 1. Juli 2019 ab. Auch hier gilt eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, wendet sich am besten an einen qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche Häuser vergleichbar.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Damit hängt das Ergebnis des Ausweises stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab. wid/rlo

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