So steht es um die Autohäuser wirklich

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Autokäufer stellen sich in der Corona-Krise ihr gewünschtes Modell im Internet zusammen. Auch der Kauf wird online abgewickelt. Das klingt einfach und unkompliziert. Doch es gibt auch Verlierer. Und das sind die Autohäuser.

Vor den dramatischen Folgen der geplanten bundesweiten Corona-Regeln für den Automobilhandel warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). “Wenn jetzt nach über vier Monaten Lockdown auch noch die Abholung bestellter Fahrzeuge verboten werden soll, ist das der Sargnagel für viele Autohäuser”, kommentiert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den vorliegenden Entwurf einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes.

Dieser Entwurf wird allgemein so interpretiert, dass im Handel – anders als in der Gastronomie – bei Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 100 auch das sogenannte “Call-&-Collect”-Verfahren untersagt werden soll. “Damit zerstört man uns auch noch das Online-Geschäft”, so Karpinski. Dann nämlich sei die Kombination eines Vertragsschlusses auf elektronischem Wege mit der Übernahme des Fahrzeugs vor dem Autohaus nicht mehr zulässig.

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Die Fahrzeugabholung erfordere keinerlei physischen Kontakt zwischen Personen, betont der ZDK Präsident. Und die etwaige Sorge vor einem Gedränge wartender Kunden vor dem Betrieb sei im Autohandel geradezu absurd. Ohnehin sei nicht nachvollziehbar, warum in dem Entwurf ohne jede Begründung die Autohäuser mit ihren großen Ausstellungsräumen, der vergleichsweise geringen Kundenfrequenz und den ausgefeilten Hygienekonzepten nicht in den umfangreichen Katalog der Ausnahmen vom Verkaufsverbot aufgenommen worden seien.

“Ich gönne es jeder Buchhandlung und jedem Blumengeschäft, weiter verkaufen zu dürfen, aber warum darf das dann nicht auch der Autohandel, bei dem die Infektionsgefahr völlig unstreitig viel geringer ist?”, sagt Karpinski.

Ralf Loweg / glp