Stadt Kornwestheim: Neue Bodenrichtwerte mit teils deutlichen Steigerungen

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Kornwestheim. Mindestens alle zwei Jahre sind die Bodenrichtwerte für Städte und Gemeinden neu festzulegen. Das sieht das Baugesetzbuch vor. Vor kurzem hat daher der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim unter Vorsitz von Professor Rolf Kicherer neue Bodenrichtwerte beschlossen. Diese gelten rückwirkend ab dem 01. Januar 2021. Das teilte die Stadt Kornwestheim am Dienstag mit.

Aufgrund des Landesgrundsteuergesetzes vom 4. November 2020 sind zukünftig nicht mehr die Einheitswerte von 1964, sondern die Bodenrichtwerte und die Grundstücksfläche die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Ab dem zweiten Halbjahr 2022 benötigen Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte zur Abgabe ihrer Steuererklärung. Aus diesem Grund sind dann für das Jahr 2022 nochmals neue Bodenrichtwerte zu ermitteln. Die aktuelle Bodenrichtwertkarte mit den neuen Werten ist auf der Homepage der Stadt Kornwestheim zu finden unter: www.kornwestheim.de/start/leben+und+wohnen/grundstuecksbewertung.html.

Kaufverträge werden ausgewertet

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Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte wird das Stadtgebiet in Richtwertzonen unterteilt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt durch Auswertung aller Kaufverträge aus den vergangenen zwei Jahren auf Markung Kornwestheim Werte für jede Zone, die dem Gutachterausschuss für seine Beschlussfassung als Grundlage dienen. Gegenüber der letzten Richtwertkarte wurde die Zone „Innenstadt“ zur Klarstellung in „Innenzone“ umbenannt. Gleichzeitig wurde die Grenze zwischen der „Innenzone“ und der Zone „Zentrum“ leicht angepasst.

Dargestellt wird in der Karte jeweils ein Bodenwert pro Richtwertzone, dieser orientiert sich an bestimmten Vorgaben zur baulichen Nutzung eines Grundstücks wie der Art der Bebauung, Geschossflächenzahl und Anzahl der Vollgeschosse. Sofern die Parameter eines Grundstücks hiervon abweichen oder sonstige spezifische Grundstücksmerkmale vorliegen, ist der Bodenrichtwert für dieses Grundstück entsprechend individuell anzupassen.

Zum Teil erhebliche Steigerungen

Die Entwicklung in den einzelnen Richtwertzonen ist unterschiedlich, zum Teil ergeben sich jedoch erhebliche Steigerungen. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen lagen in den vergangenen zwei Jahren zwischen 600 und 820 Euro pro Quadratmeter. In der aktuellen Bodenrichtwertkarte reicht die Spanne nun von 630 bis 900 Euro pro Quadratmeter. Die größte Steigerung gibt es für die Richtwertzone Pattonville: Hier ist der Preis von 700 auf 800 Euro pro Quadratmeter gestiegen.

Der Richtwert für die gewerblichen Bauflächen steigt von 230 auf 250 Euro pro Quadratmeter für alle gewerblichen Zonen. Der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen wird von 8 auf 9 Euro pro Quadratmeter erhöht. Die neuen Richtwerte in den Gartenhausgebieten liegen zwischen 50 und 60 Euro pro Quadratmeter.

red