So steht es um die Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz (KI) ist für viele Unternehmen so etwas wie ein Schlüssel für die Zukunft. Nur mit dem Aufschließen klappt es offenbar noch nicht. Denn laut einer Studie des Wirtschaftsprüfers Deloitte fehlt es deutschen Firmen an den passenden KI-Strategien.

Demnach verfügen lediglich 15 Prozent der Unternehmen über eine KI-Strategie. Im internationalen Vergleich steht es damit schlecht um Deutschland. In Ländern wie den USA, China, Großbritannien, Frankreich, Kanada und Australien haben durchschnittlich 35 Prozent der Unternehmen eine übergreifende und vor allem unternehmensweite KI-Strategie.

Die Autoren der Studie vermuten, dass Deutschlands Rückstand in dieser Hinsicht vor allem auf das mangelnde Vertrauen in Zukunftstechnologien zurückzuführen ist. cid/rlo

Weltweite Spam-Anrufe steigen auf 85 Milliarden

Es muss nicht gleich – wie im Film – der Mörder hinter einem stehen, wenn das Telefon klingelt. Doch nach dem Abheben kann sich der Anruf als lästiger Robocall entpuppen. Und solche Störungen häufen sich. Im vergangenen Jahr haben sie sich weltweit mehr als verdreifacht. Spanien, Großbritannien, Italien, Frankreich, Argentinien und die USA führen die Liste der Länder an, die am stärksten von Stör- und betrügerischen Anrufen betroffen sind.

Im Rahmen der Zusammenkunft von Führungskräften aus der Mobilbranche in Barcelona zum diesjährigen Mobile World Congress hat der Telekommunikation-Experte Hiya seinen ersten “Global Robocall Radar Report” vorgestellt, der schätzt, dass weltweite Spam-Anrufe um 325 Prozent auf 85 Milliarden gestiegen sind. Die Daten, die auf der Analyse von mehr als zwölf Milliarden weltweiten Anrufen pro Monat basieren, kamen zu dem Schluss, dass unerwünschte Anrufe in den USA, wo die Regulierungsbehörden Kenntnis davon genommen haben, zwar sehr verbreitet sind, aber auch auf globaler Ebene schnell wachsen.

“Da Spam-Anrufe weltweit immer häufiger werden, ist die Nachfrage nach Schutz vor unerwünschten Anrufen drastisch gestiegen”, sagt Alex Algard, der CEO von Hiya. “Indem wir branchenführende Spam-Erkennung mit einer Lösung kombinieren, die sicherstellt, dass Anrufe von legitimen Unternehmen ordnungsgemäß identifiziert werden, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, sicherzustellen, dass jeder auf der ganzen Welt wieder unbesorgt an sein Telefon gehen kann.”

Mit fast 60 Millionen Nutzern pro Monat weltweit arbeitet Hiya am Schutz von Verbrauchern vor unerwünschten Anrufen in jedem Land der Welt. Globale Partnerschaften mit Carriern wie AT&T, T-Mobile und OEMs wie Samsung haben laut Hiya dazu beigetragen, Hiyas Führungsposition bei der Identifizierung von Stör- und betrügerischen Anrufen auszubauen. Allein 2018 soll Hiya mehr als 1,3 Milliarden Anrufe als Spam identifiziert und davon mehr als 425 Millionen blockiert haben. cid/wal

Fiese Fakes bei Amazon

Mehr als die Hälfte der Online-Shopper vertraut bei ihrem Kauf den Erfahrungen anderer Käufer. Auch beim größten Markplatz Amazon können sich Interessenten durch die Bewertungen der Vorgänger ein Bild machen. Das Problem: Britische Verbraucherschützer warnen vor organisierten, gefälschten Bewertungen auf Amazon.

Gefakte Bewertungen sind erst einmal nichts Neues. Doch laut einer Untersuchung der Briten wird vor allem auf Facebook ein großer Aufwand betrieben, Kundenrezensionen zu kaufen. Anbieter versprechen für gute und vor allem authentische Bewertungen nach einem Kauf Belohnungen wie die Erstattung des Kaufpreises. Die Krux: Diese Rezensionen erhalten den Hinweis “Verifizierter Kauf”, da das Produkt ja tatsächlich über das Amazon-System erworben wurde. Das Ziel, für Vertrauen bei der Kaufentscheidung zu sorgen, wird so natürlich ad absurdum geführt. Die Stiftung Warentest warnt deutsche Verbraucher daher, noch vorsichtiger mit Bewertungen umzugehen, da es praktisch zu erkennen sei, ob sie gefälscht seien.

Was können Verbraucher noch tun? Sich an sogenannten Gütesiegeln orientieren. Aktuell führt das Netzwerk für digitale Gesellschaft “Initiative D21” vier seriöse Siegel: Trusted Shops, das S@fer Shopping des TÜV Süd, Geprüfter Online-Shop des EHI und ips (Internet Privacy Standards) des Datenschutz-Cert. cid/arei

So loggen sich die Deutschen ein

Der Login mit Benutzername und Passwort ist für die überwiegende Mehrheit der Deutschen die bevorzugte Identifizierungs-Lösung. Laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verwenden sie 87 Prozent der rund 65 Millionen Internet-Nutzer hierzulande.

Zweithäufigstes elektronisches Identifikationsverfahren sind mit 29 Prozent Codes wie TAN- oder iTAN-Listen, einschließlich der TAN-Generatoren fürs Online-Banking. Ebenso viele nutzen Verfahren, bei denen ein Code via Messaging an das Handy beziehungsweise ans Smartphone gesendet wird. Und 22 Prozent identifizieren sich mit ihrem Login aus sozialen Medien bei anderen Online-Diensten. cid/rhu

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Apple

David gewinnt gegen Goliath: IT-Riese Apple muss vor Gericht eine Schlappe hinnehmen gegenüber der Verbraucherzentrale (Bundesverband). Die hatte gegen die im Jahr 2011 eingeführte Datenschutzrichtlinie des Konzerns geklagt. Diese sei teilweise rechtswidrig, urteilte nun das Kammergericht Berlin.

Konkret ging es gegen die Apple Sales International, die in Deutschland den Apple Store bis 2012 im Internet betrieb. Die Richter begründeten ihre Entscheidung in dem langjährigen Rechtsstreit mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Das Kammergericht habe klargestellt, dass auch ältere Klauseln zur Nutzung personenbezogener Daten die Anforderungen der seit Mai 2018 geltenden DSGVO erfüllen müssen, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) “Einige der Formulierungen finden sich so oder ähnlich immer noch in den aktuellen Datenschutzbestimmungen des Apple-Shops, der inzwischen von einer anderen Apple-Tochter betrieben wird.”

In der Datenschutzrichtlinie von 2011 hatte sich Apple weitgehende Rechte zur Nutzung der Kundendaten eingeräumt. Danach sollten personenbezogene Daten auch zur Werbung, zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und für “interne Zwecke” verwendet werden. Das Unternehmen nahm sich unter anderem das Recht heraus, persönliche Daten an “strategische Partner” weiterzugeben und sogar präzise Standortdaten der Kunden für Werbezwecke auszuwerten und anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Ob sie damit einverstanden sind, wurden die Verbraucher nicht gefragt. Dieser Praxis schob das Gericht nun einen Riegel vor. cid/wal

Wenn das Internet umzieht

Wer umzieht, steht im neuen Zuhause oft erst einmal auf der Leitung. Denn damit in der neuen Wohnung oder dem Eigenheim Internet und Festnetz funktionieren, müssen Nutzer entscheiden, ob sie ihren alten DSL- oder VDSL-Vertrag kündigen oder behalten wollen. Eine Kündigung sollte rechtzeitig geplant werden. Zumal ein Umzug normalerweise keinen vorzeitigen Vertragsausstieg rechtfertigt.

“Kunden sollten sich möglichst frühzeitig über die genauen Bedingungen bezüglich Kündigung oder Umzug beim aktuellen DSL-Anbieter informieren. Zudem sollten sie genügend Zeit für den Umzug des Anschlusses einplanen”, sagt Alexander Kuch vom Onlineportal teltarif.de.

Zunächst sollten sich Verbraucher überlegen, ob der Wohnortwechsel ein guter Anlass ist, den DSL-Anbieter zu wechseln. “Bei einem Umzug kann geprüft werden, ob es nicht vielleicht einen günstigeren DSL-Anbieter oder eine höhere Geschwindigkeit gibt”, so Kuch.

Generell sind korrekte und vollständige Angaben etwa zu Adresse und Lage der neuen Wohnung wichtig – egal, ob Kündigung oder Mitnahme des Anschlusses. Denn für eine schnelle Schaltung des Anschlusses benötigen Anbieter die Etage der Wohnung sowie die postalische Lage und Informationen wie Vorder- oder Hinterhaus. Fehlerhafte Aussagen können den Prozess verzögern.

Sind die technischen Voraussetzungen gegeben, ist ein Umzug ohne Anbieter- und Telefonnummer-Wechsel bei vielen Providern problemlos umsetzbar. Um Verzögerungen bei der Umstellung zu vermeiden, sollten Nutzer eine Vorlaufzeit einplanen. Kuch: “Wird der Tarif mitgenommen, darf der Provider die Vertragszeit weder verlängern noch erneuern. Auch die Vertragskonditionen muss der Anbieter beibehalten. Eine Bearbeitungsgebühr ist allerdings rechtens.”

Ist eine Mitnahme nicht möglich, kommt das Telekommunikationsgesetz zum Tragen. Da erlaubt dem Kunden eine außerordentliche Kündigung mit einer Dreimonatsfrist. Steht ein Anbieterwechsel bevor, sollten Nutzer in ihren Vertragsunterlagen nachschauen, wann die Mindestvertragslaufzeit endet, wie lange die Kündigungsfrist ist und wie die Breitbandversorgung am neuen Wohnort ist. cid/rlo

Mobile Spiele für Enkel und Oma

Mobiles Spielen ist heute ein beliebter Zeitvertreib über alle Generationen hinweg. In Deutschland nutzen aktuell über 18 Millionen Menschen ihre Smartphones zum Spielen. Damit sind die Geräte Deutschlands beliebteste Spieleplattform.

Dass Mobile Games derart erfolgreich sind, das liegt vor allem an der ständigen Verfügbarkeit und der leichten Zugänglichkeit. “Das leistungsstarke Smartphone ist immer in der Tasche. Dazu kommen die hohe Qualität und die große Auswahl an Spielen,”, erklärt Jörg Müller-Lietzkow, Professor am Institut für Medienwissenschaften der Universität Paderborn.

Im App-Store finden Spieler heute generationsübergreifende kleine Spiele für zwischendurch, sogenannte “Casual Games”, und auch auf epische Welten sowie eine tolle Grafik muss heute keiner mehr unterwegs verzichten. Durch mobile Spiele kann jeder immer das spielen, was er will und wo er will.

Dieser Wandel hat auch zu einem Umdenken in der Games-Entwicklung geführt. “Früher setzten die großen Studios vor allem auf große Hits. Durch einen fixen Preis und regelmäßige Ergänzungen ließen sich so idealerweise die hohen Entwicklungskosten einspielen, gute Gewinne erzielen und eventuell weniger erfolgreiche Titel aus dem eignen Haus auffangen”, erklärt Müller-Lietzkow.

Mit mobilen Spielen hat sich zu den sogenannten Vollpreistiteln ein weiteres Geschäftsmodell gesellt, das als Free-to-Play bezeichnet wird. Bei Free-to-Play können Spiele kostenfrei heruntergeladen und genutzt werden. Der Spieler entscheidet hier selbst, ob und wenn ja, wie viel Geld er ausgeben möchten. Per In-Game-Kauf werden vor allem neue Level oder sogenannte Skins gekauft, mit denen der eigene Spiele-Charakter personalisiert werden kann. cid/rlo

5Milliarden vom Bund für den Digitalpakt

Der Digitalpakt ist nach langem politischen Tauziehen auf den Weg gebracht. Das bedeutet: Schüler und Lehrer an Deutschlands Schulen können endlich auf neuere Computer, besseres Internet und digitale Lehrmethoden hoffen.

Bund und Länder haben sich auf die dafür nötige Grundgesetzänderung verständigt, wie Vertreter des Vermittlungsausschusses in Berlin mitteilten. Damit ist der Weg frei für entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder. “Wir haben es geschafft”, wird Bundesbildungsministerin Anja Karliczek von tagesschau.de zitiert.

Bei dem Kompromiss geht es unter anderem darum, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen durch die Länder künftig kontrollieren darf. Mit diesem Geld soll auch der soziale Wohnungsbau angekurbelt werden, heißt es.

Darüber hinaus sollen Pendler von mehr Bundesmitteln in den Ausbau des regionalen Schienenverkehrs profitieren. An den Schulen ist unter anderem die Ausstattung mit WLAN, digitalen Lerninhalten und Computern vorgesehen. cid/rlo

Hotel ohne WLAN: Geht das?

Die Zeiten, in denen allein der Geldbeutel die Wahl des Hotels bestimmt hat, scheinen vorbei. Im digitalen Zeitalter rücken andere Dinge in den Fokus der Gäste. Ein schneller WLAN-Zugang beispielsweise ist für mehr als die Hälfte der Deutschen ein absolutes Muss und gehört zu den Top-Ten-Kriterien bei der Entscheidung für ein Hotel.

Selbst bei den über 65-Jährigen rangiert der schnelle Zugang zum Internet im Ranking mit 42 Prozent noch auf Platz zehn. Die Jüngeren legen dagegen verstärkten Wert auf schnelles Surfen: Bei den unter 35-Jährigen, den sogenannten “Digital Natives”, sind es knapp zwei Drittel, die ihre Hotelwahl vom WLAN-Angebot abhängig machen. Dies sind die Ergebnisse einer Befragung im Auftrag der Scandic-Hotelgruppe.

Aber auch weitergehende digitale Angebote, angefangen von der Möglichkeit des mobilen Check-In bis hin zur Reinigung per Staubsauger-Roboter, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Möglichkeit, kostenfrei digital Zeitungen und Zeitschriften zu lesen, ist für rund ein Fünftel der Bundesbürger ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Übernachtungsmöglichkeit.

Kaum weniger hoch im Kurs steht die Möglichkeit des mobilen Check-Outs. Dabei können Hotelgäste per Smartphone, Computer oder Tablet mit wenigen Klicks ihr Zimmer bezahlen und abreisen. Für 18 Prozent der Befragten ist dieses Angebot ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach einem passenden Hotel. 15 Prozent kommt es darauf an, Zugang zum Zimmer über einen Code auf dem Smartphone zu bekommen, 13 Prozent steuern mit ihrem Mobilgerät gern Vorhänge, Licht, Heizungs- und Klimaanlage im Zimmer. cid/rlo

Die Mythen der Cyber-Kriminalität

Über Cyber-Kriminalität gibt es viele Mythen. Etwa Ein Drittel der Verbraucher glaubt, dass die Sicherheit öffentlicher WLAN-Hotspots gesetzlich vorgeschrieben ist. Gleichzeitig wissen nur 46 Prozent, dass https:// für eine sichere Webseite steht. Und 33 Prozent sind sich nicht darüber bewusst, dass das Verwenden desselben Passworts für mehrere Konten Einfluss auf das Betrugsrisiko hat.

Das geht aus einer Studie der Affinion International GmbH hervor. Die Studie basiert auf einer Umfrage unter mehr als 13.000 Verbrauchern in zwölf Ländern und enthüllt Wissenslücken über Cyber-Kriminalität. Brasilien führt die weltweite Tabelle der Cyberangst an – 87 Prozent der Brasilianer gaben an, besorgt über Cyber-Kriminalität zu sein, gefolgt von 75 Prozent der US-Amerikaner und 73 Prozent der Spanier.

Das Bewusstsein für Cyber-Kriminalität scheint mit zunehmendem Alter zu wachsen. Laut der Studie waren Befragte im Alter zwischen 18 und 24 Jahren besorgter über Gewaltkriminalität als über Cyber-Kriminalität, ab 35 Jahren wird Cyber-Kriminalität als das größere Risiko wahrgenommen. cid/rlo

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