Stadt erweitert Notbetreuung für Kinder

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Die Stadt Ludwigsburg startet am Montag, 27. April, aufgrund der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg eine erweiterte Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen.

Bislang durften nur Kinder die Notbetreuung besuchen, bei denen mindestens ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet – zum Beispiel als Ärztin, Krankenpfleger oder Polizist. Jetzt hat das Land den Berechtigtenkreis deutlich erweitert: Wenn beide Erziehungsberechtigte berufstätig sind, für ihren Arbeitgeber unabkömmlich und ihre Arbeit nicht von zuhause erledigen können, gehören sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Zudem müssen sie eine Begründung vorlegen, warum sie die Betreuung der Kinder nicht durch Familie, Freunde oder anderweitig abdecken können. Das Gleiche gilt für Alleinerziehende. Die Schulkindbetreuung wurde außerdem auf die siebten Klassen ausgedehnt.

Wichtig ist aber: Sollten die Plätze in der Notbetreuung nicht für alle Kinder mit Anspruch ausreichen, entscheidet die Stadt Ludwigsburg nach den Vorgaben des Landes, welche Kinder bevorzugt aufgenommen werden. Grundsätzlich haben Kinder Vorrang, die auch bislang schon notbetreut werden durften – bei denen also ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur mit Präsenzpflicht arbeitet. Außerdem bevorrechtigt sind Kinder, die im Haushalt eines Alleinerziehenden oder einer Alleinerziehenden leben, oder deren Kindeswohl gesichert werden muss – zum Beispiel, wenn sie in schwierigen Familienverhältnissen leben.

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Wie bislang wird ein Kind in seiner gewohnten Kita oder Schule betreut. Ein vorübergehender Wechsel in eine andere Einrichtung ist nicht möglich. Die Eltern melden ihr Kind direkt bei ihrer Betreuungseinrichtung oder Schule für die Notbetreuung an. Das zentrale Platzmanagement läuft aber über die Stadt Ludwigsburg, auch wenn das Kind zum Beispiel in einer kirchlichen oder privaten Kindertageseinrichtung betreut wird. Damit wird gewährleistet, dass alle Anmeldungen stadtweit einheitlich geprüft und genehmigt werden.

Die Stadtverwaltung wird prüfen, ob die Eltern tatsächlich unabkömmlich bei ihrer Arbeit sind und eine Präsenzpflicht für sie besteht. Nach Prüfung ihres Antrags erhalten die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Entscheidung der Stadt, ob das Kind aufgenommen werden kann. Alle Platzzusagen können aufgrund der Vorrangigkeit bestimmter Gruppen aber nur auf Widerruf erteilt werden.

Für Ersten Bürgermeister Konrad Seigfried hat die Neuregelung des Landes zwei Seiten: „Zum einen ist es natürlich positiv, dass wesentlich mehr Eltern bei der Kinderbetreuung entlastet werden. Da werden Familien unterstützt. Aber wenn wieder viele Kinder betreut werden, steigen die Risiken einer Ansteckung.“ Renate Schmetz, Leiterin des Fachbereichs Bildung und Familie, erläutert: „Für Kinder, insbesondere kleine Kinder, ist es schwer, die nötigen Abstände einzuhalten. Bei Säuglingen ist der Entzug von Nähe schlicht nicht möglich.“

Für die Notbetreuung hat das Land vorgegeben, dass die Gruppen maximal halb so groß sein dürfen wie in normalen Zeiten. Das sind bei den Krippenkindern dann maximal fünf Kinder, im Kindergarten zehn, in den Grundschulen 14 und in den weiterführenden Schulen maximal 15 Kinder. Und die Gruppen müssen räumlich getrennt werden. Viele Einrichtungen, auch in Ludwigsburg, haben große Räumlichkeiten für offene Konzepte, aber zu wenig einzelne Räume, um Gruppen räumlich zu trennen. Außerdem gibt es Einrichtungen, in denen viele Erzieherinnen und Erzieher arbeiten, die zur Risikogruppe gehören – also über 60 Jahre alt oder mit einer relevanten Vorerkrankung. Diese werden nach Möglichkeit nicht für die Notbetreuung eingesetzt.

„Wir haben normalerweise 4100 Kita-Plätze in Ludwigsburg, im Notbetrieb dürften wir rein rechnerisch etwa 2000 anbieten. Wir gehen aber – aufgrund der Rückmeldungen aus den einzelnen Kitas – momentan davon aus, dass wir 1200 Plätze zur Verfügung haben“, so Konrad Seigfried. In der Schulkindbetreuung sind es in der Notbetreuung 570 Plätze, regulär 2.800 Plätze. Wie viele der Plätze tatsächlich benötigt werden, wird sich ab der kommenden Woche zeigen, wenn ein Großteil der Anträge eingegangen ist. „Schon jetzt sehen wir, dass die Nachfrage sehr groß ist“, sagt Renate Schmetz.

Die regulären Kita-Gebühren wurden für den April nicht mehr erhoben. Das ist auch für den Mai geplant. Seither fielen auch für die Notbetreuung keine Kosten an. Mit der erweiterten Notbetreuung ab Montag, 27. April, fallen nun aber Gebühren an – und zwar 10 Euro pro Tag. Sofern die Betreuung weniger als fünf Stunden umfasst, sind es nur fünf Euro. „Auf jeden Fall werden die Eltern nicht mehr für die Notbetreuung bezahlen müssen als sie bisher monatlich entrichtet haben“, so Erster Bürgermeister Konrad Seigfried.