Bereit zum “Lauschangriff”

Der US-amerikanische IT-Gigant Google will im Herbst 2019 ein zweites Modell seines smarten Lautsprechers auf den Markt bringen, den Nest Mini. Er soll mit besserem Sound und einer Wandhalterung kommen. Integrierte Bewegungssensoren sollen reagieren, wenn sich der Nutzer dem Lautsprecher nähert.

In Deutschland kooperiert Google beim Vertrieb der Smart-Home-Produkte nicht mehr mit Amazon, dafür Händlern wie Media Markt, Saturn, Cyberport und Conrad. cid/rlo

Facebooks Kryptowährung im Visier

Die EU-Kommission untersucht Facebooks Pläne für die eigene Kryptowährung Libra, berichtet Bloomberg. Facebook und die Libra-Partner könnten auf unerlaubte Weise Konkurrenten ausschließen, etwa bei Nutzerdaten, aber auch bei Integrationen wie unter anderem in WhatsApp, heißt es aus Sicht der Wettbewerbshüter.

Facebook hat bislang angekündigt, vor dem Start der Währung alle Bedenken von Regulatoren ausräumen zu wollen. Durch die neuen Untersuchungen der EU könnte sich somit der für die erste Hälfte 2020 geplante Start verschieben, berichtet das Fachportal “turi2.de“. Auch in den USA regt sich politischer Widerstand gegen Facebooks Pläne. Im Juli 2019 hat der Banken-Ausschuss des Repräsentantenhauses die Arbeit an einer Regulierung gestartet, die große Tech-Konzerne aus der Finanzwelt verbannen soll. cid/rlo

Milliarden-Geschäft: Wenn Senioren zocken

Die Begeisterung der Deutschen für Videospiele ist ungebrochen: Die Gesamterlöse im deutschen Games-Markt sind im Jahr 2018 zwar nicht mehr zweistellig gewachsen, legten jedoch um solide 5,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu – auf nun 4,74 Milliarden Euro.

“Die Videospielebranche zieht deutsche Verbraucher mit ihren innovativen und fantasievollen Spielen in ihren Bann – und nicht nur junge Menschen. Das Durchschnittsalter der Gamer steigt stetig und liegt bei 36 Jahren”, sagt Werner Ballhaus, Leiter des Bereichs Technologie, Medien und Telekommunikation bei PwC. Auch bei den deutlich älteren Zielgruppen ist Gaming längst angekommen: 28 Prozent der 34 Millionen Gamer in Deutschland sind 50 Jahre und älter. cid/rlo

Hong Kong: Facebook und Twitter sperren Konten

Die Demonstrationen in Hong Kong halten die Welt in Atem. Auch im Internet sorgen die Unruhen in der Metropole für reichlich Zündstoff. Deshalb haben jetzt Twitter und Facebook mitgeteilt, dass sie Profile, Gruppen und Seiten gesperrt haben, die offensichtlich für Desinformation bei den Protesten in Hong Kong gesorgt haben. Ziel dieser Profile sei es unter anderem gewesen, unter den Demonstranten am Flughafen Hong Kongs Streit zu entfachen. Dort seien die Demonstranten als extrem gewalttätig dargestellt und mit IS-Kämpfern verglichen worden.

Facebook und Twitter sagten, sie hätten die Konten entfernt. Es ist das erste Mal, dass die Social-Media-Unternehmen Konten wegen Desinformation in China streichen mussten. Demnach sollen allein beim Kurznachrichtendienst Twitter über 900 Accounts gesperrt worden sein, die in Zusammenhang mit den Protesten standen. Weitere 200.000 Konten wurden vorsorglich gelöscht. Facebook gibt an fünf Accounts, sieben Seiten und drei Gruppen gesperrt zu haben.

Ralf Loweg

Gerichtsurteil: Flugrechte von Passagieren

Wenn Passagiere eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung haben wollen, müssen sie laut ARAG-Experten unter Umständen beweisen, dass die Airline sich geweigert hat, sie zu befördern.

In einem konkreten Fall waren die klagenden Fluggäste, die zuvor normal eingecheckt und Bordkarten erhalten hatten, in Barcelona am Boden geblieben. Nach Aussage der Passagiere hatte die Fluggesellschaft sich aufgrund einer Überbuchung geweigert, sie zu befördern.

Doch die Airline behauptete, die Urlauber seien einfach zu spät am Gate gewesen. Ein Blick ins Buchungssystem zeigte, dass es genügend freie Plätze auf dem Flug nach Hannover gegeben hatte. Gleichzeitig konnten die Reisenden nicht beweisen, pünktlich am Gate gewesen zu sein. Daher urteilten die Richter zugunsten des Unternehmens (Amtsgericht Hannover, Az.: 410 C 13190/17).

Ralf Loweg

“Flugverbot” für Apple-Laptops

Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat einige Apple-Laptops in kommerziellen Flugzeugen verboten. Die FAA teilte mit, sie habe Fluggesellschaften darauf aufmerksam gemacht, dass Apple Batterien für Laptops vom Typ MacBook Pro zurückgerufen habe, weil sie in Flammen aufgehen könnten.

Unter FAA-Vorschriften können potenziell gefährliche Gegenstände wie Lithium-Batterien nicht an Bord genommen oder in aufgegebenes Gepäck gesteckt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem Rückruf aus Sicherheitsgründen stehen.

Apple teilte auf seiner Webseite mit, eine “begrenzte Anzahl” MacBook Pros mit einem 15-Zoll-Bildschirm, die größtenteils zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft worden seien, habe eine Batterie, die zu heiß werden könne und ein Feuerrisiko darstellen könne. Die Batterien werden laut Apple kostenlos ersetzt.

Ralf Loweg

Neue Bodenrichtwerte für Kornwestheim

Kornwestheim. Der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim hat vor Kurzem neue Bodenrichtwerte für die Jahre 2019 und 2020 für Kornwestheim beschlossen. Diese gelten rückwirkend ab dem 01.01.2019.

Gem. §196 Abs 1 Baugesetzbuch sind alle zwei Jahre neue Bodenrichtwerte in den Städten und Gemeinden festzulegen. Unter dem Vorsitz von Professor Rolf Kicherer hat der Gutacherausschuss der Stadt Kornwestheim diese für 2019 (rückwirkend) und für 2020 beschlossen. Die aktuelle Bodenrichtwertkarte mit den neuen Werten ist auf der Homepage der Stadt Kornwestheim unter www.kornwestheim.de im Bereich Bauen&Wohnen abrufbar.

Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte wird das Stadtgebiet in sogenannte Richtwertzonen unterteilt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt durch Auswertung aller Kaufverträge aus den letzten beiden Jahren auf Markung Kornwestheim Werte für jede Zone, die dem Gutachterausschuss für die Beschlussfassung als Grundlage dienen. Gegenüber der letzten Richtwertkarte aus dem Jahr 2017/2018 gibt es in der Weststadt ab sofort nur noch eine Richtwertzone, da die bisherigen drei Zonen zu einer Zone zusammengefasst werden konnten.

Der in der Karte dargestellte Wert für die jeweiligen Richtwertzonen bezieht sich auf ein fiktives Grundstück, das bestimmte Vorgaben zur baulichen Nutzung wie Art der Bebauung, Geschossflächenanzahl und Anzahl der Vollgeschosse aufweist. Sofern die Parameter eines Grundstücks hiervon abweichen oder sonstige spezifische Grundstücksmerkmale vorliegen, ist der Bodenrichtwert für dieses Grundstück entsprechend individuell anzupassen.

Insgesamt folgt die Entwicklung der Bodenrichtwerte dem allgemeinen Trend auf dem Immobilienmarkt. Lagen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in den vergangenen zwei Jahren noch zwischen 520 €/m² bis 750 €/m², so liegt die Spanne in der aktuellen Bodenrichtwertkarte nun bei 620 €/m² bis 820 €/m². Die größte Steigerung beträgt 100 €/m². Im Schnitt ergibt sich eine Erhöhung von rund 10 %, wie auch schon bei der letzten Feststellung der Bodenrichtwerte.

Der Richtwert für die gewerblichen Flächen blieb unverändert bei 230 €/m² für alle gewerblichen Zonen. Ebenfalls unverändert geblieben ist der Richtwert für landwirtschaftliche Flächen. Dieser liegt nach wie vor bei 8 €/m².

Die Bodenrichtwerte dienen als Orientierung für die Grundstücksbewertung und den Grundstücksverkauf. Die tatsächlichen Marktpreise können hiervon jedoch abweichen.

Nähere Auskünfte über die Bodenrichtwerte gibt es bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 216 und 217, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim. Telefonisch stehen Ihnen Frau Hartmann 07154 202-8623 oder Frau Heckel  07154 202-8626 als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Der Kampf gegen Fake News

Wenn Fake News schon in höchsten politischen Kreisen zum guten Ton gehören, kann Ottonormalverbraucher angst und bange werden. Klar: Im Netz nehmen es viele nicht so genau mit den Fakten. Aus diesem Grund gehen immer mehr soziale Netzwerke gegen diese sogenannten “alternativen Fakten” vor.

Auch Instagram sagt Fake News den Kampf an und lässt Nutzer diese nun melden. Beiträge mit Falschinformationen will Instagram nach der Prüfung nicht mehr unter den angegebenen Hashtags und auf der Explore-Seite anzeigen. Damit bleiben die Beiträge zwar für Follower sichtbar, jedoch erschwert Instagram es, zufällig auf falsche Inhalte zu stoßen. Die Prüfung übernehmen Fact-Checker von Drittanbietern. cid/rlo

Lichterzauber am Samstag im Blühenden Barock

Ein wahrhaft königliches Spektakel im Blühenden Barock: Der Lichterzauber Blühenden Barock zur Musik von Queen. Am 17.08.2019 heißt es Blühenden Barock wieder: „Die Emichsburg brennt“ – Pyrospektakel um 21.30 Uhr.

Eines der Highlights im alljährlichen Veranstaltungskalender des Blühenden Barock ist sicher auch der mittlerweile legendäre Lichterzauber am kommenden Samstag. Los geht’s wie immer schon am späten Nachmittag mit abwechslungsreichen Programmpunkten für die kleinen Besucher:
Los geht es bereits um 14 Uhr im Aktionshaus mit Märchenerzähler Hermann Büttner, der bis 16 Uhr für die großen und kleinen Märchenfans erzählen wird. Der Schiffsmodellbauclub Ludwigsburg wird beim diesjährigen Lichterzauber von 14 bis 21 Uhr wieder das Schaufahren der Modellschiffe auf dem See im Südgarten durchführen.

Im vorderen Mathildengarten wird zwischen 17.00 und 20.00 Uhr wieder Lampionbasteln gegen einen kleinen Unkostenbeitrag angeboten, so dass die neu gebastelten Lampions direkt beim Lampionumzug im Südgarten benutzt werden können, der um 20.00 Uhr an der großen Schlosstreppe startet. Das Lampionbasteln wurde übrigens aus Platzgründen in den großzügigen Mathildenvorgarten auf der Ostseite des Schlosses verlegt.

Nun bereits zum 3. Mal gibt es unter dem Motto “Best of Strassenmusikfestival” wieder beste Unterhaltung auf 2 Bühnen:

Bühne am Restaurant Parkcafé
18.00 – 18.45 Uhr: Toni Mogens
19.00 – 19.45 Uhr: Teresa Bergmann
20.00 – 20.45 Uhr: Ramm Tamm Tilda

Bühne auf der Wiese bei der Cafeteria:
18.30 – 19.30 Uhr: Schraubenyeti
19.45 – 20:45 Uhr: Gap’s Orchestra
21.00 – 21.30 Uhr der Katze & die Hund und 21.45 – 22.30 der Katze & die Hund

Ab Einbruch der Dunkelheit hüllt sich der gesamte Park in ein einzigartiges Lichtermeer und sorgt für eine romantische Stimmung. Zehntausende Lichterbecher bringen einen wahren Glanz und erzeugen eine wahrlich außergewöhnliche Atmosphäre in den königliches Gärten.
Von den Pyrotechnikern der Firma Flash-Art aus Bielefeld wird gegen 21.30 Uhr zur Musik von Queen ein fast 15-minütiges Lichtspektakel der besonderen Art zelebriert, wenn es heißt: ‘Die Emichsburg brennt’.

Eintrittspreise
Erwachsene: € 9,00
Kinder (4-15 Jahre). Schüler und Studenten mit gültigem Ausweis): € 5,00
Dauerkarteninhaber Erwachsene, mit Gutschein aus dem Gutscheinheft: € 5,00
Dauerkarteninhaber Kinder (4-15 Jahre), Schüler und Studenten
(mit gültigem Ausweis): mit Gutschein aus dem Gutscheinheft € 3,00

Sicherheit
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie sie bei anderen Veranstaltungen schon erfolgreich durchgeführt wurden gibt es auch wieder beim Lichterzauber ein Sicherheitskonzept gibt es nicht erst seit den schrecklichen Ereignissen in anderen Städten”, sagt Volker Kugel.. Da geht es um die
erlaubte Anzahl von Besuchern, aber auch um Gefährdungen. „Wir sind da für alle Veranstaltungen in der Überprüfung der Anforderungen, um mögliche Risiken und Gefahren so gut es geht auszuschließen.“

Mit Augenmaß und Verantwortung wird man beim Lichterzauber in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden den aktuellen Gefährdungen begegnen. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen handele es sich aber um stichprobenartige Kontrollen. „Wir konzentrieren uns in
Absprache mit der Polizei auf gefährliche Gegenstände“. Um die Kontrollen an den Eingängen zügig durchführen zu können bittet Volker Kugel die Besucher auf unnötige Gegenstände und unnötig große Taschen zu verzichten. Spitze Messer und andere gefährliche Gegenstände sollten die Besucher von vornherein zu Hause lassen. Weiterhin ist das Mitbringen von Tischen, Zelten oder Sonnenschirmen, sowie größerer Mengen an Alkohol nicht möglich.

Online-Banking soll sicherer werden

Wer Online-Banking nutzt, muss sich auf Änderungen einstellen. Vom 14. September 2014 an gelten neue Vorschriften – zum Beispiel zur Authentifizierung für sichere Bankgeschäfte. Für das Login in den Internet-Bank-Account reicht nicht mehr eine einfache PIN, sondern es werden zwei von drei Faktoren abgefragt – deswegen Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die zweite europäische Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) regelt das.

“Weil es nicht mehr sicher ist, ist eigentlich schon seit zwei, drei Jahren klar, dass die TAN-Listen weg müssen”, sagt Hermann-Josef Tenhagen vom Verbraucher-Ratgeber Finanztip dem Portal tagesschau.de. Die Banken seien spät dran, ihren Kunden zu sagen, dass sie etwas Neues brauchen.

Ab September 2019 müssen Online-Kunden zwei von drei Sicherheitskriterien nutzen, um ihr Bankgeschäft machen zu können. Das erste Kriterium lautet “Wissen” und bedeutet einen Faktor, den nur der Nutzer kennt – zum Beispiel ein Passwort oder eine PIN.

Das zweite Kriterium lautet “Besitz”. Es beschreibt einen Faktor, den nur der Nutzer besitzt – zum Beispiel ein Smartphone, eine Bankkarte oder ein TAN-Generator.

Das dritte Kriterium bedeutet “biometrische Merkmale”, die einen Faktor meinen, der Teil des Nutzers selbst ist – zum Beispiel ein Fingerabdruck oder die Iris eines Auges.

Ob Online-Banking durch die Vielzahl von Änderungen sicherer wird, bleibt abzuwarten. Fest steht aber schon jetzt: Die finanziellen Transaktionen werden in jedem Fall komplizierter. cid/rlo

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