
Beim umstrittenen Stadtbahnprojekt LUCIE bleibt eine zentrale Frage weiter offen: Der erste Vorschlag der Stadt Ludwigsburg zu möglichen Ausgleichszahlungen fand im Verwaltungsrat des Zweckverbands keine Mehrheit. Nun muss nachgebessert werden.
Von Lea Brandt – 10.36 Uhr
Ludwigsburg. In der Debatte um die Zukunft des Stadtbahnprojekts LUCIE gibt es weiter keine Einigung. Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Stadtbahn hat einen ersten Vorschlag der Stadt Ludwigsburg zu möglichen Ausgleichszahlungen diskutiert, ihn aber nach Angaben des Gremiums nicht für konsensfähig gehalten.
Eingebracht worden war der Vorschlag von Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht. Er sollte als Grundlage für die weiteren Beratungen dienen. Statt einer Verständigung wurde nun jedoch vereinbart, dass die Stadt ihren bisherigen Ansatz auf Grundlage der Gespräche kurzfristig überarbeitet.
Zentrale Frage bleibt ungelöst
Im Kern geht es um die Frage, wie mögliche finanzielle Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Stadtbahnprojekt geregelt werden sollen. Genau dieser Punkt ist seit längerem ein neuralgischer Kern des Konflikts.
Parallel zur Überarbeitung des Vorschlags sollen die Stadt Ludwigsburg und die Geschäftsstelle des Zweckverbands nun die relevanten Punkte berechnen und erneut in das Gremium einbringen.
Erst danach soll über das weitere Vorgehen gegenüber den Mitgliedskommunen und der Zweckverbandsversammlung entschieden werden.
Auch Trassenfrage weiter offen
Mit der Finanzfrage verbunden bleiben auch weitere Grundsatzthemen des Projekts offen. Nach Angaben des Zweckverbands sollen in diesem Zusammenhang auch Fragen zur künftigen Streckenführung und zur Zukunft des Verbands selbst geklärt werden.
Damit zeigt sich erneut: Die Diskussion um LUCIE ist weiterhin nicht nur eine Frage des Nahverkehrs, sondern auch eine Frage von Kosten, Zuständigkeiten und politischer Tragfähigkeit.
Allgaier setzt klare Bedingung
Der Vorsitzende des Zweckverbands, Landrat Dietmar Allgaier, formulierte die Position des Gremiums deutlich: „Wir können uns mit einer Reaktivierung erst dann beschäftigen, wenn die Stadt eine verbindliche Erklärung über den Kostenersatz abgegeben hat und im Gremium eine Einigung gefunden wurde.“

