So steht es um die Digitalsteuer

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Eine Digitalsteuer für IT-Giganten ist schon lange im Gespräch. Jetzt wird es offenbar ernst, vor allem für die großen US-Digitalkonzerne. Denn das Bundesfinanzministerium prüft die Erhebung einer 15-prozentigen Sonderabgabe auf Online-Werbung ausländischer Anbieter. Dabei sollen Vergütungen, die deutsche Werbetreibende an ausländische Internetplattformen wie Google oder Facebook zur Platzierung von Onlinewerbung zahlen, wie Lizenzzahlungen behandelt werden. Diese würden dann per Gesetz einem 15-prozentigen Quellensteuerabzug unterliegen.

Die Quellensteuer wiederum müssten sich die deutschen Kunden dann von Konzernen wie Google oder Facebook als den eigentlichen Steuerpflichtigen erstatten lassen. Der Umweg über die deutschen Werbekunden ist notwendig, weil der deutsche Fiskus kein Zugriffsrecht auf die im Ausland sitzenden Plattformbetreiber hat, heißt es.

Das Bundesfinanzministerium bestätigte die Pläne. Es bestehe aber “noch keine abgestimmte Auffassung der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder”. Nach Informationen der WirtschaftsWoche gehen jedoch Betriebsprüfer beim größten deutschen Finanzamt in München schon dazu über, Ausgaben für Suchmaschinenwerbung nachträglich mit 15 Prozent Quellensteuer zu belasten.

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Für Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wäre die Quellenbesteuerung von Suchmaschinenwerbung eine Möglichkeit, die Schwierigkeiten zu umgehen, die sich beim Digitalsteuermodell der EU-Kommission ergeben, nämlich die Gewinne ersatzweise durch eine dreiprozentige Ausgleichsteuer auf den Umsatz zu besteuern. cid/rlo