Neues Jahr, neue Regeln: Das erwartet Autofahrer 2024

Zum Jahresbeginn treten auch in 2024 wieder neue Regelungen und überarbeitete Vorschriften im Straßenverkehr in Kraft. Pünktlich zum Jahreswechsel informiert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, was ab Januar 2024 gilt.

Tanken wird wegen CO2-Steuer teurer

Eine Erhöhung der CO2-Steuer ab Januar war ohnehin geplant: Statt 30 Euro sollten dann 40 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 bei Benzin und Diesel fällig werden. Nach der kürzlichen Haushaltseinigung der Bundesregierung fällt dieser Betrag allerdings höher aus als bisher angenommen. Ab Januar werden 45 Euro pro Tonne fällig. Für Autofahrende bedeutet dies nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie eine dauerhafte Preiserhöhung für Benzin und Diesel: etwa vier bis fünf Cent mehr pro Liter.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Dieser kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt. Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums reicht für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis aus. Dieser kostet knapp 23 Euro, ist allerdings auch nur sechs Jahre gültig.

Führerscheinprüfungen werden teurer

Bereits Mitte Dezember wurde eine neue Gebührenordnung beschlossen, die auch die Kosten für Führerscheinprüfungen um 11 Prozent steigen lässt. Sobald sie in Kraft tritt, erhöht sich die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssen Prüflinge inzwischen 130 Euro zahlen, statt wie bisher zirka 117.

Neue Regional- und Typenklassen bei der Kfz-Versicherung

Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Unfall- und Schadenrisiko für die Autoversicherungen neu. Für viele Autofahrende ändert sich damit der Versicherungsbeitrag. Für 76 Bezirke und rund sechs Millionen Autofahrende verändern sich 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. In 45 Bezirken und etwa 3,8 Millionen Kfz-Besitzende steigen die Einstufungen. 31 Bezirke mit etwa 2,2 Millionen Autofahrenden profitieren von einer besseren Einstufung. Für 336 Bezirke mit etwa 36,4 Millionen Versicherten ändert sich hier nichts. Etwa 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte profitieren künftig von besseren Einstufungen, für rund 3,3 Millionen Versicherte wird es teurer.

Die neue unverbindliche Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) besagt, dass rund 5,4 Millionen Autofahrende in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren und dass für 7,4 Millionen künftig höhere Einstufungen gelten. Für 70 Prozent, bzw. rund 29,4 Millionen Autofahrende bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

mid/jub

Entwurf: Gesetze sollen künftig nur noch im Internet veröffentlicht werden

Gesetze sollen künftig digital veröffentlicht werden, um die bisher notwendige gedruckte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt überflüssig zu machen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes aus dem Bundesjustizministerium vor, der am Donnerstag laut “Redaktionsnetzwerk Deutschland” zur Abstimmung an die übrigen Bundesministerien ging. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem RND dazu: “Wir machen den Rechtsstaat digitaler. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt.” Das schaffe Transparenz und erleichtere auch Rechtsanwendern die alltägliche Arbeit. Nicht zuletzt spare die elektronische Verkündung Ressourcen.

“Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts kann jährlich ein Papierberg in Höhe von etwa 2,5 Kilometern eingespart werden.” Buschmann zufolge soll das Gesetz ab 2023 gelten und die amtliche Verkündung von Gesetzen auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet regeln. Dies beschleunige die Verkündung und verbessere den Zugang zu Rechtstexten, sagte der FDP-Politiker.

Bürger könnten dann kosten- und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen zugreifen. Außerdem könnten die Dokumente frei ausgedruckt, durchsucht und weiterverwendet werden. Ein Gesetz kann in Deutschland derzeit nur in Kraft treten, wenn es von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, vom Bundespräsidenten unterzeichnet sowie abschließend im Bundesgesetzblatt publiziert worden ist.

Damit soll nun Schluss sein. Nach Angaben des Ministeriums setzt die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts im Internet eine Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz voraus. Der Entwurf für eine solche Grundgesetzänderung werde parallel unter Federführung des Bundesinnenministeriums eingebracht.

red / dts

Das ändert sich in 2022

Der Jahreswechsel ist vollzogen und seit Mitternacht sind damit bereits einige wichtige Bestimmungen und Gesetze in Kraft getreten. Andere werden im Laufe des Jahres wirksam. Wir fassen die wichtigsten Veränderungen in Kürze zusammen:

Mindestlohn:

Der Mindestlohn steigt im Laufe des Jahres von 9,60 Euro auf mindestens 9,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde, ab 1. Juli dann auf 10,45 Euro. Die neue Bundesregierung hat jedoch bereits angekündigt, ihn noch im Laufe dieses Jahres weiter anzuheben. Ziel: zwölf Euro pro Stunde.

CO₂-Preis steigt:

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO₂-Preis stufenweise wie angekündigt. Klimaschädliche fossile Brennstoffe werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO₂ belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher:innen weiter, so dass Erdgas oder Benzin teurer werden. Der CO₂-Anteil am Gesamtpreis von Heizöl und Diesel beträgt dann 9,5 Cent pro Liter und wird damit um 1,6 Cent pro Liter im Vergleich zum Jahr 2021 teurer. Bei Benzin liegt der CO₂-Anteil ab Januar bei 8,5 Cent pro Liter. Das ist ein Anstieg von knapp 1,5 Cent pro Liter im Vergleich zu 2021. Der CO₂-Preis für Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.

Anfang 2021 hatte die Bundesregierung einen CO₂-Preis für fossile Brennstoffe im Bereich Wärme und Verkehr eingeführt. Darüber sollten Sie als Verbraucher:innen zum Energiesparen angeregt werden, z.B. indem Sie Wärmepumpen zum Heizen umrüsten oder Ihr Wohngebäude dämmen. Oder im Straßenverkehr klimafreundliche Alternative nutzen, wie z.B. Elektroautos.

Einfachere Bezahlung an Ladestromsäulen:

Die bundesweite Ladesäulenverordnung, die das Laden von Elektrofahrzeugen regelt, wird zum 1. Januar 2022 angepasst. Sie können damit, neben der Bargeldzahlung, Ihre Rechnung mit Debit- und Kreditkarten an der Ladesäule zahlen. Bis Mitte 2023 haben Anbieter Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Betreiber von Ladestromsäulen müssen sicherstellen, dass sich am Ladepunkt oder in unmittelbarer Nähe der bargeldlose Zahlungsvorgang abwickeln lässt. Auch kontaktloses Bezahlen mit einer Debit- und Kreditkarte muss dann möglich sein. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

Porto kostet mehr:

Die Deutsche Post plant zum 1. Januar 2022 höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Die Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief 85 statt 80 Cent.

Verbesserungen bei Pfändungsschutz und P-Konto:

Der Pfändungsschutz wird ab dem 1. Januar 2022 verbessert. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher:innen wird dann auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldner:innen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien berücksichtigt.

Außerdem wurde die Liste der unpfändbaren Gegenstände erweitert und modernisiert:

  • Generell unpfändbar sind ab 2022 Haustiere.
  • Beim Weihnachtsgeld sind zukünftig zunächst 630 Euro geschützt. Dieser Betrag passt sich jährlich der jeweils gültigen Pfändungstabelle an.
  • Beim P-Konto gibt es schon zum 1. Dezember Änderungen, wie z.B. erweiterte Ansparmöglichkeiten.
  • Außerdem können Sie ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln– selbst, wenn dieses im Minus ist.
  • Guthaben auf Gemeinschaftskontenlassen sich innerhalb eines Monats ab Pfändung schützen.

Bezuschussung von Betriebsrenten:

Der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge wird auch für Altverträge Pflicht, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Haben Sie eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung, haben Sie ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent, wenn er Sozialbeiträge einspart. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.

Updatepflicht für Waren mit digitalen Elementen:

Händler werden im Rahmen der Gewährleistung zukünftig verpflichtet, Updates für Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit erforderlich sind. Ansonsten gelten diese als mangelhaft. Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Zusätzlich müssen Anbieter Sie über die Bereitstellung der Updates informieren – installieren müssen Sie diese jedoch selbst. Waren mit digitalen Elementen sind zum Beispiel Smart TVs, Smart Watches oder “intelligente” Haushaltsgeräte, die nur mit einem digitalen Element funktionieren.

Kündigungen werden einfacher:

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Danach würden sie sich um ein Jahr verlängern. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge künftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, Sie können Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.

Wenn Sie künftig einen Laufzeitvertrag über eine Homepage abschließen, dann muss Ihr Vertragspartner ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Homepage platzieren. Dadurch sollen Sie einen Vertrag schneller und leichter wieder beenden können. Bislang müssen Sie oft langwierig suchen, bis Sie die Möglichkeit zur Kündigung gefunden haben.

Onlinemarktplätze – neue Infopflichten:

Betreiber von Online-Marktplätzen (z.B. Amazon oder eBay) müssen ab dem 28. Mai 2022 klarer und deutlicher informieren. So müssen sie zum Beispiel angeben, woraus sich das Ranking der Angebote ergibt. Bei Angebotsvergleichen können Sie so besser erkennen, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden.

Telefonwerbung:

Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, Ihre ausdrückliche Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder. So sollen Sie vor unerwünschten Werbeanrufen besser geschützt werden.

Mehr Transparenz bei Kaffeefahrten:

Anbieter von Kaffeefahrten müssen ab dem 28. Mai 2022 bereits in der Werbung für die Veranstaltung darüber informieren,

  • wo die Veranstaltung stattfindet,
  • wie Sie den Veranstalter kontaktieren können und
  • welche Waren angeboten werden. Verboten sind künftig Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte (z.B. Versicherungen oder Bausparverträge).

Endgültiges Aus für die Plastiktüte:

Die Einweg-Plastiktüte für den Einkauf ist ab Januar 2022 verboten. Der Handel darf die typischen Kunststofftüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern dann nicht mehr in Umlauf bringen. Weiterhin angeboten werden dürfen jedoch die sogenannten Hemdchenbeutel (Stärke weniger als 15 Mikrometer) an Obst-, Gemüse- und Frischetheken. Erlaubt sind auch Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff und Einkaufstüten aus Papier. Beide Varianten haben sich im Handel bereits etabliert.

Pfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen:

Ab 1. Januar 2022 werden alle Getränkedosen und alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Einzige Ausnahme bilden reine Molkereiprodukte. Der Handel darf Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand bis zum 1. Juni abverkaufen.

Männliche Küken dürfen nicht mehr getötet werden:

Bisher wurden in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht für die Fleischproduktion eignen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Das deutsche Tierschutzgesetz enthält nun den Satz: “Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.” Nun wird entweder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert, oder die geschlüpften männlichen Küken werden alternativ als “Bruderhähne” gemästet. Deutschland ist das erste Land mit solch einem Verbot. Das bedeutet jedoch auch, dass aus dem Ausland importierte Eier dieser Regelung nicht unterliegen und weiterhin in Deutschland verkauft werden dürfen oder auch in Nudeln oder Kuchen verarbeitet werden können.

E-Rezept wird Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel:

Ab 1. Januar 2022 sollten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen. Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ist aber kurz vor Jahresende verschoben und die Testphase verlängert worden. Noch nicht alle Arztpraxen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezepts. Diese dürfen ausnahmsweise zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen.

Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen zu können, brauchen Sie die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse. Den Rezeptcode können Sie in der Apotheke dann per App öffnen oder das Rezept vorab an eine Apotheke senden. Das E-Rezept wird stufenweise weiter ausgebaut, unter anderem für Heil- und Hilfsmittel. Patient:innen ohne Smartphone können sich das E-Rezept alternativ in der Arztpraxis mit Rezeptcode ausdrucken lassen.

eAU direkt an den Arbeitgeber:

Ab 1. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber. Schon seit Oktober 2021 bekommen gesetzlich Versicherte bei Krankschreibung keinen “gelben Zettel” mehr. Stattdessen geht die eAU digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse. Wie beim E-Rezept kann es aber sein, dass die Umsetzung nicht flächendeckend in allen Praxen pünktlich startet.

Solardachpflicht in Baden-Württemberg:

Die Solar-Offensive in Baden-Württemberg nimmt im kommenden Jahr 2022 nochmals ordentlich Fahrt auf. Schon zum 1. Januar müssen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden wie Firmendächern oder Hallen Photovoltaik-Anlagen installiert werden, ebenso wie über Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab 1. Mai 2022 sind auch die privaten Häuslebauer gefordert.

red

Benutzte Quelle: Verbraucherzentrale