Steuerstreit: Google zahlt fast eine Milliarde Euro

Jahrelang schwelte der Steuerstreit zwischen Google und Frankreich. Jetzt ist das Problem vom Tisch. Dabei fließt wie immer in solchen Fällen Geld. Sehr viel Geld sogar. Denn der Internet-Riese zahlt dem französischen Staat fast eine Milliarde Euro. Die Summe setzt sich aus einer gerichtlich verhängten Strafe von 500 Millionen Euro und Steuernachzahlungen in Höhe von 465 Millionen Euro zusammen.

Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hatte 2015 die Untersuchung gegen Google eingeleitet. Der Vorwurf: Der IT-Gigant verlagere seine Firmensitze und damit die Gewinne in Länder mit niedriger Steuerpflicht, um so die eigene zu entrichtende Steuerlast zu schmälern.

Die französische Regierung nannte das jetzige Abkommen “historisch” und erklärte, der Steuerstreit sei nun “definitiv beigelegt”. Dass Ermittlungen gegen ein Unternehmen mit einer solchen Einigung enden, ist in Frankreich erst seit wenigen Jahren möglich – Grundlage ist ein Gesetz aus 2016.

Der Betrag in Frankreich ist der bisher höchste, den Google nach Steuerverfahren in Europa zahlt. In Italien hatte der Konzern ähnlich gelagerte Ermittlungen 2017 mit einer Zahlung von 306 Millionen Euro beigelegt. Dort ging es vor allem um die Jahre 2009 bis 2013. In Großbritannien zahlte Google im Jahr davor 130 Millionen Pfund Steuern nach.

Ralf Loweg

Urteil: Keine Bankgebühren bei Umschuldung

Wer als Immobilienbesitzer nach Ende der Zinsbindung ein billigeres Darlehen ergattern kann, darf bei der Umschuldung nicht zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte jetzt in einem Urteil Gebühren für unwirksam, die für die Bearbeitung von Treuhand-Aufträgen bei der Ablösung eines Darlehens durch eine andere Bank verlangt werden. Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Kreissparkasse Steinfurt.

Die Sparkasse hatte 100 Euro dafür verlangt, dass eine bestehende Grundschuld im Zuge von Treuhandauflagen auf eine andere Bank übertragen wird. Der Anwalt der Bank hatte in der Verhandlung ohne Erfolg argumentiert, dass der umschuldende Kreditnehmer ohne das Mitwirken der Bank gar keinen neuen Kredit bekommen würde. Denn er könne ja erst über die nötige Sicherheit verfügen, wenn der alte Kredit getilgt sei. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale.

Nach Angaben der Verbraucherschützer verlangen viele Banken und Sparkassen solche Bearbeitungskosten von ihren Kunden, wenn ein Kredit zur Finanzierung einer Immobilie von einem anderen Institut übernommen wird. Zu einer solchen Umschuldung kommt es regelmäßig, wenn Kunden nach Ende der Zinsbindung ihres Vertrags einen neuen Baukredit aufnehmen.

In erster Instanz lehnte das Landgericht Dortmund die Unterlassungsklage ab. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberlandesgericht Hamm, dass die angegriffene Klausel unzulässig sei. Der Bundesgerichtshof wies die von der Sparkasse eingelegte Revision zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wie “tagesschau.de” berichtet.

Ralf Loweg

So schützen Sie sich vor Taschendieben

Volksfeste ziehen nicht nur Besucher an. Traditionell mischen sich auch Taschendiebe unter die Gäste. Im dichten Gedränge der Zelte und auf den vollen Feststraßen finden die Langfinger ideale Bedingungen vor, um Portemonnaies mit Bargeld und Zahlungskarten zu stehlen. Auch an den viel genutzten Geldautomaten in den Zelten oder rund um die Festplätze müssen sich Besucher vor Trickbetrügern in Acht nehmen. Hier die besten Tipps von kartensicherheit.de für einen sicheren Festbesuch:

– Verzichten Sie auf unnötig viel Bargeld und tragen Sie Ihren Geldbeutel möglichst dicht am Körper.

– Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie noch im Besitz von Bargeld und Zahlungskarten sind.

– Lernen Sie die Geheimzahl für Ihre girocard oder Kreditkarte auswendig.

– Sorgen Sie am Geldautomaten für einen ausreichenden Sicherheitsabstand und lassen Sie sich von anderen Personen nicht über die Schulter schauen.

– Schützen Sie die PIN-Eingabe vor neugierigen Blicken, indem Sie die Tastatur verdecken.

– Kontrollieren Sie nach dem Volksfestbesuch zeitnah Ihre Kontoauszüge und reklamieren Sie widerrechtliche Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

– Kommen die Zahlungskarten abhanden, sperren Sie diese bitte sofort unter dem zentralen Sperr-Notruf 116 116.

Ralf Loweg

Darauf achten Nutzer beim Kauf eines Smartphones

Ohne Smartphone stehen die meisten Menschen heutzutage auf der Leitung. Doch was macht die kleinen, flachen Dinger so begehrt? Und auf was achten Nutzer beim Kauf?

Fast zwei Drittel der Verbraucher sagen, dass bei einem Smartphone das Preis-Leistungs-Verhältnis für sie besonders wichtig sei. Das ergab eine Umfrage von YouGov im Auftrag von Check24. 42 Prozent geben an, dass für sie die Hauptsache sei, dass das Handy funktioniere.

Für 18 Prozent der Verbraucher ist besonders wichtig, dass das Smartphone gute Fotos macht. Und nur zwölf Prozent geben an, dass ihr High-End-Gerät immer auf dem neuesten technischen Stand sein muss. Sieben Prozent bevorzugen gebrauchte Geräte, um die Umwelt zu schonen.

Verbraucher geben für ihr neues Smartphone ohne Vertrag bei Check24-Shopping im Schnitt 330 Euro aus. Das meistgekaufte Modell 2019 kostete durchschnittlich sogar nur 132 Euro. Die Durchschnittspreise der zehn meistgekauften Geräte 2019 liegen sogar alle unter 300 Euro.

Ralf Loweg

Vertreter gesucht: Neuer Integrationsrat wird gewählt

„Man könnte das Zusammenleben in Ludwigsburg aktiv mitgestalten – oder? Stimmt doch – oder? Dann bewerben Sie sich doch für den Integrationsrat in LB. Einfach bei der Stadt.“ Mit diesen Inhalten der aktuellen Werbekampagne macht das städtische Büro für Integration und Migration auf die Wahl des neuen Integrationsrates aufmerksam.

Klassische Infostände, um die viele Bürgerinnen und Bürger einen weiten Bogen machen, werden durch Aktionen wie die „Auto-Dach-Würfel“, „Großzeitungen“ und die „Nick-doch-Mal-Aktion“ an der B27 abgelöst. Rückblickend auf die Werbeaktionen der vergangenen Tage, ziehen diese laut der Integrationsbeauftragten Anne Kathrin Müller besondere Aufmerksamkeit in der Stadt auf sich und das Thema Bürgerschaftliches Engagement in der Integrationsarbeit rückt dadurch verstärkt in den Fokus.

Der Integrationsrat ist kein neues Gremium. Bereits vor zwei Jahrzehnten gab es einen Ausländerausschuss, der sich über den Integrationsbeirat nun zu einem Integrationsrat mit mehr Mitspracherecht entwickelt. Gesucht werden hierfür interessierte und engagierte sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrungen im Bereich Integration haben und sich für das Thema einbringen möchten.

Der vom Gemeinderat gewählte Integrationsrat berät die Verwaltung und die Kommunalpolitik in integrationsrelevanten Themen wie Bildung, Gesundheit, Integrationsarbeit, Interkulturelle Öffnung, Schaffung neuer Angebote, Senioren, Wirtschaft und Arbeitsmarkt und Wohnen. Er setzt sich neben den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern aus Gemeinderatsmitgliedern zusammen und wird vom Ersten Bürgermeister Konrad Seigfried geleitet, die Geschäftsführung liegt bei der Integrationsbeauftragten der Stadt.

Bewerbungsschluss für den Integrationsrat ist der 26. September 2019. Weitere Informationen zum Integrationsrat gibt es auf  www.ludwigsburg.de/integration oder unter Telefon (0 71 41) 9 10-27 14. Weitere Werbeaktionen in der Stadt sind noch bis einschließlich 21. September geplant. Wer neugierig geworden ist, sollte am kommenden Samstag, 14. September, beim Stadtkirchenplatz vorbeischauen.

Steuerfalle Elterngeld

 Viele Eltern freuen sich über finanzielle Entlastung. Doch ganz zum Nulltarif gibt es diese Geschenke von Vater Staat dann doch nicht. Mehr als zwei Drittel der Eltern hat keine Kenntnis darüber, dass der Bezug von Elterngeld die persönliche Steuerlast des Jahres erhöht. Besonders brisant ist das, da das Elterngeld als “steuerfrei” gilt und so durch die Hintertür besteuert wird. Der Progressionsvorbehalt schlägt in diesem Fall zu.

Väter und Mütter werden von der Nachzahlung im Steuerbescheid überrascht. Sie tappen in die “Steuerfalle”. Das ist eins der Ergebnisse, worüber die aktuellen Studie des Familienportals https://www.elterngeld.de Aufschluss gibt.

Besonders werden die Bezieher vom Basis-Elterngeld aufgrund der kurzen Bezugsdauer von zwölf Monaten durch diese Steuerbelastung getroffen. Ebenso verhält es sich beim Mutterschaftsgeld. Diese Lohnersatzleistung erhalten gesetzlich krankenversicherte Mütter in der Schutzfrist vor und nach der Geburt. Etwas mehr als die Hälfte der StudienteilnehmerInnen gab an, nicht zu wissen, dass das Mutterschaftsgeld wie Elterngeld behandelt wird und somit, durch die Hintertür, der Besteuerung unterliegt.

Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens und ist auf 1.800 Euro begrenzt. Mindestens gibt es 300 Euro beim Basis-Elterngeld, das Eltern auch ohne vorheriges Einkommen beziehen können.

Weiterhin gibt es das Elterngeld Plus. Es ist nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, dafür können die Eltern es bis zu 24 Monate erhalten. Hierdurch könnte die Steuerlast etwas abgemildert werden, da sich das Elterngeld auf einen längeren Zeitraum verteilt.

Das Elterngeld gibt es in dieser Form seit 2007. Im Juli 2015 kam das Elterngeld Plus hinzu, die Höhe des Elterngeldes insgesamt, blieb seitdem unverändert. 42 Prozent der Befragten reichte das Geld nicht zum Leben. Zwölf Prozent der Teilnehmer beantragten zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Wohngeld.

Ralf Loweg

Ferien in Deutschland

Es muss nicht immer Australien oder die Karibik sein. Auch Deutschland ist im Sommer ein lohnenswertes Urlaubsziel. So gab es im Juli 2019 in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland insgesamt 58,8 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies ein Plus von 4,5 Prozent gegenüber Juli 2018.

Die Übernachtungszahl von Gästen aus dem Ausland stieg um 3,6 Prozent auf 11,1 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,7 Prozent auf 47,7 Millionen zu.

Im Zeitraum Januar bis Juli 2019 stieg die Zahl der Übernachtungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3,9 Prozent auf 281,1 Millionen. Davon entfielen 50,8 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+3,1 Prozent) und 230,3 Millionen auf inländische Gäste (+4,1 Prozent).

Ralf Loweg

Studie: Lehrer dringend gesucht

Deutschland gehen die Lehrer aus. Der Mangel an Fachkräften vor allem an den Grundschulen wird in den nächsten Jahren deutlich größer als erwartet. Das zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung.

Demnach liegt die Zahl der Lehrer, die bis 2025 fehlen, mit mindestens 26.300 deutlich höher als bisher prognostiziert. Die Kultusminister waren laut tagesschau.de zuletzt noch von 15.300 fehlenden Grundschullehrern ausgegangen.

“Schon in den nächsten Jahren wird der Lehrermangel an den Grundschulen in einigen Bundesländern dramatisch ansteigen”, sagt Bildungsforscher Dirk Zorn. Gemeinsam mit dem Erziehungswissenschaftler Klaus Klemm hat er für die Bertelsmann-Stiftung die neue Studie erstellt.

Um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, müssen viele Bundesländer Akademiker als Lehrer einstellen, die gar nicht auf Lehramt studiert haben. Diese Quer- und Seiteneinsteiger unterrichten oft zum ersten Mal in ihrem Leben. In Berlin wurden zum laufenden Schuljahr an den Grundschulen knapp 70 Prozent aller Neueinstellungen mit Quer- und Seiteneinsteigern besetzt. Bundesweit sei der Anteil von Quer- und Seiteneinsteiger an allen Neueinstellungen von unter drei Prozent auf über 13 Prozent angestiegen.

“Und diese Entwicklung dürfte sich in den nächsten Jahren weiter fortsetzen”, sagt Zorn. Einig sind sich die Experten, dass Quer- und Seiteneinsteiger benötigt werden, um den Mangel in den kommenden Jahren abzufangen. Allerdings müsse das Personal qualifiziert werden.

Daumen hoch: Deutsches Handwerk legt zu

Handwerker sind gefragt. So stieg im 2. Quartal 2019 der Umsatz der Branche in Deutschland gegenüber dem 2. Quartal 2018 um 3,3 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Zahl der Beschäftigten im zulassungspflichtigen Handwerk Ende Juni 2019 um 0,2 Prozent höher als Ende Juni 2018.

In allen sieben Gewerbegruppen des Handwerks wurden im 2. Quartal 2019 höhere Umsätze als im 2. Quartal 2018 erwirtschaftet. Die größten Umsatzsteigerungen erzielte dabei das Bauhauptgewerbe (+6,4 Prozent). In den Handwerken für den gewerblichen Bedarf stiegen die Umsätze am geringsten, nämlich nur um 0,4 Prozent.

In fünf der sieben Gewerbegruppen waren Ende Juni 2019 mehr Personen beschäftigt als Ende Juni 2018. Im Gesundheitsgewerbe nahm die Beschäftigung mit +1,1 Prozent am stärksten zu. Dagegen nahm die Zahl der Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe (-2,0 Prozent) und in den Handwerken für den privaten Bedarf (-2,3 Prozent) ab.

Ermittlungen gegen Google und Facebook

Google und Facebook stehen im Fokus von zwei geplanten kartellrechtlichen Untersuchungen einer Reihe von US-Bundesstaaten, berichtet das “Wall Street Journal”. Die Staaten werfen Google und Facebook vor, ihre Marktmacht zu missbrauchen, insbesondere auf dem Werbemarkt.

So sollen die Konzerne zum Nachteil der Nutzer und Kunden gehandelt haben und zum Beispiel deren Entscheidungsfreiheit eingeschränkt haben, heißt es wenig konkret. Vor kurzem hatte bereits das US-Justizministerium allgemeine Untersuchungen gegen Tech-Großkonzerne angekündigt.

Die Untersuchungen könnten auch auf andere Techfirmen ausgeweitet werden, berichtet das Portal “turi2.de”.

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