Cannabis für die Augen

Fast jeder Zehnte leidet in Deutschland an trockenen Augen und damit häufig an chronischen, starken Schmerzen. Auf der Suche nach einer wirksamen und nebenwirkungsarmen Schmerztherapie haben Forscher jetzt Augentropfen mit Cannabis-Wirkstoffen entwickelt. Die ersten Studienergebnisse sind vielversprechend, in Kürze soll die Wirkung an Patienten getestet werden.

“Wir verfügen bisher über keine wirksame Therapie gegen die Augenschmerzen”, sagt Claus Cursiefen, Präsident der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). “Unsere Hoffnungen ruhen auf Augentropfen mit Cannabis-Wirkstoffen.”

Insbesondere der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol, kurz THC, kommt in der Medizin schon bei verschiedenen Leiden wie chronischen Schmerzen, Epilepsie oder Tourette-Syndrom als Medikament zum Einsatz.

“Wir haben Augentropfen mit THC auf Basis von Semifluorierten Alkanen, SFAs, hergestellt”, erläutert Projektleiter Philipp Steven. “Cannabis-Wirkstoffe lassen sich nicht in Wasser lösen, daher nutzen wir die wasserfreie SFA-Technologie.

So können hohe Wirkstoffmengen an den Ort der Erkrankung, die Augenoberfläche, transportiert werden. “Das Auge, vor allem die Hornhaut, besitzt mehr Nervenenden als jedes andere Gewebe des menschlichen Körpers und ist deshalb auch so schmerzempfindlich”, sagt Steven.

Die THC-Augentropfen sind bereits in einer experimentellen Studie getestet worden. Die Ergebnisse zeigen: Bei Mäusen mit Trockenen Augen führten die Cannabis-Augentropfen zu einer starken Besserung der Erkrankung und der Funktion der Nervenenden. “Wir gehen davon aus, dass die Cannabis-Augentropfen an die Nervenenden binden und so ihre Wirkung vermitteln”, berichtet Steven. Aufgrund der verwendeten niedrigen Dosis erwarten die Wissenschaftler keine unerwünschten Effekte im zentralen Nervensystem, etwa in Form von psychischen Veränderungen. mp/rlo

Rückruf: Rossmann ruft Kinderduschgel wegen gefährlicher Bakterien zurück

Die Dirk Rossmann GmbH informiert über den Rückruf des Artikel „Kinderduschgel 50 ml“ in verschiedenen Tierformen. Wie das Unternehmen mitteilt, liegt eine behördliche Beanstandung vor. Demnach handelt es sich um eine Belastung mit Keimen des Typs Burkholderia cepacia. Die Drogeriekette hat den Verkauf eines in kleinen Tierfiguren abgefüllten Dusch- und Badegels gestoppt. In einer Probe vom “Kinderduschgel 50ml” wurden die Bakterien festgestellt (Burkholderia cepacia) und daraufhin ein Rückruf gestartet, wie das in Burgwedel bei Hannover ansässige Unternehmen mitteilte.

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit meldet, werden Verbraucher vor dem sehr gefährlichen Keim Burkholderia cepacia gewarnt. Das Duschgel für Kinder wurde in 15 Bundesländern bei Rossmann verkauft.

Betroffen sind folgende Bundesländer:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Info: Burkholderia cepacia

Burkholderia cepacia findet sich typischerweise im Grundwasser und Erdboden und kann auch über längere Zeiträume hinweg in feuchter Umgebung überleben. Insbesondere bei Patienten mit Mukoviszidose ist er wegen seiner hohen Antibiotikaresistenz ein gefürchteter Problemkeim. Deshalb werden in vielen Krankenhäusern Patienten mit Zystischer Fibrose, die mit Burkholderia cepacia infiziert sind, streng isoliert. Eine Infektion mit Burkholderia cepacia kann zu einer schnellen Abnahme der Lungenfunktion und zum Tode führen. Der Erreger spielt auch als Auslöser von Lungenentzündungen bei Reptilien eine Rolle.

Burkholderia cepacia ist natürlicherweise resistent gegen viele geläufige Antibiotika inklusive Aminoglykoside und Polymyxin B.Das Bakterium ist so zäh, dass es sogar den als Antiseptikum eingesetzten Iodophoren standhält. Quelle: wikipedia.de

 

Die Cloud ist auf dem Vormarsch

Die deutschen Internetnutzer fühlen sich in der Cloud gut aufgehoben. Denn der Speicherort setzt sich immer mehr im Bewusstsein fest. Und er wird genutzt: 51 Prozent der Internetnutzer speichern ihre privaten Daten bereits in der Cloud. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Studie. Und immerhin jeder dritte Nicht-Nutzer (33 Prozent) kann sich die Nutzung künftig vorstellen.

Weitere Ergebnisse der Umfrage: Unter den Cloud-Nutzern gibt es mehr Männer (55 Prozent) als Frauen (45 Prozent). Die Online-Speicher sind in allen Altersgruppen angekommen: 45 Prozent der Anwender sind mindestens 45, 15 Prozent sogar mindestens 60 Jahre alt.

Eine interessante Frage: Welche Dateitypen speichern die Deutschen in der Cloud? In erster Linie sind das Fotos. 76 Prozent der Nutzer haben sie hochgeladen. Jeweils 56 Prozent der Cloud-Nutzer sichern ihre Dokumente und ihren Kalender online. Die Gründe für die Nutzung sind vielfältig: Drei Viertel der Nutzer verwenden den Online-Speicher, um die eigenen Daten vor Verlust zu schützen (78 Prozent), um diese unabhängig von physischen Speichermedien zu sichern (76 Prozent) oder um von überall und mit jedem Gerät Zugang zu den Daten zu haben (75 Prozent).

Es gibt aber auch Grenzen, denn die Deutschen speichern noch lange nicht alles in der Cloud. 68 Prozent würden ihre Gesundheitsdaten keinem Cloud-Speicher anvertrauen. 73 Prozent sagen das selbe über Login-Daten und Passwörter. Bei Finanzdaten sind es sogar 79 Prozent.

Bei der Wahl des Anbieters kommt es übrigens nicht auf den Preis an, denn für 64 Prozent ist es entscheidend, die eigenen Daten verschlüsseln zu können. Der Preis ist es für 53 Prozent.

Andreas Reiners

Ludwigsburger Förderkreis unterstützt Menschen in Burkina Faso

Neue Mikrokredite für Zweiradmechaniker in Kongoussi

Vier stolze erfolgreiche Absolventen der Berufsschule CFPK in Kongoussi erhalten einen Mikrokredit, um eigene Werkstätten eröffnen zu können. Sylvain Sawadogo und Jean Leonhard Sawadogo waren die ersten jungen Handwerker, die eine eigene Werkstatt mit der Unterstützung des Förderkreises Burkina Faso errichten konnten. Mit einem Mikrokredit von 1.500,- € konnten sie die wirtschaftliche Basis der Werkstatt  nachhaltig verbessern. Denn damit wurde es möglich Betriebsmittel und Ersatzteile zu beschaffen. So konnten sie bei sechs, manchmal sieben Arbeitstagen pro Woche, bis zu 700,- € im Monat erwirtschaften. Für die beiden jungen Werkstattbesitzer die Erfüllung eines Traumes. Die beiden, die 2017 den Mikrokredit erhielten, haben aufgrund der guten Umsätze den Kredit schon fast getilgt. Das Darlehen wird zinslos gewährt und wird der Mikrokredit nach Zeitplan getilgt, reduziert sich die Rückzahlungssumme auf 1.200,- €. Die zurückgezahlten Mittel fließen in neue Mikrokredite Zudem werden in ihrer Werkstatt  jetzt auch drei weitere Schüler der Berufsschule CFPK dual ausgebildet. “Wir würden uns freuen, wenn auch andere Absolventen mit einem Mikrokredit des Förderkreises eine Werkstatt aufmachen können“ lautete 2017 der Wunsch der beiden Werkstattinhaber.

Der Vorstand des Förderkreises hat daher aufgrund der positiven Erfahrungen mit den beiden ersten Kreditnehmern beschlossen, bis zu fünf weitere Darlehen zu vergeben, wenn ein überzeugender Businessplan vorgelegt wird und der Leiter der Berufsschule Abel Zongo eine positive Einschätzung abgibt. Jetzt war es soweit. Der Vorsitzende der Partnerorganisation AZND, Oscar Guessom Sawadogo konnte in Kongoussi im Auftrag des Förderkreises vier weitere Mikrokredite in Höhe von jeweils 1.500,- € an die jungen Werkstattbesitzer Ambroise Sawadogo, Saidou Sana, Donatien Sawadogo und Anassé Koanda übergeben.

Ludwigsburg engagiert sich gemeinsam mit Montbéliard seit 2006 in Burkina Faso in der Stadt Kongoussi. Der Förderkreis Burkina Faso e.V., dessen Gründer der frühere Oberbürgermeister Dr. Otfried Ulshöfer war, hat auf Wunsch der dortigen Bevölkerung u.a. eine Berufsschule für Zweiradmechaniker und Schneider/innen errichtet und finanziert deren Betrieb. Die Berufsschule CFPK hat derzeit etwa 50 Auszubildende. Darüber hinaus unterstützt der Förderkreis auch die Klimapartnerschaft zwischen den beiden Städten, hat zum Beispiel den Bau von sechs solar betriebenen Brunnenanlagen unterstützt.

Verbraucherschützer warnen: Bei Handy-Verträgen lauern Abo-Fallen

Verbraucherschützer schlagen Alarm: Viele Handy-Kunden werden mit Abo-Fallen betrogen. Der Grund: Es fehlt an Regeln. 41.000 Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil haben falsche und zu hohe Rechnungen bekommen – für Drittanbieter­-Leistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht genannte “Dienste”, die sie gar nicht bestellt hatten. Zahlen sollten sie dennoch – bis sich die Stiftung Warentest einschaltete.

Mobilfunkfirmen buchen über die Handyrechnung Geld für Drittanbieter-Dienste wie Videos oder Spiele ab. Dagegen sei nichts einzuwenden, wenn Kunden sie wirklich bestellt haben, betonen die Verbraucherschützer. Seriöse Drittanbieter verlangen eine ausdrückliche Bestätigung der Bestellung, beispielsweise durch Anklicken eines Buttons mit der Aufschrift “zahlungspflichtig bestellen”. Oft wird Kunden aber einfach ein Kauf oder ein Abo untergeschoben, weil sie irgendwie mit dem Drittanbieter in Berührung gekommen sind, beispielsweise durch das Anklicken eines Werbebanners. Doch ein Klick auf eine Werbung ist kein Kauf. Da helfe nur eins: “Nicht bezahlen!”

Lars Wallerang

Staat beim Strom Preistreiber Nummer eins

In Deutschland ist Strom sehr teuer. Kein Wunder, kassiert allein der Staat 20 Milliarden Euro. Laut Verivox bleibt der Staat damit auch in diesem Jahr wieder Preistreiber Nummer eins bei den Stromkosten. Die Abgabenquote beträgt laut Experten-Recherche beachtliche 53 Prozent. Würde hier der größte Kostenblock – die sogenannte Ökostromumlage – wegfallen, könnte ein Durchschnittshaushalt um bis zu 229 Euro im Jahr entlastet werden, rechnet das Vergleichsportal Verivox vor.

Die Kosten für Strom belaufen sich gemäß Verivox-Verbraucherpreisindex aktuell auf 30,20 Cent je Kilowattstunde. Im Jahr 2018 benötigten die privaten Haushalte rund 127 Milliarden Kilowattstunden Strom. Auf Basis dessen lassen sich für 2019 jährliche Stromkosten von zusammen 38 Milliarden Euro prognostizieren.

Die aufgeschlüsselte Rechnung: 9,9 Milliarden Euro (26 Prozent) entfallen dabei auf die Netznutzung, 8,2 Milliarden Euro (21 Prozent) bleiben den Stromversorgern für Beschaffung, Marge und Vertrieb. Die restlichen 20,3 Milliarden Euro machen staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen aus.

Für die Ökostromumlage, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wird, werden aktuell 6,41 Cent je Kilowattstunde fällig. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet das eine jährliche Belastung von 229 Euro brutto. Bei einem Wegfall der Umlage könnten die Strompreise entsprechend stark sinken.

Lars Wallerang

Deutsche Bahn fehlen drei Milliarden

Die Deutsche Bahn kommt nicht zur Ruhe. In ihrem jetzigen Zustand braucht es schon einige Fantasie, um sich vorzustellen, dass sie den Verkehrswandel einleitet und eine echte Alternative zum Auto wird. Das jedenfalls fordern Umweltschützer immer wieder. Doch beim Blick auf die aktuellen Zahlen des Unternehmens dürften auch lautstarke Klima-Aktivisten verstummen.

Denn der Deutschen Bahn fehlen nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs 2019 mehrere Milliarden Euro. “Bereits bis Ende 2019 wird eine signifikante Finanzierungslücke von fast drei Milliarden Euro bestehen”, heißt es in einem Bericht der Behörde an den Bundestag, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Sollte ein Verkauf der Auslandstochter Arriva diese Lücke nicht schließen oder das Geschäft nicht zustande kommen, könne die Bahn ihre Investitionen “nicht aus eigener Kraft finanzieren”, heißt es in dem Dokument weiter. Hinzu kämen finanzielle Herausforderungen wie die Beschaffung neuer Züge, die Digitalisierung der Schiene oder das Projekt “Stuttgart 21”, die der bundeseigene Konzern wohl nicht auffangen kann, meinen Experten.

Der Rechnungshof empfiehlt, den Verkauf der internationalen Logistik-Tochter Schenker zu prüfen. Bereits in einem Sonderbericht im Januar 2019 hatte der Rechnungshof den Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn aufgefordert, nicht benötigte Unternehmensteile vollständig zu verkaufen.

Ralf Loweg

70 Jahre Grundgesetz – Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“

LUDWIGSBURG. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen weiblichen Abgeordneten des 65 Personen umfassenden Parlamentarischen Rates, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen. Nun zeichnet eine Wanderausstellung das Leben und Wirken der vier Mütter des Grundgesetzes nach und würdigt ihr politisches Engagement. Gleich dreimal wandert die Ausstellung vom 16. September bis 22. Dezember durch den Landkreis.

Sie wird zu sehen sein in der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg, im Historischen Rathaus der Stadt Großbottwar und im Museum im Adler der Gemeinde Benningen am Neckar. Besucherinnen und Besucher der Ausstellung erleben im Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des Artikels 3 des Grundgesetzes den Kampf der Mütter des Grundgesetzes und blicken voraus auf die weitere Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Zu den Ausstellungseröffnungen mit interessanten Impulsvorträgen sind alle Interessierten herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei

Vernissagen

Donnerstag, 19. September 2019, 11.25 Uhr 

Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Reuteallee 36, Gebäude 4, Erster Stock mit Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen

Ausstellungsdauer: 16. September bis 9. Oktober 2019 montags bis freitags, 8-18 Uhr

 

Montag, 14. Oktober 2019, 19 Uhr 

Großbottwar, Historisches Rathaus mit Brigitte Popper, M.A. Kulturwissenschaftlerin und Archivarin

Ausstellungsdauer: 14. Oktober bis 8. November 2019 zu den Öffnungszeiten des Rathauses

 

Sonntag, 10. November 2019, 11 Uhr 

Benningen am Neckar, Museum im Adler mit Gabriele Kölbel-Schmid, Stellvertretende Bürgermeisterin

Ausstellungsdauer: 10.  November bis 22.  Dezember 2019 sonntags, 14-17 Uhr

Veranstalterinnen sind die die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, die Stadt Großbottwar und die Gemeinde Benningen am Neckar. Die Veranstaltungen finden in Kooperation  und mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Ludwigsburg statt. Weitere Veranstaltungspartner sind die Volkshochschulen des Landkreises und der Stadt Ludwigsburg.

Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist ein Angebot des Helene-Weber-Kollegs, www.frauen-macht-politik.de, mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ausstellungskonzeption und -verleih: Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft e.V., Berlin, info@eaf-berlin.de

Das Helene-Weber-Kolleg ist ein bundesweites, parteiübergreifenden Netzwerk, mit dem sich das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) Berlin seit 2011 für mehr Frauen in der Politik einsetzt.

Um mehr Frauen für die Politik zu gewinnen, setzt das Helene-Weber-Kolleg auf mehrere Säulen: den Helene-Weber-Preis, Mentoring und Coaching, die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ sowie Aktionen vor Ort und internationale Austauschprojekte. Auch Workshops für Schülerinnen, Migrantinnen und junge Flüchtlingsfrauen zur Stärkung der politischen Partizipation werden angeboten.

 

Steuerstreit: Google zahlt fast eine Milliarde Euro

Jahrelang schwelte der Steuerstreit zwischen Google und Frankreich. Jetzt ist das Problem vom Tisch. Dabei fließt wie immer in solchen Fällen Geld. Sehr viel Geld sogar. Denn der Internet-Riese zahlt dem französischen Staat fast eine Milliarde Euro. Die Summe setzt sich aus einer gerichtlich verhängten Strafe von 500 Millionen Euro und Steuernachzahlungen in Höhe von 465 Millionen Euro zusammen.

Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hatte 2015 die Untersuchung gegen Google eingeleitet. Der Vorwurf: Der IT-Gigant verlagere seine Firmensitze und damit die Gewinne in Länder mit niedriger Steuerpflicht, um so die eigene zu entrichtende Steuerlast zu schmälern.

Die französische Regierung nannte das jetzige Abkommen “historisch” und erklärte, der Steuerstreit sei nun “definitiv beigelegt”. Dass Ermittlungen gegen ein Unternehmen mit einer solchen Einigung enden, ist in Frankreich erst seit wenigen Jahren möglich – Grundlage ist ein Gesetz aus 2016.

Der Betrag in Frankreich ist der bisher höchste, den Google nach Steuerverfahren in Europa zahlt. In Italien hatte der Konzern ähnlich gelagerte Ermittlungen 2017 mit einer Zahlung von 306 Millionen Euro beigelegt. Dort ging es vor allem um die Jahre 2009 bis 2013. In Großbritannien zahlte Google im Jahr davor 130 Millionen Pfund Steuern nach.

Ralf Loweg

Urteil: Keine Bankgebühren bei Umschuldung

Wer als Immobilienbesitzer nach Ende der Zinsbindung ein billigeres Darlehen ergattern kann, darf bei der Umschuldung nicht zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte jetzt in einem Urteil Gebühren für unwirksam, die für die Bearbeitung von Treuhand-Aufträgen bei der Ablösung eines Darlehens durch eine andere Bank verlangt werden. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kreissparkasse Steinfurt.

Die Sparkasse hatte 100 Euro dafür verlangt, dass eine bestehende Grundschuld im Zuge von Treuhandauflagen auf eine andere Bank übertragen wird. Der Anwalt der Bank hatte in der Verhandlung ohne Erfolg argumentiert, dass der umschuldende Kreditnehmer ohne das Mitwirken der Bank gar keinen neuen Kredit bekommen würde. Denn er könne ja erst über die nötige Sicherheit verfügen, wenn der alte Kredit getilgt sei. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale.

Nach Angaben der Verbraucherschützer verlangen viele Banken und Sparkassen solche Bearbeitungskosten von ihren Kunden, wenn ein Kredit zur Finanzierung einer Immobilie von einem anderen Institut übernommen wird. Zu einer solchen Umschuldung kommt es regelmäßig, wenn Kunden nach Ende der Zinsbindung ihres Vertrags einen neuen Baukredit aufnehmen.

In erster Instanz lehnte das Landgericht Dortmund die Unterlassungsklage ab. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberlandesgericht Hamm, dass die angegriffene Klausel unzulässig sei. Der Bundesgerichtshof wies die von der Sparkasse eingelegte Revision zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wie “tagesschau.de” berichtet.

Ralf Loweg