Stuttgart hebt ab Samstag Testpflicht für Außengastronomie, Kultur und weitere Bereiche auf

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Guten Nachrichten aus der Landeshauptstadt: In Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Freitag, 18. Juni, nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 20,3 und damit seit fünf Tagen in Folge unter 35. Somit treten ab Samstag, 19. Juni weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Das hat die Stadt am Freitag, 18. Juni, bekannt gegeben.

Eine Folge der Lockerungen ist ab Samstag der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder stattfinden. Dies betrifft u. A. die Außengastronomie, Open- Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien.

Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen sind innen und außen möglich. Hierfür wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.

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Außerdem stattfinden können Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m2) und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Versammlungen in Vereinen oder Betrieben. Diese können mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden. Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich. Zudem können Vortrags- und Informationsveranstaltungen mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.

Der Leiter des Gesundheitsamt Prof. Stefan Ehehalt sagte: „Die Erleichterung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist spürbar. Es ist gut, dass der gewohnte Alltag schrittweise zurückkehren kann. Dennoch: Wir leben weiter in einer Pandemie.“ Die Inzidenz sei zwar gesunken, aber vergleichbar mit den Werten vor dem Beginn der zweiten oder dritten Welle. Vor einem Jahr lag die Inzidenz bei 2,8.

red