Strengere Pflichten, schärfere Sanktionen: Regierung reformiert Bürgergeld

Die Bundesregierung hat eine weitreichende Reform des Bürgergelds beschlossen. Künftig soll eine neue Grundsicherung mit strengeren Mitwirkungspflichten und schärferen Sanktionen gelten. Auch vollständige Leistungskürzungen werden möglich, allerdings nur nach persönlicher Anhörung. Das Gesetz soll frühestens Mitte 2026 in Kraft treten.

Berlin (red) – Die Bundesregierung hat die weitgehende Abschaffung des bisherigen Bürgergeld-Systems beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium wurde am Mittwoch in der letzten regulären Kabinettssitzung des Jahres auf den Weg gebracht.

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Nach den Plänen von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) soll statt des Bürgergeldes eine neue Grundsicherung eingeführt werden. Geplant sind dabei strengere Mitwirkungspflichten für Bezieher sowie härtere Sanktionen bei der Verweigerung von Kooperation. Auch die komplette Streichung von Leistungen soll demnach möglich sein.

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Bis zuletzt hatte es gerade um den letzten Punkt noch Streit zwischen Union und SPD gegeben. Der vereinbarte Kompromiss sieht jetzt vor, dass nach Meldeversäumnissen vor einer Komplettstreichung von Leistungen für die Betroffenen sicherzustellen ist, dass die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung „auch tatsächlich gegeben wird“.

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Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.