Immer mehr Menschen lassen sich Online behandeln

Telemedizin wird die Zukunft der ärztlichen Versorgung entscheidend mitgestalten. David Meinertz, CEO der größten Online-Arztpraxis Europas Zava (bisher DrEd), schätzt, dass in fünf Jahren ein Drittel aller Arztbesuche aus der Ferne stattfinden werden.

Allein im Jahr 2018 hat sein Team aus Allgemeinärzten, Internisten, Gynäkologen und Neurologen europaweit eine Million Beratungen und Behandlungen aus der Ferne durchgeführt – das ist im Durchschnitt eine Online-Beratung alle 30 Sekunden. Tendenz stark steigend.

“Unsere ärztlichen Leistungen werden immer stärker nachgefragt. 2018 haben wir unser Team von 80 auf 160 Mitarbeiter verdoppelt”, sagt Meinertz. Die Digitalisierung im Gesundheitssystem wird zunehmen, an den Ausbau von Video-Sprechstunden denkt Meinertz zunächst aber nicht. “Die Video-Sprechstunde alleine funktioniert nicht.” Auch wenn sie Patienten Fahrt- und Wartezeit spart, liefere sie keine Effizienz für das Gesundheitssystem, sagt der Mediziner. cid/rlo

Facebook-Messenger: Her mit der Nachricht

Im digitalen Zeitalter sitzt so mancher Finger locker. Da ist schnell mal eine Nachricht versehentlich oder an den falschen Empfänger verschickt. Das ist ärgerlich. Im Facebook-Messenger lassen sich Nachrichten ab sofort innerhalb eines Zeitfensters von zehn Minuten wieder zurückholen – sowohl in Chats mit einzelnen Kontakten als auch in Gruppen-Chats. Das hat Facebook angekündigt. Voraussetzung ist, dass man die jeweils neueste Version der iOS- oder Android-App verwendet.

Facebook hat das Feature in mehreren Märkten seit Herbst 2018 getestet, nun steht es allen Nutzern weltweit zur Verfügung. Bei WhatsApp gibt es eine ähnliche Funktion schon länger. Zum Zurückholen einer Nachricht müssen Nutzer so lange auf die betreffende Nachricht tippen, bis die Optionen “Löschen” und “Für alle löschen” erscheinen. “Löschen” löscht die Nachricht nur im Konto des Absenders, das neue “Für alle löschen” entfernt sie für beide Seiten eines Chats. Den ursprünglichen Empfängern wird dann wie in WhatsApp angezeigt, dass eine Nachricht gelöscht wurde. cid/rlo

WhatsApp: Mitlesen verboten

WhatsApp ist allgegenwärtig. Immer und überall. Es ist die schnelle und unkomplizierte Art der Kommunikation im digitalen Zeitalter. Doch was hinter dieser App passiert, wissen Nutzer nicht. Viele beschleicht deshalb oft das unangenehme Gefühl, das einem andere über die Schulter schauen können. Damit soll jetzt Schluss sein, zumindest, wenn man ein iPhone besitzt.

Denn mit einer neuen Funktion will WhatsApp heimlichen Mitlesern das Buch vor der Nase zuschlagen Denn ab sofort lässt sich der weltweit beliebte Nachrichtendienst auf dem iPhone per Fingerabdruck-Scanner Touch ID oder Gesichtserkennung Face ID absichern.

Mit der Aktualisierung auf die Version 2.19.20 hat WhatsApp die neue Funktion seinen Nutzern zugänglich gemacht. Sie bewirkt, dass nach dem Tippen auf das App-Symbol das Gesicht beziehungsweise der Fingerabdruck des jeweiligen Nutzers geprüft werden, bevor die Chats, Kontakte und Einstellungen “freigeschaltet” werden.

Wer die neue Absicherung verwenden will, muss sie nach der Software-Aktualisierung noch einschalten. Dazu tippt man auf “Einstellungen”, “Datenschutz”, “Bildschirmsperre” und legt dann den Schalter hinter “Face ID/Touch ID erforderlich” um. Ist die Funktion aktiviert, lässt sich auswählen, ob die Gesichts- und/oder Fingerabdruck-Kontrolle sofort nach dem Schließen der App erforderlich ist oder erst nach einiger Zeit. cid/rlo

Neue Studie über Erwartungen an autonome Mobilität

Die Skepsis sinkt. Aus der jüngsten Mobilitäts-Studie der RWTH Aachen geht hervor, dass mittlerweile mehr Befragte dem autonomen Fahren offen gegenüber stehen. Doch die Erwartungen sind hoch. Im Rahmen der Studie über fahrerlose Automobile wurden die Teilnehmer zu den Erwartungen und Wünschen an die vier Fahrzeugkonzepte befragt. Ziel war es, zu Beginn der Entwicklung der Fahrzeuge das zukünftige Mobilitätsverhalten und die Anforderungen zu erforschen.

Ergebnis: 85 Prozent der Befragten sind grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber autonomen Fahrzeugen. Dabei gibt es eine hohe Erwartungshaltung: 73 Prozent erwarten durch das autonome Fahren weniger Staus, mehr als 67 Prozent erhoffen sich eine erhöhte Sicherheit, und 56 Prozent erwarten auch mehr Komfort.

Unterdessen arbeiten Fahrzeughersteller intensiv an der passenden Technologie. Beispielsweise hat Daimler kürzlich auf der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas ein Mobilitätskonzept für bedarfsgerechte, effiziente, komfortable und nachhaltige Mobilität vorgestellt.

Mercedes-Benz Vans präsentierte mit “Vision Urbanetic” eine Studie, die neue Perspektiven des autonomen Fahrens eröffnet. Sie soll eine bedarfsgerechte, nachhaltige und effiziente Beförderung von Personen und Gütern ermöglichen – und die Bedürfnisse von Städten, Unternehmen unterschiedlichster Branchen sowie Reisenden und Pendlern erfüllen. Das Konzept zielt darauf ab, Verkehrsströme zu reduzieren, innerstädtische Infrastrukturen zu entlasten und damit zu einer neuen urbanen Lebensqualität beizutragen – wie ja auch von den Befragten gewünscht. mid/wal

Die größten Ärgernisse im Netz

Immer mehr Menschen wickeln alltägliche Dinge über das Internet ab. Also Einkaufen, Konto-Führung oder Aktienhandel. Aber fühlen sich die Nutzer dabei auch immer sicher? Anlässlich des Safer Internet Days am 5. Februar 2019 ist Trusted Shops dieser Frage nachgegangen und hat sich genauer mit diesem Thema beschäftigt.

Dabei stellt sich heraus, dass immerhin 49 Prozent der Befragten online bereits negative Erfahrungen gemacht haben. Unerwünschte Werbung war mit 56 Prozent das größte Ärgernis, gefolgt von Online-Shopping-Betrug (35 Prozent) und anderen Problemen beim Online-Shopping (22 Prozent).

96 Prozent geben daher an, dass die allgemeine Sicherheit bei der Internetnutzung für sie Priorität hat. In erster Linie, wenn es um Finanzen geht: 82 Prozent wollen beim Online-Banking geschützt sein, 54 Prozent, wenn es um das Online-Shopping geht. Für 37 Prozent spielt sie auch eine Rolle, wenn sie nur allgemein Surfen.

Auffällig ist, dass die Hälfte der Befragten negative Erfahrungen im Online-Shopping gemacht hat, weil die Ware nicht geliefert wurde. Weitere 29 Prozent geben an, bei einer Retour kein Geld zurückerhalten zu haben und 28 Prozent haben die Waren zu spät geliefert bekommen.

Da ist es nicht überraschend, dass rund die Hälfte der Nutzer bereit ist, für einen zusätzlichen Schutz bei Nicht-Lieferung und Nicht-Erstattung einen kleinen Betrag extra zu bezahlen. cid/rlo

Facebook feiert 15. Geburtstag. Nutzer halten die Treue

Facebook bleibt ein Riese unter den Sozialen Netzwerken. Auch der Skandal um gestohlene Daten konnte dem Unternehmen offenbar nicht viel anhaben. Denn die meisten Nutzer halten diem Online-Netzwerk trotz immer neuer Enthüllungen und zahlreicher negativer Schlagzeilen die Treue. So konnte Facebook wenige Tage vor dem 15. Geburtstag am 4. Februar 2019 mitteilen, dass die Zahl mindestens einmal im Monat aktiver Mitglieder im vergangenen Quartal um rund 50 Millionen auf 2,32 Milliarden angewachsen ist.

Das hatte wohl auch Facebook-Chef Mark Zuckerberg so nicht erwartet. Schließlich musste die Plattform im Oktober 2018 eingestehen, dass Hacker sich Zugang zu Daten von rund 14 Millionen Nutzern verschafft haben könnten. Und Facebook löschte erneut von Russland aus gesteuerte Accounts, mit denen die US-Kongresswahlen beeinflusst werden könnten.

“Ich würde die Zahlen einfach für sich sprechen lassen”, sagte Finanzchef Dave Wehner. Und die Zahlen belegen es: Selbst in Europa, wo Facebook in den beiden Quartalen davor jeweils eine Million Nutzer verloren hatte, ging der Daumen nach oben, von 375 auf 381 Millionen Nutzer. Und das ist für den IT-Giganten sicher das schönste Geschenk zum Geburtstag. cid/rlo

Auf der Jagd nach Fake News

Seit Donald Trump in Amerika das Sagen hat, sind Fake News in aller Munde. Zwar ist nicht alles erlogen, was der US-Präsident für Lügen hält – dennoch kursieren immer wieder manipulierte Nachrichten. Fraunhofer-Forscher haben ein System entwickelt, das Fake News erkennt.

Vor allem in Online-Portalen und Sozialen Medien sind Fake-News regelmäßig ein Problem. Die neu entwickelte Software wertet Social Media-Daten automatisiert aus und erkennt bewusst gestreute Falschmeldungen und Desinformationen. Die Forscher haben das System zunächst angelernt und mit echter Medien-Berichterstattung sowie mit Fake News “gefüttert” – damit das System später selbständig anhand bestimmter Kriterien innerhalb von Texten die falschen Nachrichten erkennt.

Indizien können laut Fraunhofer-Institut beispielsweise Formulierungen und Wortkombinationen sein, die im alltäglichen Sprachgebrauch und in der journalistischen Berichterstattung nicht auftauchen, wie »die aktuelle Bundeskanzlerin«. Auch Orthografie-, Deklinations- oder Satzbaufehler können Hinweise sein.

Zu den Merkmalen zählen auch sprachliche Fehler. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Autor für die Formulierung der Fake News Deutsch und nicht seine eigene Muttersprache verwendet. Dann deuten etwa falsche Gedankenstriche, Orthografie-, Deklinations- oder Satzbaufehler darauf hin, dass eine Meldung eine Fake News sein könnte. Unangemessene Ausdrücke oder umständliche Formulierungen können ein weiteres Indiz sein.

Auch die Metadaten können aufschlussreich sein: Der Zeitpunkt eines Posts könne darauf hinweisen, aus welchem Land und welcher Zeitzone der Sender Meldungen absetzt, die Frequenz der Postings erlaubt Rückschlüsse. cid/Mst

Erben: Geld für Resturlaub

Verstirbt ein Arbeitnehmer, haben seine Erben einen Anspruch auf Geldersatz für nicht genommene Urlaubstage, wie das Bundesarbeitsgericht nun bestätigt hat. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte eine entsprechende Vorgabe gemacht.

Der durch Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) gewährleistete Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub dürfe nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis untergehen, ohne dass ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für diesen Urlaub besteht, der im Wege der Erbfolge auf den Rechtsnachfolger des Arbeitnehmers überzugehen habe, lautet ein Richterspruch des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Im deutschen Fall, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden hatte, ging es um einen verstorbenen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, auf dessen Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwendbar war – hiernach standen dem Mann 30 Tage Urlaub zu. Die Klägerin, die Witwe des Mannes, verlangte insgesamt Geld für 25 Arbeitstage. Die nach dem europäischen Unionsrecht gebotene Auslegung der §§ 1, 7 Abs. 4 (Bundesurlaubsgesetz (BurlG) verlange, dass der Resturlaub auch dann abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Denn die Vergütungskomponente des Anspruchs auf den vor dem Tod nicht mehr genommenen Jahresurlaub werde als Teil des Vermögens auch Teil der Erbmasse.

Die Erben hätten nicht nur den sogenannten Abgeltungsanspruch für den bezahlten Erholungsurlaub nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG von 24 Werktagen, sondern auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX der damaligen Fassung sowie den Anspruch auf Urlaub nach § 26 TVöD, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteige, teilen die Rechtsexperten der ARAG mit (BAG, Az.: 9 AZR 45/16). wid/Mst

Entspannter Urlaub trotz Smartphone

Zum Urlaub gehört das Abschalten. Das gilt heutzutage auch für das Smartphone. Ganz verbannt werden muss es aber nicht. “Digitale Balance im Urlaub” heißt eine spezifische Initiative aus Nordrhein-Westfalen. Wie unterschiedlich digitale Balance aussehen kann, zeigen entsprechende Urlaubsangebote aus NRW.

Einige Pauschalen binden digitale Technik ein und vermitteln, wie Smartphone und Co gezielt für die Regeneration genutzt werden können. Unter der Überschrift “Digitale Happiness” zum Beispiel geht es darum, ganz individuell Möglichkeiten der positiven Nutzung zu finden. Andere Pakete bieten technikfreie Ruhezonen und stellen individuelle Achtsamkeit und alltägliche Stressbewältigung ins Zentrum, etwa beim Yoga an den Externsteinen, bei einer Kanutour auf dem Biggesee oder bei einer Auszeit in den Heilbädern und Kurorten mit ihren natürlichen Heilmitteln.

Mit den neuen Angeboten wollen Tourismus NRW und verschiedene Partner den Gesundheitstourismus weiter stärken. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die Zukunftsthemen E-Health und digitale Balance. cid/wal

Kindertageseinrichtung in Pflugfelden saniert und an Träger übergeben

Der wunderschön sanierte Kindergarten in der Stammheimer Straße 8 in Pflugfelden wird am 4. Februar wieder in Betrieb genommen. Mit der grundlegenden Sanierung des Altbaus (ehemalige Schule in Pflugfelden) und einem modernen Neubau sind jetzt optimale Voraussetzungen für die frühkindliche Bildung, für die Betreuung auch ganztags und in Zukunft auch die Betreuung von Kleinkindern entstanden. „Mit dem ortsbildprägenden Gebäude, der alten Schule, ist für Pflugfelden jetzt eine toll sanierte Kita entstanden, die für die Kinder, das pädagogische Personal und den Träger, die evangelische Gesamtkirchengemeinde, hervorragende Bedingungen bietet“, ist Erster Bürgermeister Konrad Seigfried überzeugt.

Chronologie

Das ehemalige Schulhaus von 1871 wurde in Fachwerkbauweise auf massivem Sockelgeschoss errichtet und in den Jahren 1903 und 1951 erweitert. Nach dem Neubau der Grundschule an der Ditzinger Straße wurde das „alte“ Schulhaus zur Kindertagesstätte umgenutzt und Ende der 60er Jahre um einen Anbau in Leichtbauweise mit Garderoben, Küche und sanitären Anlagen erweitert. Der  eingeschossige Anbau von 1967 hatte seine Nutzungsdauer weit überschritten. Erhebliche bautechnische Mängel machten einen Rückbau und Ersatzbau erforderlich, bei dem auch die Einrichtung des Ganztagesbetriebs mit berücksichtigt werden konnte.

Am 8. Dezember 2015 hat der Gemeinderat den Entwurfs- und Baubeschluss für den Ersatzanbau und die Teilsanierung der Kindertageseinrichtung Pflugfelden mit Projektkosten von 2,5 Millionen Euro gefasst.

Die Baumaßnahme wurde in zwei Bauabschnitten realisiert. Im Sommer 2016 startete der Rückbau des maroden Anbaus. Der Erweiterungsbau (1. Bauabschnitt) wurde  während des laufenden Betriebes erstellt. Dazu waren Interimsbauten für den Sanitärbereich und das Leitungsbüro an der Stammheimer Straße notwendig.

Das Zentrum des eingeschossigen Erweiterungsbaus bildet der Verbindungsflur zwischen Neu- und Altbau mit Garderoben für alle Kinder. Im Neubau sind der Speiseraum mit Ausgabeküche sowie der Sanitärtrakt mit Wickelbereich untergebracht.

Die ursprünglich geplante Sanierung des Altbaus (mit Gruppen-, Schlaf- und Verwaltungsbereich) im laufenden Betrieb musste wegen des Ausbaus von Schadstoffen, schlechter Bausubstanz sowie höherer Eingriffstiefe durch Brandschutzmaßnahmen korrigiert werden. Eine alternative Unterbringung der Kindertageseinrichtung war deshalb zwingend erforderlich. Kurzfristig waren die Kinder von Juni bis August 2018 im Gemeindehaus Pflugfelden untergebracht. Hierbei haben sich die Evangelische Gesamtkirchengemeinde als Träger und die Kirchengemeinde Pflugfelden in besonderer Weise eingebracht, um den Betrieb der Kindertageseinrichtung weiterhin zu gewährleisten.

Mangels anderer geeigneter Räume wurde die komplette Kita im September dann in das Kinder- und Familienzentrum Hartenecker Höhe verlegt. Ein Fahrdienst für die Kinder und das Erziehungspersonal zwischen Pflugfelden und der Hartenecker Höhe wurde eingerichtet. Nach einer Eingewöhnungsphase konnte so ein geregelter und zuverlässiger pädagogischer Rahmen für die Kinder und Eltern der Kindertageseinrichtung Stammheimer Straße gewährleistet werden.

Der historische Altbau ist nach Auszug der Kinder umfangreich saniert worden. Die beiden Wohnungen im Dachgeschoss wurden zum Verwaltungsbereich für das Erziehungspersonal umgebaut. Im Zuge dessen erfolgte die Ertüchtigung des Dachtragwerks mit Prüfung und Reparatur beziehungsweise Austausch von schadhaften Stellen der historischen Holztragkonstruktion. Eine Prüfung und Reparatur der typischen Dacheindeckung mit Biberschwanzziegel inklusive Dachrinnen und Fallrohre hat ebenfalls stattgefunden.

Während der Bauphase konnten energetische Maßnahmen an der Dachfläche und den Außenwänden im 1. Obergeschoss realisiert werden. Außerdem wurden alle Deckenkonstruktionen und der Bestandstreppenraum brandschutztechnisch ertüchtigt. Im Altbau wurde zudem die komplette Haustechnik neu installiert.

Bis Ende 2018 wurden neue Sprossenfenster eingebaut und die Fassade inklusive des Dachausbaus gestrichen. Die Bau- und Sanierungsmaßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Nutzer, der evangelischen Kirschengemeinde, geplant und realisiert.

Das Gebäude wurde am 21. Januar 2019 an den Nutzer übergeben. Nach erfolgtem Umzug aus den Räumen in der Hartenecker Höhe soll die Kindertageseinrichtung ab 4. Februar den regulären  Betrieb aufnehmen. Die Außenanlagen auf dem Grundstück der Kindertageseinrichtung  wurden neu gestaltet. Die Anpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum werden, sobald es die Witterung zulässt, fortgesetzt.

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