Das Trinkgeld an Bord von Kreuzfahrtschiffen kann zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten führen. Denn manchmal ist es im Reisepreis enthalten und manchmal auch nicht.
Insbesondere internationale Reedereien erheben das Trinkgeld erst an Bord, indem sie einen vorgeschlagenen Betrag – meist liegt dieser bei etwa zehn Euro pro Person und Nacht – auf das Bordkonto buchen. Der Passagier hat dann die Möglichkeit, den Betrag zu kürzen, zu streichen oder zu erhöhen – wenn er diese versteckten Nebenkosten denn entdeckt.
Rechtsexperten des Versicherers ARAG weisen darauf hin, dass diese Praxis für in Deutschland gebuchte Kreuzfahrten nicht erlaubt ist. Selbst wenn die Reederei ihren Sitz im Ausland hat. Nach der so genannten Preisangabenverordnung müssen hierzulande sämtliche Bestandteile eines Preises angegeben sein. Und diese Regelung darf laut der Experten nicht durch anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt werden. Auch der Hinweis beim Check-in an Bord, dass das Trinkgeld nicht obligatorisch sei und gestrichen werden könne, reiche nicht aus.
Ralf Lowg