Stadt Stuttgart beschränkt Teilnehmerzahl bei Messen, Ausstellungen, Kongressen und Sportveranstaltungen

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Öffentliche Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen nach einer erweiterten Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt ab dem 25. Oktober nur noch mit maximal 100 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern stattfinden. Diese Regelung gilt auch für Sportveranstaltungen. Die Einschränkungen gelten bis Sonntag, 8. November, 24 Uhr. Das gab das Stuttgarter Rathaus am Freitag bekannt.

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen passt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Maßnahmen an, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, gibt die Verwaltung in ihrer Mitteilung bekannt. Da besonders bei großen Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Kongressen und Sportveranstaltungen viele Besucher dicht aufeinandertreffen, ist es notwendig, die Anzahl der Teilnehmer zu begrenzen. Neben der Einschränkung der Teilnehmerzahl sind das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Einhaltung des Mindestabstands und eine gute Hand- Hygiene wesentliche Bestandteile des Infektionsschutzes, heißt es in der Mitteilung weiter.

Bei Vorlage eines erweiterten Hygienekonzepts können vom Amt für öffentliche Ordnung im Einzelfall Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern genehmigt werden. Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen zählt das Personal der Aussteller zu den höchstens zulässigen 500 Personen.

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red