Stadtverwaltung kippt pauschale Maskenpflicht in der Ludwigsburger Innenstadt

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Gegen die Corona-Verfügung der Stadt Ludwigsburg, in einer definierten Zone in der Ludwigsburger Innenstadt verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen zu müssen, betrieben zwei Bürger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein Verfahren.

Ihren Anträgen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart am Dienstag stattgegeben (Ludwigsburg24 berichtete bereits). Eine generelle Maskenpflicht in der Innenstadt sei im Rahmen einer summarischen Prüfung als „unverhältnismäßig“ anzusehen. Weiter zweifelt das Gericht daran, dass das Landratsamt ihm nach dem Infektionsschutzgesetz zukommende Zuständigkeiten per Verfügung auf die Kommunen übertragen kann.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung Ludwigsburg am Dienstagnachmittag bekanntgegeben, dass daher nun vorerst wieder die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten, wonach unter anderem „in Warte- und Zugangsbereichen von Einkaufszentren, Ladengeschäften und auf Märkten…sowie auf diesen räumlich zugeordneten Parkflächen“ sowie etwa „innerhalb von Fußgängerbereichen“ (das sind Fußgängerzonen, dazu gehören auch der Marktplatz und der Rathaushof) ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Diese Pflicht kann auf weitere Wege und Bereiche ausgeweitet werden heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung weiter.

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Der Landkreis prüft gerade, ob er auf Grundlage der Landesverordnung in enger Abstimmung mit der Stadt Ludwigsburg und den weiteren kreisangehörigen Kommunen eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird. „Die Infektionslage ist unverändert ernst und unabhängig von der Entscheidung des Gerichts sind wir alle gemeinsam aufgerufen, alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, da sonst eine Überlastung der Kliniken und des Gesundheitssystems insgesamt droht“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Auch Ludwigsburgs Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Trotz dieser veränderten rechtlichen Situation möchte ich Sie eindringlich bitten, nach wie vor in unserem gesamten Innenstadtbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Infektionszahlen in unserer Stadt bewegen sich seit Wochen knapp unter, teilweise auch über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit sind wir ein Hotspot. Wären wir kreisfrei, müssten wir weitere und strengere Maßnahmen ergreifen. Deshalb besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf, die Infektionsketten zu durchbrechen – und das Tragen einer Alltagsmaske schützt uns alle vor einer Ansteckung durch das Coronavirus.“

red