Stadt Ludwigsburg verbietet Corona-Demo am Samstag – Veranstalter zieht vor Gericht

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Von Ayhan Güneş

Die Stadt Ludwigsburg hat eine für Samstagnachmittag angemeldete Demo, “Sofortige Beendigung der Coronadiktatur”,  verboten. Diese sollte am Rathaushof starten und durch die Ludwigsburger Innenstadt über die Schwieberdinger Straße bis zum Bereich Waldäcker führen. Grund hierfür sollen hinreichende Anhaltspunkte sein, dass sowohl die Versammlungsleitung als auch Teilnehmende des Aufzugs gegen Vorschriften der Corona-Verordnung verstoßen werden und somit von dem Aufzug infektionsschutzrechtlich nicht mehr vertretbare Gefahren ausgehen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Stadt und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg.

Doch der Veranstalter der Demo nimmt die Absage nicht hin und hat bereits vom Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren eine Niederlage einstecken müssen. In der Begründung hieß es, dass die Stadt Ludwigsburg zu Recht davon ausgehen dürfe, dass es bei dem geplanten Aufzug zu erheblichen Verstößen gegen die Maskenpflicht kommen werde, sodass das Verbot zum Schutz anderer höherwertiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit geeignet sei. Gegen diesen Beschluss hat der Antragsteller Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt.

Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung bereitet das Polizeipräsidium Ludwigsburg in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde verkehrs- und ordnungspolizeiliche Maßnahmen vor: Die Behörden haben angekündigt, einen „möglichst störungsfreien Verlauf der Versammlung gewährleisten und Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich halten zu wollen“.

Sofern die Versammlung stattfinden kann, wird sie mit Auflagen verbunden sein, die von den Versammlungsteilnehmenden beachtet werden müssen. Die Polizei wird auf deren Einhaltung achten und Verstöße dokumentieren. Verkehrsbeeinträchtigungen im innerstädtischen Bereich werden sich nicht verhindern lassen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Sollte die Verbotsentscheidung weiterhin Bestand haben, will die Polizei dieses Verbot nötigenfalls konsequent durchzusetzen. Personen, die sich trotz Verbots zu einer Versammlung einfinden sollten, müssen mit Konsequenzen rechnen, die vom Platzverweis bis zum Bußgeld reichen, so das Polizeipräsidium. “Wir appellieren an diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die ursprünglich an dem Aufzug teilnehmen wollten und bitten sie, das Verbot der Versammlung zu beachten,” erklärt Polizeioberrat Christian Zacherle, der Leiter des Polizeireviers Ludwigsburg. Das Verbot umfasst auch jede andere Versammlung unter freiem Himmel, zu der der Anmelder der nun verbotenen Versammlung an diesem Tag aufrufen sollte.