Rente: Die wichtigsten Fakten zur Rentenberechnung und wie Sie Rentenlücken vermeiden

Stuttgart – Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung und Auszahlung von Renten in Deutschland. Der gesetzliche Rentenanspruch eines Individuums hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Erwerbseinkommen und verschiedene Zeiten, die in das Rentenkonto einfließen. Neben den Beitragszeiten zählen dazu auch Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheitszeiten und Kindererziehungszeiten. Damit die Rentenberechnung korrekt erfolgen kann, ist es wichtig, dass alle diese Zeiten im Versicherungskonto erfasst sind. Doch nicht alle dieser Zeiten liegen der DRV automatisch und fehlerfrei vor. Daher ist die sogenannte Kontenklärung von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Versicherungskonto vollständig und aktuell ist. Dieser Prozess dient dazu, eventuelle Lücken oder Fehler im Rentenverlauf zu korrigieren und sicherzustellen, dass die Rentenberechnung präzise erfolgt.

Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig?

Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Das Versicherungskonto enthält alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung können Versicherte möglichst durchgängig alle rentenrelevanten Stationen nachweisen.

Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig automatisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am einfachsten und schnellsten geht das über die Online-Services auf der DRV-Homepage unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services.

Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren?

Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen.

Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig?

Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen.
Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus »Kindererziehungszeit« im Blick haben und diese Zeit beantragen. Denn sie bringt Punkte. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außerdem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden.
Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese Zeiten auch im Versicherungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind.

Wo können Lücken entstehen?

Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selbständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt.

Wo bekomme ich Hilfe?

Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung unter 0800 1000 48024. Auch Beratungen vor Ort in einem Regionalzentrum oder einer Außenstelle der DRV Baden-Württemberg sind möglich. Anträge auf Kontenklärung nehmen außerdem die Ortsbehörden der Gemeinden auf und leiten diese an die DRV weiter.

Online unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de

red

So hoch ist die durchschnittliche Rente in Baden-Württemberg – Immer mehr Neu-Rentner

Stuttgart – Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg treten in den Ruhestand, wie die neuesten Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg zeigen. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner im Land weiter an, wobei insgesamt 175.845 Personen diesen Lebensabschnitt erreichten. Dies bedeutet einen Zuwachs von genau 3.508 Menschen im Vergleich zum Vorjahr. Von den neuen Ruheständlern erhielten 112.142 eine Altersrente, 16.698 eine Rente wegen Erwerbsminderung und 47.005 Personen eine Hinterbliebenenrente.

Im Fall der neuen Altersrenten betrug der durchschnittliche monatliche Auszahlungsbetrag 1.124,06 Euro. Ende 2022 waren in Baden-Württemberg insgesamt 2.915.611 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung eine gesetzliche Rente bezogen.

Im Jahr 2022 gingen 46.391 Personen erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung liegt das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente bei 65 Jahren und elf Monaten für den Geburtsjahrgang 1957. Bis zum Jahr 2031 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre ansteigen.

Weiterhin bezogen 36.604 Neu-Rentnerinnen und Neu-Rentner eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente wird ohne Abschläge an Versicherte gezahlt, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und das Alter von 64 Jahren erreichen (Geburtsjahrgang 1958).

Zusätzlich erhielten rund 21.939 Frauen und Männer eine Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Form der Rente wird mit Abschlägen gezahlt und kann frühestens ab Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Eine Voraussetzung dafür ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Der permanente Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat des Rentenbezugs vor Erreichen der Regelaltersgrenze.

red