So werden Hundebesitzer zu Spar-Füchsen

ANZEIGE

Millionen von Menschen in Deutschland sind im wahrsten Sinne des Wortes auf den Hund gekommen. Und das ist durchaus positiv gemeint. Die schlechte Nachricht: Für den vierbeinigen Freund müssen Steuern bezahlt werden. Dass man daran aber sparen kann, wissen sicher die wenigsten. Wie das funktioniert, und was dabei zu beachten ist, zeigt der jetzt Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

1. Hundehalterhaftpflicht ist absetzbar:

Die Hundehalterhaftpflicht ist – ebenso wie viele andere private Versicherungen – abzugsfähig. Steuerzahler können also die entsprechenden Beiträge in der Regel als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben.

ANZEIGE

2. Professionelle Hundebetreuung von der Steuer absetzen:

Füttern und Fell bürsten, ausführen und austoben: Wer sich für die Versorgung, Betreuung oder Pflege seines Hundes professionelle Hilfe ins Haus holt, kann in der Regel einen Teil der Ausgaben von der Steuer absetzen. Das Stichwort lautet hier: haushaltsnahe Dienstleistungen.

Generell liegt die Betonung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ganz klar auf dem ersten Wort. Das heißt, die Pflege und Betreuung des Tieres muss hauptsächlich im Haushalt des Hundebesitzers angesiedelt sein, also in dessen Haus oder Wohnung.

Und noch etwas ist zu beachten: Wie bei allen haushaltsnahen Dienstleistungen sind für das Finanzamt zwei Nachweise wichtig – erstens die Rechnung des jeweiligen Dienstleisters und zweitens der Überweisungsbeleg, der beweist, dass die Rechnung beglichen wurde.

3. Hundefriseur beim Finanzamt geltend machen:

Wer seinen Liebling in einen Hundesalon bringt und ihn dort scheren oder trimmen lässt, der kann die entstehenden Kosten nicht von der Steuer absetzen, da es sich um keine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Wenn allerdings der Hundepfleger und -verschönerer in die Wohnung des Halters kommt, kann das steuerlich berücksichtigt werden. In diesem Fall greifen alle Regeln und Vorgaben, die für haushaltsnahe Dienstleistungen gelten.

Ralf Loweg / glp