Streik: Das sollten Fluggäste wissen

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Streik ist für viele Flugreisende ein großes Ärgernis. Auch beim anstehenden Arbeitsausstand bei der Lufthansa müssen sich die Passagiere wieder auf zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen einstellen. Diesmal legen die Flugbegleiter von Deutschlands größter Airline ihre Arbeit nieder. Doch betroffene Fluggäste müssen diese Situation nicht klaglos hinnehmen.

Was raten Experten? “Betroffene Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Lufthansa-Flüge aufgrund des Streiks gestrichen werden, haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen. Dies regeln die europäischen Fluggastrechte”, erklärt Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte bei AirHelp.

Neben der finanziellen Entschädigung ihrer Passagiere muss die Lufthansa bei Wartezeiten von mehr als zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von mehr als 1.500 Kilometern am Flughafen zudem Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf muss sogar eine Unterkunft bereitgestellt und die Beförderung dorthin ermöglicht werden.

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Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der jeweiligen Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Und noch etwas: Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin, betonen die Experten von AirHelp.

Ralf Loweg