Feinstaubalarm in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Freitag, 8. November, zum zweiten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.
Beginn:

seit Sonntag, 10. November, 0 Uhr für den Autoverkehr
seit Samstag, 9. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Montag, 11. November, 24 Uhr

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für bis mindestens Montag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.
Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Polizeimeldungen aus dem Kreis

Murr: Zeugen gesucht

Am Freitag, zwischen 19.45 Uhr und 22.35 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker einen auf einem Parkplatz im Lindenweg geparkten Pkw Audi im Bereich der Fahrertüre. Anschließend entfernte sich der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Der Sachschaden beläuft sich auf 1.500 Euro. Zeugen, die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Marbach am Neckar unter der Telefonnummer 07144 900 0 zu melden.

Weil im Schönbuch (Kreisstraße 1062): Vorfahrt missachtet

Am Samstag gegen 12.46 Uhr befuhr eine 23-jährige Fahrerin eines VW den Gänsweideweg und wollte an der Einmündung zur Dettenhäuser Straße (Kreisstraße 1062) nach links Richtung Weil im Schönbuch einbiegen. Hierbei übersah sie den vorfahrtsberechtigten 55-jährigen Lenker eines Mokicks. Im Einmündungsbereich kollidierten beide Fahrzeuge. Durch die Kollision kam der 55-Jährige zu Fall und wurde zwischen Pkw und Mokick eingeklemmt. Der Lenker des Mokicks zog sich schwere Verletzungen zu. Er wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein umliegendes Krankenhaus geflogen. Die 23-Jährige wurde vorsorglich ebenfalls in ein Krankenhaus transportiert. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden beläuft sich auf 7.000 Euro. Der 55-Jährige trug keinen Schutzhelm und war alkoholisiert. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Ermittlungen, ob der Kradlenker im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, dauern an. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg und das Polizeipräsidium Reutlingen hatten vier Streifenbesatzungen im Einsatz.

Ludwigsburg: Unfallflucht im Parkhaus

Am Samstag, in der Zeit zwischen 16.45 Uhr und 17.35 Uhr, beschädigte ein unbekannter Fahrzeuglenker einen in der Heinkelstraße im Parkhaus A5 bei einem Einkaufszentrum geparkten Pkw VW Golf und entfernte sich im Anschluss unerlaubt von der Unfallstelle. Der VW weist Beschädigungen im Bereich der Fahrerseite hinten links auf. Der Sachschaden beläuft sich auf 2.000 Euro. Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg unter der Telefonnummer 07141 18 5353 in Verbindung zu setzen.

Betriebe blenden Alkoholsucht am Arbeitsplatz aus

Alkoholsucht ist vielerorts immer noch ein Tabuthema. Am Arbeitsplatz offensichtlich auch, denn knapp die Hälfte der Betriebe in Deutschland blendet die Gefahren von Sucht am Arbeitsplatz offenbar aus. Denn wie eine Dekra-Umfrage ergab, hat jeder zweite Arbeitnehmer (49 Prozent) in seinem Betrieb keine Unterweisung oder Hinweise über die Gefahren von Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz erhalten. Hinzu kommt: Jeder Dritte kennt Kollegen, die während der Arbeitszeit Alkohol trinken.

Die Zahlen sind alarmierend: Nach Angaben von Krankenkassen haben etwa vier Millionen Erwerbstätige in Deutschland einen riskanten Alkoholkonsum, der in Krankheit oder Abhängigkeit münden könnte. Das ist rechnerisch also fast jeder zehnte Arbeitnehmer. Rund 160.000 Berufstätige sind vermutlich alkoholabhängig.

“Alkohol bei der Arbeit und Sucht sind in den Firmen Tabuthemen”, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs Mensch & Gesundheit bei Dekra. “Vorgesetzte scheuen sich meist, das Thema aktiv anzugehen, obwohl Sucht die Arbeitsleistung der Mitarbeiter mindert und die Gefahr von Arbeitsunfällen erhöht.”

Der Dekra-Rat an Unternehmen: Führungskräfte und Mitarbeiter sollten im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) präventiv für einen professionellen Umgang mit dem Problem Sucht geschult und sensibilisiert werden. Über eine betriebsärztliche Betreuung können zudem Hilfsangebote unterbreitet werden.

Andreas Reiners

Schlägerei zwischen zwei Gruppen

Bietigheim-Bissingen: 

Am Freitag, gegen 20:20 Uhr, kam es in Bietigheim, in der Freiberger Straße, auf Höhe des Robinsonspielplatzes zu einer Schlägerei zwischen zwei Personengruppen, an der bis zu sechs Personen beteiligt waren. Die beiden 23 und 24 Jahre alten Geschädigten sowie der spätere Zeuge befanden sich vor dem Jugendhaus beim Robinsonspielplatz. Ein schwarzer Mercedes mit drei männlichen Personen besetzt hielt bei dieser Personengruppe. Es kam zwischen beiden Gruppen zum Streit, in deren Folge die beiden Geschädigten von den drei Personen angegriffen und leicht verletzt wurden. Nachdem die Auseinandersetzung beendet war, stiegen die drei Täter wieder in ihr Fahrzeug und fuhren in unbekannte Richtung davon. Zum Mercedes ist lediglich ein Ludwigsburger Teilkennzeichen bekannt. Hinweise nimmt das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen unter 07142/4050 entgegen.

Öffentlicher Nahverkehr: Landräte lehnen Nullrunde ab

Die Landräte im Verkehrsverbund Stuttgart haben in einem gemeinsamen Schreiben auf das Angebot des Landesverkehrsministers (wir berichteten darüber) geantwortet. Darin erklären sie, dass auf ihre Forderungen einer hälftigen und vor allem dauerhaften Mitfinanzierung einer Nullrunde nicht eingegangen worden ist.

“Eine weitere Unterfinanzierung gefährdet dringend benötigte Investitionen in die Infrastruktur und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs. Schon heute geben die vier Verbundlandkreise jährlich mehr als 150 Millionen € aus. Für weitere Rabattaktionen ist daher ohne dauerhafte Beteiligung des Landes kein Raum”, erklärten die Landräte.

“Die größte Tarifzonenreform in der Geschichte des VVS war bereits mit einer Nullrunde verbunden und hat die Fahrgäste erheblich entlastet”, so die Landräte weiter.

Nachdem die anfangs angebotene dauerhafte Mitfinanzierung des Landes nicht aufrechterhalten wurde, ist eine moderate Tariferhöhung um 1,9 % unvermeidbar, erklärten die Landräte. Dabei wird bereits optimistisch kalkuliert und von einer Mehreinnahme von rund 1,6 % durch zusätzliche Fahrgäste ausgegangen. Die Schul- und Ausbildungsverkehre sollen von Erhöhungen weitestgehend ausgenommen werden.

“Ein Verzicht auf Tarifsteigerungen beim VVS im kommenden Jahr war für die Verbundlandkreise nie eine Frage des „Wollens“, sondern immer eine Frage der nachhaltigen und langfristigen Finanzierbarkeit. Die Landräte sehen die Notwendigkeit, künftiger, millionenschwerer Investitionen in Bus- und Bahnverkehre. Die europäische Clean-Vehicle-Richtlinie und die Fortschreibung der Nahverkehrspläne stehen ebenfalls vor der Tür. Den Landräten geht es darum, den Fahrgästen ein gutes und verlässliches ÖPNV-Angebot zu bieten und neue Kunden zu gewinnen”, heißt es in dem Schreiben.

Stadt Stuttgart: Verbot von Feuerwerk auf dem Schlossplatz

Die Landeshauptstadt Stuttgart plant eine Feier zum Jahreswechsel 2019/2020 auf dem Schlossplatz. Gleichzeitig arbeitet sie zusammen mit der Polizei an einem Sicherheitskonzept, das auch ein Verbot des Abfeuerns von Pyrotechnik auf dem und um den Schlossplatz herum umfasst. Die Details dazu werden aktuell noch abgestimmt.

Die Verwaltung will den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, den Jahreswechsel friedlich im Herzen der Stadt verbringen zu können. Ziel ist eine Veranstaltung in einem umfriedeten Bereich mit Musik und Lichtershow – bei freiem Eintritt. Sie soll am 31. Dezember etwa gegen 21 Uhr beginnen und bis ins neue Jahr dauern, so die Stadt in einer Pressemitteilung.

Das Vorhaben hat Oberbürgermeister Fritz Kuhn am Donnerstag, 7. November, im Ältestenrat erläutert. Nach Rückmeldung der Fraktionen kann nun von einer Mehrheit für den Antrag auf Bewilligung des Kostenrahmens von rund 500.000 Euro ausgegangen werden. Darüber befindet der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am 20. November.

Im Anschluss an den Beschluss informiert die Stadt über den Ablauf des Abends und die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot.

Fahrgast bespuckt und beleidigt Busfahrer

Vaihingen an der Enz: 

In der Buslinie 579 kam es am Donnerstag gegen 22:00 Uhr zu einem Angriff auf einen Busfahrer. Ein Paar, das zuvor in einem Nachbarort zugestiegen war und Fahrkarten bis Vaihingen an der Enz gelöst hatte, wurde an der Bushaltestelle “Vaihinger Eck” durch den Busfahrer zum Aussteigen angewiesen. Dieser Aufforderung kamen sie nicht nach und der 42-jährige Mann beleidigte den Busfahrer laut dessen Aussage auf Italienisch. Im Anschluss kam es zum körperlichen Angriff, bei dem der Busfahrer vo dem 42-Jährigen gepackt und bespuckt wurde. Beide Fahrgäste stiegen dann doch aus und flohen zu Fuß, während der Busfahrer die Polizei verständigte. Der Tatverdächtige und seine Begleiterin wurden im Zuge von Fahndungsmaßnahmen gegen 22:45 Uhr in der Planckstraße angetroffen werden. Der 42-Jährige war zu diesem Zeitpunkt leicht alkoholisiert. Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz bittet mögliche Zeugen, sich unter 07042/941-1200 zu melden.

Aktuelle Meldungen der Polizei

Ludwigsburg: Verkehrsunfall mit drei beschädigten Fahrzeugen – Verursacher flüchtig

Am Freitag gegen 17:30 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker drei Fahrzeuge, welche am rechten Fahrbahnrand in der Gänsfußallee in Ludwigsburg geparkt waren. Der Unfallverursacher hielt kurz an, setzte dann seine Fahrt jedoch unvermittelt fort und entfernte sich somit unerlaubt von der Unfallstelle. Durch den Fahrfehler des flüchtigen Unfallverursachers entstand an den geparkten Fahrzeugen ein Gesamtschaden von ungefähr 15000 EUR. Aufgrund einer Zeugenaussage dürfte es sich bei dem Verursacherfahrzeug um einen LKW (7,5 T oder 12 T) handeln. Zeugen werden gebeten sich beim Polizeirevier Ludwigsburg unter der Telefonnummer 07141-185353 zu melden.

Verkehrsunfall in Besigheim

Am Freitag, um 20.10 Uhr, befuhr ein 52-jähriger Mercedes-Lenker die Riedstraße in Besigheim und wollte nach links in die Gottlob-Müller-Straße einbiegen. Auf dem dortigen Linksabbiegestreifen hielt, trotz grüner Lichtzeichenanlage, ein weißer Audi, um einem Rettungswagen mit eingeschaltetem Sondersignal die Durchfahrt zu ermöglichen. Der 52-jährige Mercedes-Lenker hielt ebenfalls an, hatte aber den Eindruck, dass der weiße Audi rückwärts gegen sein Fahrzeug rollte. Er kann aber auch nicht ausschließen, dass er leicht auf den weißen Audi gerollt ist. An dem Mercedes entstand durch den leichten Aufprall ein Schaden in Höhe von ca 1200 Euro. Der weiße Audi setzte seine Fahrt fort und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Möglicherweise hatte der Fahrer den Unfall gar nicht bemerkt.

Der Audi-Fahrer oder Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang und zum weißen Audi machen können, werden gebeten sich mit dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Telefon 07142/4050, in Verbindung zu setzen.

Kornwestheim: Wohnungseinbruch

In einem Wohngebiet in der Nähe des Stadtgartens hat ein unbekannter Täter am Freitag, zwischen 10.00 Uhr und 12.30 Uhr, eine Nebeneingangstüre eines Einfamilienhauses aufgehebelt. Beim Durchsuchen der Räume fielen ihm Schmuckstücke und Bargeld in die Hände. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Kornwestheim unter Tel. 07154/13130, entgegen.

Dienst-Fahrrad: Noch Luft nach oben

Die Flotte der Dienstwagen in Deutschland steht unter Strom. Deshalb hat der Bundestag jetzt beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Elektro-Dienstfahrzeugen auf ein Viertel zu reduzieren. Die sogenannte “0,25-Prozent-Regel” ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und gilt ab 1. Januar 2020. Angestellte versteuern dann den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.

“Wir gehen davon aus, dass Fahrräder und E-Bikes als klimafreundlichste Dienstfahrzeuge ebenfalls von der 0,25-Prozent-Regel profitieren. Das wäre ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr”, teilt dazu die AG Leasing des Bundesverbandes Zukunft Fahrrad (BVZF) mit.

Wie schon bei der “0,5-Prozent-Regel” geschehen, müssen die obersten Finanzbehörden der Bundesländer dafür den bestehenden Steuererlass anpassen. “Die Regelung würde es noch attraktiver machen, mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Wir bedauern, dass Dienstfahrräder auch diesmal unerwähnt bleiben. Etwa 400.000 Nutzer in Deutschland müssen nun erneut Monate auf Klärung warten. Dienstrad-Leasing leistet einen wachsenden Beitrag zum Klimaschutz, zu Luftreinhaltung und Gesundheitsprävention”, so die Mitglieder der AG Leasing im BVZF

Ralf Loweg

Jetzt kommt das digitale Versorgungsgesetz

Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge. Künftig sollen sie die Kosten dafür nicht mehr selbst tragen, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Damit das auch funktioniert, hat der Bundestag jetzt ein Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen, das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG).

Konkret soll das Verfahren so laufen: Nach einer Kontrolle durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität bezahlen die Kassen für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Hersteller die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und einen Preis mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Von der Regelung profitieren nur gesetzlich Versicherte.

Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, künftig leichter finden. Darum dürfen die Mediziner auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Der Deutsche Ärztetag hatte 2018 den Weg für Telemedizin geebnet, indem er das Fernbehandlungsverbot lockerte. Zuvor durften Ärzte ihnen unbekannte Patienten nur persönlich beraten.

Die elektronische Übermittlung des Arztbriefes, der einen Befundbericht enthalten kann, soll künftig gefördert werden. Um einen Anreiz für die Anwendung der Online-Variante zu schaffen, sollen Faxe geringer vergütet werden. Sogenannte Telekonsilien, also Beratungen von Ärzten untereinander, werden in größerem Umfang ermöglicht und extra vergütet. Damit Patienten auch wirklich von der Neuregelung profitieren können, müssen sich Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur anschließen.

Ralf Loweg