Sozialhilfe-Kosten steigen um 6,5 Prozent

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14,4 Milliarden Euro netto haben die Sozialhilfeträger Im Jahr 2020 in Deutschland für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Mehr als die Hälfte der 14,4 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2020 macht die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfallen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 7,6 Milliarden Euro, das sind 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich ist mit 14,0 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro bei der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt sinken dagegen um 21,6 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen fließen zusammen 1,3 Milliarden Euro (minus 0,8 Prozent).

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Die bis Ende 2019 im Sechsten Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der Eingliederungshilfe werden zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe werden damit ab dem Berichtsjahr 2020 in einer eigenen Statistik erfasst: Danach werden im Jahr 2020 für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 20,8 Milliarden Euro ausgegeben. Das ist eine Steigerung um 7,8 Prozent gegenüber den entsprechenden Nettoausgaben im Jahr 2019.

Lars Wallerang / glp