Angesichts hoher Frühbucher-Raten ist das Szenario alltäglich: Vor dem anstehenden Herbsturlaub wird man plötzlich krank – und krankgeschrieben. Darf man trotzdem abfliegen, oder muss die Reise storniert werden?
Sind Arbeitnehmer kürzer als sechs Wochen krankgeschrieben und fahren sie trotz Krankschreibung in den Urlaub, müssen sie darüber grundsätzlich weder den Chef noch die Kasse informieren, heißt es bei den ARAG Experten. Allerdings müssen auch alles unterlassen, was ihrer Genesung entgegensteht. Aktivurlaub und Grippe etwa passen nicht zusammen, dafür setzt es unter Umständen sogar eine Abmahnung.
“Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden empfiehlt es sich daher, im Vorfeld das Gespräch mit dem Chef zu suchen und sich gegebenenfalls vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass der Urlaub aus medizinischer Sicht unbedenklich oder sogar förderlich ist”, heißt es bei der Assekuranz. Die Urlaubstage, an denen Arbeitnehmer im eingereichten und bewilligten Urlaub krank waren, können sie sich vom Chef sogar wieder gutschreiben lassen.
Wenn nach sechs Wochen Krankschreibung die Krankenkasse einspringt, muss diese informiert werden, wenn die Reise ins Ausland geht. Krankgeschriebene Arbeitnehmer, die in Deutschland Urlaub machen, sollten allerdings für die Kasse erreichbar bleiben und jemanden damit beauftragen, ein Blick auf die Post zu werfen, damit sie auf deren Schreiben reagieren können.
Und: Die Krankenkasse muss ihre Zustimmung geben, sonst gerät der Anspruch auf Krankengeld in Gefahr. Grundsätzlich verbieten kann die Kasse den Urlaub nicht, zumindest, wenn die Genesung nicht gefährdet ist. Das sollten sich Betroffene vorab vom Arzt bestätigen lassen.