Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird ab Montag die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr spielen. Stattdessen gelten bspw. auf Veranstaltungen schärfere Testregeln für Ungeimpfte.

Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Damit setzt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August um.

Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten, so das Gesundheitsministerium.

Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsgeschehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesen droht. Dazu wird sie  die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachten.

Zum Schulstart gilt inzidenzunabhängig für zunächst zwei Wochen wieder generell die Maskenpflicht im Unterricht. Auch werden die Schulen weiter ein kostenloses engmaschiges Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und das Personal anbieten.

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen

Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen sind ist ein negativer PCR-Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden-Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schülerausweis. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen:

  • Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen in diesem Bereich finden Sie in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G-Nachweis.
  • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G-Nachweis erlaubt.
  • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien nach dem Akademiegesetz.
  • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos.
  • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen unter anderem:
    • Konzerte
    • Theater- oder Opernaufführungen
    • Stadtführungen
    • Betriebs- und Vereinsfeiern
    • Filmvorführungen
    • Stadt- und Volksfeste
    • Sportveranstaltungen
  • Messen Ausstellungen und Kongresse.
  • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo- und Piercingstudios, Laser- und IPL-Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios.
  • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
  • Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame.
  • Touristische Fahrtangebote wie Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflügen und Museumsflügen.
  • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologischen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor-Spielplätze und Minigolf-Anlagen.
  • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen.
  • Bei Angeboten von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.
  • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser , Ferienparks, Sharing-Unterkünfte wie etwa airbnb-Angebote, (Dauer-)Campingplätze und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze  ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich.
  • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen PCR-Test vorweisen.
  • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen.

Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher müssen einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen-Schnelltest vorweisen.

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern

Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem örtlichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen.

Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben.

Tests bleiben bis 11. Oktober kostenlos

Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfinden, in einer Corona-Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Personal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Antigen-Schnelltests  bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen-Schnelltest selbst bezahlen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen  gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen.

Der Bund wird die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und aktualisieren sowie die Testangebotsverpflichtung für die Mitarbeitenden. Hierrüber wird das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeitnah informieren.

red

Inzidenz im Landkreis kratzt an der 30er-Marke

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Samstag weiter gestiegen und kratzt an der 30er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Samstag bei 29,9 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 28,8. Vor genau einer Woche bei 18,3. Das geht aus Zahlen von Samstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:14.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 23 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 22; Vorwoche: 26). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.631 (+10) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 14.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 755 | 2 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 671 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.537 | 1 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.234 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 623 | 0 )
Freudental ( 168 | 0 )
Gemmrigheim ( 266 | 3 )
Gerlingen ( 733 | 1 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 878 | 1 )
Kornwestheim ( 2.053 | 1 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.997 | 1 )
Marbach am Neckar ( 730 | 1 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 708 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 391 | 1 )
Pleidelsheim ( 316 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.264 | 2 )
Sachsenheim ( 1.049 | 2 )
Schwieberdingen ( 473 | 0 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 438 | 2 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Weiterer Anstieg der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Freitag weiter gestiegen. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Freitag bei 28,8 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 26,6. Vor genau einer Woche bei 15,8. Das geht aus Zahlen von Freitagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:13.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 22 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 31; Vorwoche: 11). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.621 (7) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 13.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 753 | 0 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 671 | 1 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.536 | 2 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.233 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 623 | 2 )
Freudental ( 168 | 1 )
Gemmrigheim ( 263 | 0 )
Gerlingen ( 732 | 1 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 373 | 1 )
Korntal-Münchingen ( 877 | 0 )
Kornwestheim ( 2.052 | 2 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.996 | 4 )
Marbach am Neckar ( 729 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 706 | 0 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 390 | 1 )
Pleidelsheim ( 315 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.262 | 1 )
Sachsenheim ( 1.047 | 3 )
Schwieberdingen ( 473 | 1 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 436 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 0 )

red

Corona-Zahlen: 7-Tage-Inzidenz im Landkreis steigt weiter

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Donnerstag weiter gestiegen und nähert sich der 30er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Donnerstag bei 26,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 24,2. Vor genau einer Woche bei 15. Das geht aus Zahlen von Donnerstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:12.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 31 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 41; Vorwoche: 12). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 519. Rund 26.614 (12) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 12.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 753 | 0 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 670 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.534 | 4 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.232 | 1 )
Eberdingen ( 309 | 2 )
Erdmannhausen ( 194 | 0 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 621 | 0 )
Freudental ( 167 | 3 )
Gemmrigheim ( 263 | 2 )
Gerlingen ( 731 | 0 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 372 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 877 | 1 )
Kornwestheim ( 2.050 | 0 )
Löchgau ( 296 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.992 | 9 )
Marbach am Neckar ( 729 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 0 )
Möglingen ( 706 | 2 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 265 | 1 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 389 | 0 )
Pleidelsheim ( 314 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.261 | 2 )
Sachsenheim ( 1.044 | 0 )
Schwieberdingen ( 472 | 1 )
Sersheim ( 324 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 0 )
Tamm ( 436 | 1 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 0 )
Walheim ( 145 | 1 )

red

Mit Salz gegen Corona

Salz hat nicht nur als Würze, sondern auch in der Eigenschaft als Konservierungsmittel Tradition. Denn das aromatische Mineral macht Keimen das Leben schwer. Forscher fanden nun heraus: Salz wirkt auch gegen Coronaviren.

Der deutschen Forschungsgruppe (oji Raumluft Forschung) ist es in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern gelungen, ein Salz als Grundstoff zur Virenbekämpfung in der Raumluft einzusetzen. In dieser für Menschen unschädlichen Schutzatmosphäre sollen Viren und Bakterien zerstört und der Übertragungsweg unterbrochen werden.

Gerade in geschlossenen Räumen ergebe sich ein evidenter Vorteil zu Systemen bei denen Viren erst zu einer Filter- oder UVC-Einheit gelangen müssen, teilen die Wissenschaftler mit. “Denn bis sie in das Gerät eingesaugt werden, sind sie weiter infektiös.” Das neu entwickelte Verfahren greife sie aber bereits dort an, wo sie infektiös sind, direkt in der Luft, die uns umgibt.

Der Effekt der “immunisierten” Raumluft sei in vielen Experimenten mit hunderten von Messergebnissen bestätigt worden, heißt es im Studienreport. “Die in eigens gebauten Testräumen ermittelten Werte wurden analysiert und in praktischen Tests, in Supermärkten, Kliniken, Fitnesscentern oder Bildungseinrichtungen überprüft.”

So will die oji Raumluft Forschung beweisen, dass eine sogenannte “HOCl-Schutzatmosphäre” die Bakterienkonzentration in der Luft und auf Oberflächen auf ein Niveau bringt, wie sie als Standard in Operationssälen erwartet wird.

Lars Wallerang / glp

Ab Montag soll 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg keine Rolle mehr spielen

In Baden-Württemberg soll ab Montag die Sieben-Tage-Inzidenz keine Rolle mehr spielen. Stattdessen gelten bspw. auf Veranstaltungen schärfere Testregeln für Ungeimpfte.

Ab Montag, 16. August, sollen alle Menschen, unabhängig vom Inzidenzwert, wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Voraussetzung hierfür ist 3 G: Geimpft, genesen oder getestet sein. Die Inzidenz soll im Alltag somit keine Rolle mehr spielen. Das gab das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Mittwoch bekannt.

Was genau heißt das?

Ab dem 16. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre.

red

7-Tage-Inzidenz im Landkreis deutlich gestiegen – 41 Neuinfektionen binnen 24 Stunden

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Mittwoch gestiegen und liegt nun deutlich über der 20er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Mittwoch bei 24,2 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 19,3. Vor genau einer Woche bei 17,1. Das geht aus Zahlen von Mittwochnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:11.08.)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 41 Neuinfektionen registriert. (Vortag: 36; Vorwoche: 25). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg ist um 1 auf mindestens 519 gestiegen. Rund 26.602 (7) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 11.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 753 | 0 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 670 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.530 | 2 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.231 | 1 )
Eberdingen ( 307 | 0 )
Erdmannhausen ( 194 | 2 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 621 | 3 )
Freudental ( 164 | 0 )
Gemmrigheim ( 261 | 0 )
Gerlingen ( 731 | 2 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 324 | 1 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 372 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 876 | 0 )
Kornwestheim ( 2.050 | 2 )
Löchgau ( 296 | 1 )
Ludwigsburg ( 4.983 | 7 )
Marbach am Neckar ( 729 | 0 )
Markgröningen ( 781 | 1 )
Möglingen ( 704 | 4 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 264 | 2 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 389 | 1 )
Pleidelsheim ( 313 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.259 | 1 )
Sachsenheim ( 1.044 | 5 )
Schwieberdingen ( 471 | 0 )
Sersheim ( 324 | 1 )
Steinheim an der Murr ( 486 | 2 )
Tamm ( 435 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.505 | 1 )
Walheim ( 144 | 1 )

red

Bund-Länder-Beschluss: Ab 11. Oktober Corona-Schnelltests für Ungeimpfte kostenpflichtig

Bei ihrem Treffen am Dienstag haben sich Bund und Länder auf eine neue Testpflicht für ungeimpfte verständigt. Ab dem 11. Oktober werden außerdem Corona-Tests für ungeimpfte kostenpflichtig.

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen in den vergangenen Wochen wieder an. Wie sie sich weiter entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. „Jetzt haben wir genug Impfstoff und wir müssen dafür werben, dass geimpft wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag nach Beratungen von Bund und Ländern.

Bund und Länder vereinbarten unter anderem:

  • Spätestens ab dem 23. August gilt die 3G-Regel. Das heißt: Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit einem Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) als Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei Sport im Innenbereich, bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahre.
Screenshot: Bundesregierung.de
  • Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
  • Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.

red

36 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden

Die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen ist am Dienstag gestiegen und kratzt nun an der 20er-Marke. Das Landratsamt teilte unter Berufung auf Angaben des Kreisgesundheitsamtes mit, dass in den vergangenen sieben Tagen kreisweit der Wert am Dienstag bei 19,3 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Am Vortag lag der Wert bei 17,1. Vor genau einer Woche bei 16. Das geht aus Zahlen von Dienstagnachmittag hervor, die den Stand des Dashboards vom Landratsamt in Ludwigsburg von 17:00 Uhr vorläufig wiedergeben. (Stand:10.08..)

Innerhalb 24 Stunden wurden in der Summe 36 Neuinfektionen registriert. (Vorwoche: 17). Die Zahl der Corona-Toten in Kreis Ludwigsburg liegt unverändert bei mindestens 518. Rund 26.595 (+23) Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden.

Aktuelle Impfzahlen für den Kreis Ludwigsburg: 

Screenshot: Landratsamt Ludwigsburg

Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 10.08.)

Affalterbach ( 174 | 0 )
Asperg ( 753 | 1 )
Benningen am Neckar ( 258 | 0 )
Besigheim ( 670 | 0 )
Bietigheim-Bissingen ( 2.528 | 6 )
Bönnigheim ( 550 | 0 )
Ditzingen ( 1.230 | 3 )
Eberdingen ( 307 | 0 )
Erdmannhausen ( 192 | 1 )
Erligheim ( 152 | 0 )
Freiberg am Neckar ( 618 | 0 )
Freudental ( 164 | 0 )
Gemmrigheim ( 261 | 0 )
Gerlingen ( 729 | 0 )
Großbottwar ( 357 | 0 )
Hemmingen ( 323 | 0 )
Hessigheim ( 68 | 0 )
Ingersheim ( 276 | 0 )
Kirchheim am Neckar ( 372 | 0 )
Korntal-Münchingen ( 876 | 3 )
Kornwestheim ( 2.048 | 1 )
Löchgau ( 295 | 0 )
Ludwigsburg ( 4.976 | 6 )
Marbach am Neckar ( 729 | 1 )
Markgröningen ( 780 | 1 )
Möglingen ( 700 | 3 )
Mundelsheim ( 137 | 0 )
Murr ( 262 | 0 )
Oberriexingen ( 125 | 0 )
Oberstenfeld ( 388 | 0 )
Pleidelsheim ( 312 | 1 )
Remseck am Neckar ( 1.258 | 3 )
Sachsenheim ( 1.039 | 3 )
Schwieberdingen ( 471 | 2 )
Sersheim ( 323 | 0 )
Steinheim an der Murr ( 484 | 0 )
Tamm ( 435 | 0 )
Vaihingen an der Enz ( 1.504 | 0 )
Walheim ( 143 | 0 )

red

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