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Ein Hauch von Hollywood in Ludwigsburg – Rund 500 Gäste beim Neujahrsempfang im Reithaus

Von Ayhan Güneş

Ludwigsburg – Mit einem Hauch von Hollywood und einem Blick auf globale und lokale Herausforderungen startete Ludwigsburg am Freitagabend (25. Januar) in das neue Jahr. Rund 500 Gäste aus Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft versammelten sich im Reithaus zum Neujahrsempfang des Landkreises Ludwigsburg. Prominente Namen wie Nico Hofmann, einer der einflussreichsten Produzenten Deutschlands und Mitbegründer der Filmakademie Baden-Württemberg, prägten den Abend. Landrat Dietmar Allgaier schlug in seiner Rede eine unerwartete Brücke zwischen Kino und Realität, als er aktuelle Herausforderungen des Landkreises mit den dramatischen Szenarien eines Roland-Emmerich-Films verglich. Doch anders als in dem Hollywood-Blockbuster “Independence Day” steht keine Invasion der Erde durch Aliens bevor, sondern ganz reale Probleme: die angespannte Finanzlage der Kommunen, Sicherheitsfragen und der soziale Zusammenhalt.

Von Hollywood bis Katastrophenschutz: Die Botschaften des Abends

Das cineastische Flair war kein Zufall. Monitore mit Produktionen der Filmakademie Baden-Württemberg und musikalische Beiträge des Holzbläser-Ensembles der Musikschule Besigheim schufen eine besondere Atmosphäre. Im Mittelpunkt stand Nico Hofmann, dessen Werk weltweit Maßstäbe setzt. Im Gespräch mit Moderatorin Janine Steeger hob Hofmann hervor, wie die Filmakademie junge Talente fördert und damit nicht nur die Medienlandschaft, sondern auch die Kreativität des Landes bereichert.

Katastrophenschutz: Lektionen aus dem Alltag

Landrat Allgaier nutzte die Bühne, um auf die Bedeutung eines modernen Katastrophenschutzzentrums hinzuweisen. Jüngste Ereignisse, wie der Blitzeis-Tag, der den Landkreis in ein Verkehrschaos stürzte, zeigten, wie wichtig eine vorausschauende Infrastruktur ist. “Wir dürfen nicht erst handeln, wenn es zu spät ist,” betonte Allgaier. Mit dem geplanten Zentrum sollen die Leitstellen besser vernetzt und der Landkreis für außergewöhnliche Situationen gerüstet werden.

Finanzielle Schieflagen und globale Verantwortung

Ein weiterer Schwerpunkt der Rede war die angespannte finanzielle Lage der Kommunen. Steigende Sozialausgaben, Tarifabschlüsse und Defizite im Krankenhausbereich belasten die Haushalte schwer. Allgaier warnte vor den Folgen und forderte eine bessere Unterstützung durch Bund und Land. Gleichzeitig richtete er den Blick über die Landesgrenzen hinaus. Mit Blick auf die Partnerregion Oberes Galiläa äußerte er die Hoffnung auf einen dauerhaften Frieden in Israel. Auch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und die Aufnahme von rund 1,2 Millionen Geflüchteten – allein 10.000 im Landkreis Ludwigsburg – spiegelten die globale Verantwortung der Region wider.

Vom Landratsamt ins Stadion: Allgaier will VfB-Präsident werden

Neben seinen politischen Aufgaben als Landrat hat Allgaier eine weitere Ambition: die Präsidentschaft des VfB Stuttgart. Derzeit als Interimspräsident im Amt, kandidiert er bei der Mitgliederversammlung am 22. März für den Posten. Für Allgaier ist klar: Verantwortung endet nicht an den Grenzen des Landkreises – weder in der Politik noch im Sport.

Ein Neujahrsempfang mit Ausblick

Der Abend war mehr als ein festlicher Jahresauftakt. Er zeigte die Vielschichtigkeit der Themen, die Ludwigsburg bewegen: von Kultur und Kreativität bis hin zu drängenden politischen und sozialen Fragen. 2025 wird für den Landkreis nicht nur ein Jahr der Herausforderungen, sondern auch der Chancen – ein Jahr, in dem Ludwigsburg aktiv gestaltet, statt nur zu reagieren.

Von Porto bis Grundsteuer: Das sind die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr

Im neuen Jahr kommen zahlreiche Änderungen auf die Bürger zu – von Preiserhöhungen beim Deutschlandticket und Briefporto bis hin zu neuen Regeln für Internetverträge und der Einführung der elektronischen Patientenakte. Auch bei der Grundsteuer und in der Pflegeversicherung gibt es Neuerungen. Ein Überblick.

So verteuert sich der Grundpreis für das “Deutschlandticket” ab Januar von 49 auf 58 Euro. Auch der Preis für den Standardbrief bei der Post steigt, von 85 auf 95 Cent. Die Postkarte soll künftig ebenfalls 95 Cent kosten, statt bisher 70 Cent, der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro. Gleichzeitig sieht das neue Postgesetz vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt wie bisher am ersten oder zweiten.

Schneller werden dafür Überweisungen: Ab 9. Januar sind Banken und Sparkassen verpflichtet, “Echtzeitüberweisungen” zu empfangen und ab Oktober müssen sie ihren Kunden auch ohne Ausnahme ermöglichen, solche Zahlungen abzuschicken. Viele Banken bieten das schon jetzt an, allerdings teils noch gegen Aufpreis, der abgeschafft wird. Bei solchen “Echtzeitüberweisungen” kommt das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger an.

Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Schnelligkeit und Bandbreite liefert, können Verbraucher die Rechnung für ihren Internetzugang ab dem neuen Jahr kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2025 wird es auch konkrete Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren geben. “Auf die Änderung im Mobilfunk sind wir besonders gespannt, da in diesem Bereich eine Minderung bisher nicht möglich ist”, heißt es dazu von der Verbraucherzentrale NRW.

Weniger Kabelsalat soll es durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie geben, die nur noch einen Standard-Anschluss für Smartphones, Tablets und viele weitere mobile Kleingeräte vorschreibt – und zwar USB-C. Ein solcher Steckeranschluss muss künftig bei den entsprechenden neuen Geräten vorhanden sein.

Der bereits 2021 von der Bundesregierung eingeführte CO2-Preis steigt zum Jahreswechsel von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Das betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Beim Erdgas bedeutet das dann einen Anstieg von etwa einen viertel Cent pro Kilowattstunde, für eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden entspricht das rund 52 Euro im Jahr. Nochmal 80 Euro Mehrkosten kommen allerdings bei einem solchen Verbrauch auch noch durch die höheren Gasnetzentgelte oben drauf.

Im Bereich Gesundheit startet ab 15. Januar 2025 die elektronische Patientenakte, zuerst allerdings in Modellregionen, und zwar in Hamburg, Franken und Teilen von NRW. Je nachdem wie die Pilotphase verläuft, soll die “ePA” möglicherweise schon ab März deutschlandweit nutzbar sein.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, wird zum Jahreswechsel um 0,8 Prozent auf nun 2,5 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse entscheidet allerdings selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt. Neu im Gesundheitsbereich ist die Regelung, dass ab dem 1. Januar 2025 Amalgam nicht mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden darf – und zwar EU-weit.

In der Pflegeversicherung werden die Beiträge zum 1. Januar 2025 ebenfalls erneut angehoben, und zwar um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz wird damit auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt, für Kinderlose erhöht er sich auf 4,2 Prozent.

Bei der Steuer gibt es dafür auch ein paar Entlastungen: Der Grundfreibetrag steigt für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro – Steuern muss nur zahlen, wer mehr verdient, und auch die Besteuerungskurven verändern sich dadurch. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben, zudem wird das Kindergeld von bisher 250 Euro zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht. Und Solidaritätszuschlag muss nur noch abführen, wer mindestens 39.900 Euro Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlt, die Freigrenze wird damit um 3.640 Euro erhöht.

Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, in der Regel bis 14 Jahre, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ab 2025 sind 80 Prozent möglich und bis zu 4.800 Euro je Kind.

Nicht unbedingt günstiger wird es für jeden Immobilienbesitzer und deren Mieter – also für im Grunde für alle: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des seit Jahren umstrittenen reformierten Rechts erhoben. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben dabei eigene Grundsteuer-Modelle eingeführt. Andere Länder weichen nur punktuell vom sogenannten Bundesmodell ab, und zwar Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen im Bereich der Steuermesszahlen, Nordrhein-Westfalen, voraussichtlich Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Bereich des kommunalen Hebesatzrechts. Letztlich entscheiden aber überall die Gemeinden, welchen Hebesatz sie anwenden, meistens wird es unterm Strich wohl teurer als vorher.

Für Zigaretten steigt die Tabaksteuer auf 11,71 Cent je Stück und 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 24,163 Cent je Stück, für Feinschnitt gilt ein Steuertarif in Höhe von 57,85 Euro je Kilogramm und 17,20 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 121,51 Euro je Kilogramm, beides berechnet ohne Umsatzsteuer.

Die bisher vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht, die bisher bestehende Anzeigepflicht für die Brauvorgänge entfällt.

Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung auf 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher war bei Gebäuden mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten nur 15 Kilowatt (peak)/je Wohn- oder Gewerbeeinheit die Grenze.

Firmen sollen sich untereinander ab sofort für gewöhnlich eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) schicken, bis Ende 2026 gibt es aber noch Ausnahmen, für kleine Unternehmen bis 800.000 Euro Jahresumsatz bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2025 müssen aber alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen in Empfang nehmen zu können. Die Vorhaltung eines E-Mail-Postfachs ist hierfür ausreichend.

Und etwas Entbürokratisierung gibt es im neuen Jahr auch: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden für Unternehmen von zehn auf acht Jahre verkürzt.

red

Bericht: Neuwahl-Termin steht offenbar – Bundestagswahl am 23. Februar geplant

Der neue Bundestag soll offenbar am 23. Februar gewählt werden.

Wie die “Rheinische Post” (Mittwochsausgabe) berichtet, wollen SPD, Grüne und Union dies Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen. Darauf hätten sich die Fraktionsspitzen geeinigt, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Teilnehmer.

Demnach ist auch im Gespräch, dass der Kanzler die Vertrauensfrage am 18. Dezember stellen könnte. Das ist aber noch offen, weil dann die Zeit knapp werden könnte, um noch Gesetze zu verabschieden, hieß es aus Fraktionskreisen.

red