In enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden der Stadt hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan für Ludwigsburg fortgeschrieben. Der aktuelle Entwurf wird ab Montag, 20. Mai, öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dazu sind bis zum 3. Juli möglich. Die erfreuliche Nachricht: Das Regierungspräsidium hält Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Ludwigsburg nicht für erforderlich, da gleich geeignete, aber mildere Mittel zur Verfügung stehen, um Schadstoffe entsprechend zu reduzieren.
“Nun zahlen sich unsere vielfältigen Anstrengungen und das intensive Ringen der zurückliegenden Monate für eine wirksame Verbesserung des ÖPNV aus. Mit unseren umfassenden Maßnahmen, die auch neueste Technologien und digitale Innovationen beinhalten, schaffen wir es in kurzer Zeit, die Luftqualität weiter zu verbessern und Fahrverbote mit den damit verbundenen sozialen Härten zu verhindern”, betont Oberbürgermeister Werner Spec.
Ludwigsburg liegt innerhalb einer Umweltzone mit einem bestehenden Luftreinhalteplan, für den das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig ist. Dieses kann möglicherweise Verkehrseinschränkungen wie Fahrverbote anordnen, sofern gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte nicht eingehalten werden. In Ludwigsburg ist das – bis jetzt noch – beim Stickstoffdioxid der Fall. Zwar ist es der Stadt in den vergangenen Jahren bereits gelungen, den Stickstoffdioxid-Wert im Jahresmittel von 81 auf 51 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft deutlich zu reduzieren – noch liegt sie damit über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm. Bereits im Jahr 2020 soll das anders sein: Gutachter prognostizieren einen Stickstoffdioxid-Wert von 39 Mikrogramm im Jahresmittel.
Dafür hat die Stadt ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. In ihrem Green City Masterplan setzt sie auf vier wesentliche Säulen: eine schnelle Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), den Ausbau der Radinfrastruktur, die Digitalisierung der Verkehrsleitsysteme sowie die Elektromobilität. Die Firma Siemens hatte die Erstellung des Green City Masterplans begleitet und den Maßnahmen die entsprechende Wirksamkeit bescheinigt. Dieser Bewertung folgt nun auch das Regierungspräsidium.
Als weitere, wirksame Maßnahme wird Ludwigsburg ab Anfang Juni an der belasteten Friedrichstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 Stundenkilometer reduzieren – und zwar ab Hausnummer 25 bis zur Kreuzung Friedrichstraße/Solitudestraße. Dadurch wird der Verkehrsfluss verbessert, der Stop-and-Go-Verkehr verringert und Luftschadstoffe werden reduziert. Ebenfalls in der Friedrichstraße kommen neuartige Filteranlagen von Mann + Hummel zum Einsatz. Die Filterwürfel (“Filter Cubes”) absorbieren sowohl Stickstoffdioxid als auch Feinstaub aus der Luft, sie werden noch in diesem Jahr aufgestellt. Alles in allem kommt das Regierungspräsidium im Luftreinhalteplan zu einem positiven Fazit: “Auf die Umsetzung von Dieselverkehrsverboten in Ludwigsburg kann […] derzeit verzichtet werden.”
Der Entwurf des Luftreinhalteplans wird vom 20. Mai bis 19. Juni bei der Stadt Ludwigsburg im Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 5, ausgelegt (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr). Ebenfalls einzusehen ist der Planentwurf während der Dienstzeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.1, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen) sowie im Internet unter www.ludwigsburg.de/saubereluft beziehungswiese www.rp-stuttgart.de. Stellungnahmen dazu können bis einschließlich 3. Juli beim Regierungspräsidium Stuttgart in schriftlicher oder elektronischer Form eingereicht werden.