BMW kürzt Erfolgsprämie für Mitarbeiter

Die fetten Jahre sind vorbei, die Autoindustrie muss den Gürtel deutlich enger schnallen. Das bekommen vor allem die Mitarbeiter zu spüren. Nur einen Tag nach Audi hat jetzt auch BMW einen rigorosen Sparkurs angekündigt.

Anders als der Konkurrent aus Ingolstadt kommen die Münchner eigenen Angaben zufolge ohne weitreichenden Stellenabbau aus, Stattdessen soll die Erfolgsprämie für die Mitarbeiter um knapp 20 Prozent sinken, wie das Unternehmen im Anschluss an eine Betriebsversammlung mitteilte.

“Wir haben mit dem Betriebsrat eine solidarische Lösung erzielt. Damit können wir auf drastische Maßnahmen verzichten, die andere gerade ergreifen, um ihre Kosten zu senken”, sagt BMW-Chef Oliver Zipse.

Der BMW-Gesamtbetriebsratvorsitzende Manfred Schoch betonte, dass es gelungen sei, die Erfolgsbeteiligung langfristig abzusichern. Da künftig die Dividende als eine von mehreren Bezugsgrößen bei der Berechnung herausgenommen wird, sinkt die Prämie jedoch insgesamt.

Nach der neuen Formel hätte ein typischer Bandarbeiter der Tarifstufe ERA 5 laut BMW für 2018 nicht mehr 9.100 Euro, sondern nur 7.600 Euro bekommen. Zudem müssen Mitarbeiter, die freiwillig 40 statt 35 Stunden arbeiten, finanzielle Einbußen hinnehmen, heißt es. Ihr Weihnachtsgeld und die Erfolgsbeteiligung werden nicht mehr auf Basis ihres 40-Stunden-Einkommens, sondern einer normalen 35-Stunden-Woche berechnet, berichtet tagesschau.de.

Die Kürzungen sind Teil des sogenannten Sparpakets “Next”, mit dem BMW die Kosten bis 2022 um mehr als zwölf Milliarden Euro senken und die Ertragskraft stabilisieren will, um die Investitionen in neue Elektroautos zu stemmen. Der Sparkurs sieht auch eine Verringerung der Zahl der Zeitarbeitskräfte und einen Personalabbau in der Verwaltung vor. Die Regelungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2020. Sie betreffen rund 90.000 Mitarbeiter.

Ralf Loweg

 

Studie: Frauen sind die besseren Chefs

Eine neue Studie in Schweden räumt mit alten Denkmustern auf. Dabei geht es um neun Führungseigenschaften, die den Geschlechtern zugeordnet werden. Fazit: Frauen sind die besseren Chefs.

Als typisch männlich gelten laut Studie “autoritär”, “selbstsicher” und “kämpferisch”. “Kompetent”, “mutig” und “ergebnisorientiert” laufen unter “neutral”, typisch weiblich sind “flexibel”, “umsichtig” und “teamfähig”.

Rund 5.500 Mitglieder der Chefgewerkschaft sind dann für die Studie des Sozialforschungsinstituts der Universität Stockholm nach ihren Prioritäten befragt worden. Dabei kam heraus, dass eine Führungskraft heute kein riesiges Selbstbewusstsein haben muss und schon gar keine Rambo-Allüren im Kampf gegen Konkurrenten und Kollegen. Wichtiger sind demnach vor allem Kompetenz und Kooperations-Willigkeit.

Auch wenn Kompetenz weder als typisch weiblich, noch typisch männlich gilt, wird sie eher Frauen zugeordnet, genau wie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Dabei kommt die Studie zu dem Schluss, dass Frauen in Führungspositionen als kompetenter gelten, weil sie sich auf ihrem Weg nach oben zumeist gegen mehr Widerstände behaupten müssen als Männer.

Ralf Loweg

 

Opel-Chef ist “Manager des Jahres 2019”

Im Fußball heißt es Hattrick. In der Automobilwirtschaft gibt es für drei Treffer hintereinander in drei Monaten (noch) keine passende Bezeichnung. Opel-Chef Michael Lohscheller hat aber dennoch im übertragenen Sinn drei Tore erzielt. Man könnte auch sagen: Er hat aktuell einen besonders guten Lauf – analog zu Opel.

Nach den Auszeichnungen “Eurostar 2019” und “Manbest 2019” wurde der Opel-CEO jetzt mit dem Titel “Manager des Jahres 2019” ausgezeichnet. Damit würdigt die “Auto Zeitung”, Lohschellers erfolgreiche Arbeit für und die positive Entwicklung bei Opel. Der Geehrte erklärte, die Auszeichnung stehe für den Erfolg des gesamten Teams, aller Opel-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. “Mit unserem PACE!-Plan haben wir das Ziel ausgegeben, Opel elektrisch, global und nachhaltig profitabel zu machen. Dies funktioniert dank der tatkräftigen Unterstützung aller im Unternehmen”, so Lohscheller.

Rudolf Huber

Werner Kast erhält Bundesverdienstkreuz am Bande

MARBACH AM NECKAR. Das Bundesverdienstkreuz am Bande hat Landrat Dr. Rainer Haas am Mittwoch (27. November) Werner Kast übergeben. Im Rahmen einer kleinen Feier im Marbacher Rathaus sagte er: „Sie engagierten sich über Jahrzehnte ehrenamtlich für das Bildungswesen in Südwestdeutschland und bundesweit. Es braucht Menschen wie Sie, die Bildungspolitik mitgestalten wollen und der Politik wichtige Impulse geben.“ Der Geehrte war neben seiner beruflichen Tätigkeit als Schulleiter des Evangelischen Heidehof-Gymnasiums in Stuttgart über Jahrzehnte Vorsitzender des Evangelischen Schulbundes in Südwestdeutschland.

„Sie haben sich auf außergewöhnliche Weise für die Schulen in evangelischer Trägerschaft in Südwestdeutschland und bundesweit eingesetzt“, führte Landrat Haas weiter aus. In seiner Laudatio hob Landrat Dr. Rainer Haas die zahlreichen Verdienste des Geehrten hervor. So war Werner Kast maßgeblich an der Entwicklung des Bruttokostenmodells zur Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg beteiligt. Außerdem ging das Fortbildungsangebot „Qualitätsoffensive Mathematik“ auf seine Initiative zurück. „Ihr Geschick im Umgang mit Zahlen haben Sie gerne eingebracht und sich auch nach Ihrer Tätigkeit als Vorsitzender für die Finanzen des Vereins verantwortlich gezeigt“, hob Landrat Haas hervor.

Ferner organisierte Kast als Vorsitzender des Evangelischen Schulbundes Südwestdeutschland jährliche Tagungen und schuf so eine bedeutende Plattform, auf der sich Schüler, Lehrer und Eltern austauschen können. „Darüber hinaus waren Sie für zehn Jahre in Ihrer Funktion auch bundesweit für die Gestaltung der Bildungspolitik mitverantwortlich“, lobte Landrat Haas das Engagement Kasts. „Durch Ihre ausgleichende Art gelang es Ihnen hier, die Schulbünde zu stabilisieren und deren Bedeutung zu stärken“, so Haas weiter. Kast habe bei all seinen Tätigkeiten stets das Wohl der Gemeinschaft im Blick gehabt. „Das Ehrenamt verstanden Sie als Dienst für die Gesellschaft, ohne sich persönlich in den Vordergrund zu stellen. Ihre respektvolle und verantwortungsbewusste Art brachte Ihnen viel Vertrauen ein“, sagte Landrat Haas zum Schluss seiner Laudatio.

Werner Kast ist Oberstudiendirektor im Ruhestand. Seit 1965 war er als Lehrer am Evangelischen Heidehof-Gymnasium in Stuttgart tätig, von 1978 bis 2002 war er Schulleiter des Gymnasiums. Neben seiner beruflichen Tätigkeit war er von 1981 bis 2005 Vorsitzender des Evangelischen Schulbundes in Südwestdeutschland und bis 2014 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg. Der Evangelische Schulbund Südwestdeutschland ist das Vertretungsorgan und Sprachrohr der evangelischen Schulen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und für insgesamt 30 Schulen zuständig.

 

Den digitalen Nachlass regeln

Internet-User sind theoretisch unsterblich: Sie leben dank Accounts bei E-Mail-Providern, Profilen in Berufsportalen oder sozialen Netzwerken oder Abos bei einem Musik-Streaming- oder Spiele-Anbieter auch nach ihrem Tod virtuell weiter. Doch wenn ein Angehöriger stirbt, müssen die Erben auch diesen Nachlass regeln.

Dazu brauchen sie vor allem Zugang zu allen Unterlagen, im Analogen wie im Digitalen. Die Verbraucherzentrale Hessen erreichte nun eine AGB-Anpassung für Yahoo-Konten. Denn dort war unter anderem geregelt, dass “alle Rechte mit dem Tod des Accountinhabers enden”.

“Aus unserer Sicht war diese Klausel unwirksam”, erläutert Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale Hessen. “Deswegen haben wir eine Anpassung verlangt.” Der Hintergrund: Spätestens seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2018 ist klar, dass Profile vererbt werden können. Und das gibt den Erben vertragliche Rechte – so, als hätten sie die Profile selbst angelegt.

Und: Sie haben das Recht auf Auskunft. Dazu gehört laut BGH auch, dass auf Verlangen der Erben die entsprechenden Zugangsdaten offenbart werden. Wenn Erben ihre Berechtigung nachgewiesen haben, dürften Firmen sich auch nicht hinter dem Fernmeldegeheimnis oder dem Datenschutz verstecken, so das Urteil.

“Von diesen Grundsätzen können Anbieter nicht einfach abweichen. Auch nicht per AGB-Klausel”, so Kruske. Das hinter Yahoo stehende Unternehmen Verizon Media EMEA Ltd. verpflichtete sich nun, die AGB entsprechend anzupassen. Damit können Nutzer selbst entscheiden, was mit ihren Accounts im Todesfall passieren soll.

Rudolf Huber

Unerwartete Gebühren an Geldautomaten

Verbraucherschützer warnen: An bestimmten Geldautomaten des Verbundes “Cashgroup” kann das Geldabheben teuer werden. Als Kunden der Cashgroup, einem Bankenverbund, zu dem auch die Postbank gehört, waren sie im Glauben, dort kostenlos Bargeld zu erhalten. Hintergrund ist eine Kooperation des Geldautomatenbetreibers Cardpoint mit der Postbank.

Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, hat die Postbank in Kooperation mit dem größten Geldautomatenbetreiber in Deutschland – Cardpoint – seit Ende 2018 zahlreiche neue Geldautomaten aufgestellt. An den Automaten ist ein großer Sticker mit dem Postbank-Logo angebracht. Kostenlos Bargeld mit der Girocard erhalten dort nur Kunden der Postbank. Die Automaten stehen mitunter an stark frequentierten Orten wie Tankstellen, Raststätten und U-Bahnhöfen.

Das Logo der Postbank, die zum Bankenverbund Cashgroup gehört, veranlasste auch Verbraucher mit Girokonto bei einem Cashgroup-Partner, dort Geld abzuheben – mit einer teuren Überraschung: Für die Abhebung wurde ein Entgelt berechnet. Auf anfallende Kosten wurden einige Verbraucher nach eigenen Angaben aber nicht hingewiesen. “Die betroffenen Verbraucher fühlen sich schlichtweg in die Irre geführt,” erklärt Martina Schröder, Fachreferentin “Marktwächter Finanzen” bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Marktwächterexperten haben beide Anbieter mit dem Problem konfrontiert. Sowohl Cardpoint als auch Postbank weisen die Anschuldigungen zurück: Das Postbank-Logo suggeriere keineswegs, dass Cashgroup-Nutzer hier kostenlos Bargeld erhalten könnten. Sie berufen sich vor allem auf das fehlende “Cashgroup”-Logo, das für gewöhnlich an Geldautomaten von Verbundpartnern abgebildet ist.

Während des Abhebevorgangs wird am Display darüber informiert, dass keine Kosten durch die Hausbank anfallen. Zugleich werde, so Cardpoint, auf die Höhe des an den Automatenbetreiber zu entrichtenden Entgelts hingewiesen. Gerade diese widersprüchlich aufeinanderfolgenden Informationen könnten Verbraucher neben der Außenwerbung zusätzlich in die Irre führen, entgegnen die Verbraucherschützer.

“Wenn derartige Hinweise anstelle des Verwirrung stiftenden Postbank-Stickers klarer und ähnlich prominent ausgewiesen würden, gäbe es weniger Irritationen”, kritisiert Schröder. Verbraucher sollten, insbesondere bei Geldautomaten außerhalb von Filialen und SB-Services, immer genau im Auge behalten, ob eventuelle Kosten ausgewiesen werden.

Lars Wallerang

Intelligente Parkplatzsuche für die Akademiehofgarage

Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) haben zusammen mit der multiGuide GmbH aus München in der Akademiehofgarage in Ludwigsburg mit LED-Wegweisern und Einzelstellplatzanzeigen ausgerüstet. Die LED-Module mit integrierten Sensoren sind über den insgesamt 240 Stellplätzen angebracht. Jens Ronneberger, Abteilungsleiter Parkierungsanlagen bei den Stadtwerken, erklärt: „Die intelligente Steuerung über die auffällig an den Decken angebrachten, leuchtenden Einzelstellplatzanzeigen und Wegweiser zeigt dem Besucher der Tiefgarage auf einen Blick, in welcher Fahrgasse freie Stellplätze verfügbar sind. Das reduziert deutlich den Parksuchverkehr in der Anlage.“
Grün leuchtende LED-Module weisen freie Stellplätze aus, rot leuchtende kennzeichnen bereits belegte, noch verfügbare Behindertenparkplätze sind mit blauem Licht versehen.
„Des Weiteren haben wir an den Übergängen zu den Parkhaus-Bereichen digitale Pfeile montiert, die anzeigen, wo es freie Kapazitäten gibt, das heißt: Parkplatzsuchende müssen nicht mehr im Schritttempo die Parkgassen entlangfahren – sie werden jetzt mithilfe der LED-Module schnell zum freien Stellplatz geleitet – gerade in der Weihnachtsmarktzeit ein klares Plus,“ erklärt Ronneberger.

Neue VDA-Chefin mit grünem Touch?

Die Suche der deutschen Automobilhersteller ist offenbar abgeschlossen: Nachdem Namen wie Sigmar Gabriel und Günther Oettinger aufploppten und wieder in der Versenkung verschwanden, scheint der Verband der Automobilindustrie (VDA) jetzt fündig geworden zu sein. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll die bisherige Innogy-Netzchefin Hildegard Müller den ausscheidenden Bernhard Mattes beerben.

Die 52-jährige Diplom-Kauffrau aus Rheine im Münsterland war am 10. November überraschend und mit sofortiger Wirkung von ihrem Posten als Vorstand für Netz & Infrastruktur von Innogy ausgeschieden – “im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat”, wie das Unternehmen mitteilte.

Hildegard Müller war laut Gabor Steingarts “Morning Briefing” Ende der neunziger Jahre Chefin der Jungen Union, dann avancierte sie zur Staatsministerin im Bundeskanzleramt von Angela Merkel. Bis heute soll sie in CSU und CDU gut vernetzt sein.

Und: Sie bringt auch einen grünen Touch mit. Schließlich war die potenzielle VDA-Chefin als Vorstandsmitglied der RWE-Tochter Innogy zuletzt für die Ladeinfrastruktur von E-Autos zuständig. “Ihr Gesprächsfaden zu den Grünen ist intakt”, konstatiert Medien-Profi Steingart. Das sei für sie ein Pluspunkt im Kandidaten-Poker gewesen. Denn die Autobosse würden auf eine schwarz-grüne Koalition in Berlin setzen.

Rudolf Huber

Flugpreis muss für alle gelten

Ein vermeintlich besonders günstiger Flugpreis, den letztlich nur wenige Kunden in Anspruch nehmen können, ist irreführend und nicht zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), und zwar gegen die Invia Flights Germany GmbH, die das Reiseportal “Ab-in-den Urlaub” betreibt. Dort wurde mit Flugpreisen geworben, die nur bei Zahlung mit einer “fluege.de-Mastercard-Gold” galten. Darin eingerechnet war ein Karten-Rabatt in Höhe der Servicegebühr von 14,99 Euro, die das Unternehmen sonst bei jeder Flugbuchung berechnete. Der vzbv: “Für Kunden, die auf andere Weise zahlten, verteuerte sich der Flugpreis daher um 14,99 Euro. Das erfuhren sie aber erst gegen Ende des Buchungsvorgangs.”

So geht es nicht, urteilten jetzt die Richter. Die Methode verstoße gegen die festgelegten Regeln zur Preistransparenz bei Flugbuchungen. “Es ist irreführend, wenn Anbieter mit günstigen Flugpreisen locken, die fast niemand bekommt”, fasst Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv, das Ergebnis zusammen. Rabatte, die nur wenige Kunden nutzen könnten, dürften im anzugebenden Endpreis nicht berücksichtigt werden. (Az.14 U 754/19, das Urteil von 29.10.2019 ist noch nicht rechtskräftig).

Rudolf Huber

7000 Jahre altes Skelett verabschiedet sich

Bei einem offiziellen Übergabetermin haben vor kurzem einige Objekte aus dem Bestand der Stadtgeschichtlichen Sammlung die Besitzer gewechselt. Konkret handelt es sich um einige Papiernoten-Rollen für selbstspielende Klaviere und ein Skelett. Die Objekte wurden aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit an spezialisierte Institutionen in Baden-Württemberg abgegeben.

Die Musikrollen aus der Stadtgeschichtlichen Sammlung gehen in den Besitz des Musikautomaten-Museums in Bruchsal über. Ulrike Näther, die Leiterin des Museums, nahm die Objekte in Empfang. Die Papiernoten-Rollen ergänzen in dem Museum eine bereits bestehende Sammlung. Darüber hinaus umfasst die Sammlung passende, selbstspielende Klaviere, auf denen die Musikrollen abgespielt werden können.

Das rund 7.000 Jahre alte Skelett wurde bei einer Ausgrabung im Viesenhäuser Hof 1982 geborgen. Aufgrund der besonderen ethischen und musealen Anforderungen an menschliche Überreste wurde das Skelett an das Landesamt für Denkmalpflege ausgehändigt. Das Landesamt hatte damals bei der Grabung schon weitere Skelette geborgen. Es wird vermutet, dass es sich bei diesem Skelett aus der Grabung um eine Leihgabe des Landesamts für Denkmalpflege für die Stadtgeschichtliche Sammlung handelte, sodass das Skelett nun wieder seinem ursprünglichen Besitzer zugeführt wurde.

Bevor Objekte aus dem Sammlungsbestand abgegeben werden, wird anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs unter anderem geprüft, ob diese in das präzisierte Sammlungsprofil passen. Zum Beispiel werden Objekte ohne direkten Kornwestheim-Bezug an spezialisierte Museen und Einrichtungen abgegeben. Ebenso werden Objekte mit speziellen Anforderungen,  wie im Falle des Skeletts oder den Musikrollen, an fachlich spezialisierte Institutionen abgegeben.

Oberbürgermeisterin Ursula Keck meinte zur Übergabe: “Ich bin sehr stolz darauf, dass Kornwestheimer Exponate in Zukunft in baden-württembergischen Museen präsentiert werden. Das zeigt die Besonderheit einzelner Objekte aus unserem Sammlungsbestand.”