Start der Landarztquote in Baden-Württemberg rückt näher

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Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine “Landarztquote” beschlossen um die ärztliche Versorgung auf dem Land zu sichern. Die erste Bewerbungsrunde dafür startet voraussichtlich Ende April 2021. Das kündigte Sozialminister Manne Lucha am Sonntag (11. April) in Stuttgart an.

Das Land hat mit dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz) einen Schritt unternommen, um das hausärztliche Versorgungsniveau zu verbessern und die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg flächendeckend zu erhalten.

Über eine Vorabquote sollen 75 Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem Bedarfsgebiet tätig zu sein. Beim Auswahlverfahren soll daher ein besonderes Augenmerk auf die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den hausärztlichen Beruf gelegt werden, heißt es in der Mitteilung.

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Bewerbungsphase startet voraussichtlich Ende April 2021
Es ist vorgesehen, dass die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2021/2022 Ende April 2021 starten wird. Weitere Informationen sollen zeitnah auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht werden.

Förderprogramm “Landärzte” sichert  ärztliche Versorgung im ländlichen Raum

Mit dem Förderprogramm „Landärzte“ des Sozialministeriums engagiert sich Baden-Württemberg seit 2012 für die Sicherstellung einer zukunftsfähigen ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, heißt es seitens dem Ministerium. Das Programm richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die gezielt im ländlichen Raum eine hausärztliche Tätigkeit übernehmen wollen. Mittlerweile wurden nach Angaben des Ministeriums mit insgesamt knapp 3,8 Mio. Euro verschiedene Projekte von Praxisübernahmen oder Neueinrichtungen von Hausarztpraxen wie auch Anstellungen von Ärztinnen oder Ärzten zur Verbesserung oder Erhaltung der hausärztlichen Versorgung gefördert. Bis März 2021 bekamen 179 Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte bis zu 30.000 Euro, wenn sie sich in einer ländlichen und förderfähigen Gemeinde niedergelassen haben. In 2020 und 2021 wurden bereits 56 Förderanträge in einem Gesamtwert von 1,185 Mio. Euro bewilligt.

Auch mit der Strategie zur Digitalisierung in Medizin und Pflege unterstützt das Ministerium für Soziales und Integration mit Förderaufrufen in den Bereichen Medizin und Pflege Projekte und Initiativen zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Land. Insbesondere telemedizinische Projekte wie „docdirekt“ können dazu beitragen, die medizinische Versorgung in den ländlichen oder strukturschwächeren Regionen zu unterstützen.

Förderprogramm zur Erhaltung lebendiger Ortskerne

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen. Lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung zu sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen sind hierbei die zentralen Ziele. Zu den Einrichtungen der Grundversorgung können auch Ärzte zählen. So können Landärzte über das ELR bei der Umsetzung investiver Maßnahmen in und an den Praxisräumlichkeiten gefördert werden.

red

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg