Gefährliches Überholmanöver unter Alkoholeinwirkung – ZEUGENAUFRUF

Am Freitag gegen 17.15 Uhr befuhr ein 39-jähriger Fahrer eines blauen Fiat Ducato mit polnischer Zulassung die Umgehungsstraße L1125 in Sachsenheim vom Gewerbegebiet Eichwald kommend in Fahrtrichtung Bietigheim. Kurz vor der beginnenden Linkskurve in Höhe der Biogasanlage überholte er einen gelben 40-Tonner-Lkw, sodass ein entgegenkommender Pkw stark abbremsen musste, um einen möglichen Zusammenstoß zu vermeiden. Den gefährlichen Überholvorgang konnte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Vaihingen beobachten und den Lenker des Fiat-Kleintransporters einer Kontrolle unterziehen. Hierbei konnten die Beamten starken Alkoholgeruch feststellen, weshalb dem Fahrzeugführer im Anschluss eine Blutprobe entnommen wurde. Das Polizeirevier Vaihingen/Enz, Tel.: 07042/941-0, bittet den entgegenkommenden Pkw-Lenker, sich zu melden. Außerdem werden Zeugen gesucht, die Angaben zur Fahrweise des blauen Kleinlasters machen können.

Meldungen aus Bietigheim, Asperg und Remseck am Neckar

Bietigheim-Bissingen: Betrunkene Person in der Bahn

Am Freitag gegen 20.00 Uhr wurde der Polizei über den Zugführer der S-Bahn eine betrunkene Person gemeldet, welche die S5 am Bahnhof Bietigheim-Bissingen nicht verlassen wollte. In der S-Bahn konnten die eingesetzten Beamten einen schlafenden und sichtlich betrunkenen Mann mit einem Hund antreffen. Auf Ansprache der Beamten reagierte der Mann nicht. Da der Hund sich aggressiv gegenüber den Beamten verhielt, musste dieser mittels einer Hundeeinfangstange fixiert werden. Nachdem der Betrunkene geweckt werden konnte, verhielt er sich unkooperativ gegenüber den Einsatzkräften und musste in Gewahrsam genommen werden. Der Hund des Betroffenen wurde zur Versorgung in ein Tierheim gebracht. Das Polizeirevier Bietigheim und die Polizeihundeführerstaffel Ludwigsburg waren mit zwei Fahrzeugbesatzungen im Einsatz.

Asperg: Diebstahl von Pkw

Am Freitagabend gegen 18.00 Uhr wurde in Asperg ein schwarzer Mercedes Benz GLS entwendet. Die Geschädigte bemerkte den Diebstahl, als sie Gegenstände aus dem Fahrzeug entladen wollte. Das gestohlene Fahrzeug ist zwölf Jahre alt und hat einen Zeitwert von rund 13.500 Euro. Das Polizeirevier Kornwestheim hat die Ermittlungen übernommen.

Remseck am Neckar: Brand von Obstkisten – Zeugen gesucht

Am Freitag gegen 15.30 Uhr setzte ein bislang unbekannter Täter mehrere Erdbeerkisten im Bereich des Sonnenhofes in Remseck am Neckar in Brand. Dadurch fing eine Wiese in unmittelbarer Nähe an zu brennen. Die Feuerwehr, welche mit zwei Fahrzeugen und acht Einsatzkräften vor Ort war, konnte das Feuer zügig löschen und ein Ausbreiten des Brandes verhindern. Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154/13130 in Verbindung zu setzen.

Beschwerden? Mönchspfeffer kann helfen

Mönche und Frauen sind noch immer ein Tabu-Thema. Doch wenn die Ordensträger mit einem Medikament, das zumindest ihren Namen trägt, aufwarten können, sieht die Sache schon anders aus. Die Rede ist von Mönchspfeffer. Dieses pflanzliche Mittel kann bei leichten Menstruationsleiden Abhilfe schaffen. So könne Mönchspfeffer in den hormonellen Regulationsmechanismus eingreifen, erläutert der Mannheimer Frauenarzt Dr. Ansgar Römer im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Eine Wirkung auf die Hypophyse und den Hormonhaushalt sei durch Studien belegt, heißt es. Je nach Dosis verändern die Inhaltsstoffe der Pflanzen die Produktion von Prolaktin und Östrogen. Viele Frauen wollten keine chemische Keule gegen Regelbeschwerden einsetzen und kämen mit dem Wunsch nach einem natürlichen Mittel, sagt Apothekerin Iris Hundertmark aus Weilheim.

Besonders wichtig sei es dann, der Ursache für die Beschwerden auf die Spur zu kommen. “Wir gehen beim Beratungsgespräch sensibel und empathisch vor, denn es ist ein sehr intimes Thema”, so Iris Hundertmark.

Phytopharmaka brauchen allerdings einige Zeit, bis sich Effekte zeigen. Auch die Dosis hat Auswirkungen. “Je nach Intensität und Dauer der Beschwerden kann eine Besserung erst nach mehreren Zyklen zu spüren sein”, erklärt Mediziner Römer. Tritt langfristig keine positive Veränderung ein, muss die Ursache erneut abgeklärt werden.

Generell sollte man bei plötzlich auftauchenden oder starken Beschwerden immer einen Gynäkologen zurate ziehen. “Hinter starken Regelschmerzen können sich auch Erkrankungen wie eine Endometriose verbergen”, sagt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. “Sie muss frühzeitig und angemessen behandelt werden, weil sie sonst zu Unfruchtbarkeit führen kann.” mp/rlo

Das sollten Fluggäste über ihre Rechte wissen

Ab in den Urlaub. Die Werbung zeigt es täglich: reinsetzen in den Flieger und ganz entspannt am Reiseziel ankommen. Doch die Wirklichkeit sieht für viele Fluggäste oft anders aus.

Fluglinien stoßen in der Hauptreisezeit an ihre Grenzen. Urlauber in Warteschlangen, Flugverspätungen und Ausfälle können die Folge sein. Aber in den meisten Fällen können sich Flugreisende wehren, denn viele Klagen vor Gericht haben inzwischen Erfolg und gehen zu Gunsten der Reisenden aus. Und es gibt Geld zurück.

Verspätete Landung: Wenn Flüge mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommen, gibt es eine Ausgleichszahlung von der Airline. Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer muss die Airline danach 250 Euro an jeden Passagier zahlen, bei Flügen bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei weiteren Flugstrecken sind 600 Euro fällig.

Verspäteter Start: Hier hängen die Ansprüche der Fluggäste von der Länge des gebuchten Fluges und der Abflugverspätung ab. Es gibt keine Entschädigungszahlung. Wenn sich ein Flug von bis zu 1.500 Kilometer um mehr als zwei Stunden verspätet, stehen wartenden Passagieren jedoch Unterstützungsleistungen wie eine angemessene Verpflegung, zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder unter Umständen eine Gratisübernachtung zu.

Flugannullierung: Wenn Flüge gestrichen werden, haben Passagiere die Wahl: Entweder dürfen sie sich einen anderen Flug aussuchen oder sie bekommen den Ticketpreis erstattet. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung. Die Höhe hängt von der Länge des Fluges ab. Die Rechts-Experten weisen darauf hin, dass Airlines versuchen, außergewöhnliche Umstände anzuführen, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Aber weder technische Probleme noch die Erkrankung eines Piloten gehören dazu. Ein Schneechaos hingegen schon. Und auch ein Fluglotsenstreik kann unter Umständen darunter fallen.

Lange Warteschlange beim Check-In: In einem konkreten Fall war die Wartezeit am Check-In-Schalter, wo mehrere Flüge gleichzeitig abgefertigt wurden, so lang, dass eine Familie den Flug in die Türkei verpasste. Die Familie bekam eine Ausgleichszahlung. Allerdings haben die Richter den Reisenden eine Mitschuld angelastet. Sie hätten am Schalter auf sich aufmerksam machen können, als sie merkten, dass die Zeit knapp wurde (Amtsgericht München, Az.: 154 C 2636/18).

Streik: Auch beim Vorliegen von “außergewöhnlichen Umständen” wie bei einem Streik gibt es Rechte, die wartende Fluggäste einfordern sollten. Bei internationalen Flügen muss die Airline versuchen, einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu beschaffen. Vom Streik betroffene Gäste von innerdeutschen Flügen können auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen. Die Tickets müssen dazu am Check-in-Automaten in einen Reisegutschein umgewandelt werden.

Überbuchung: Um teuren Leerstand von Maschinen zu vermeiden, verkaufen Airlines oft mehr Plätze, als an Bord überhaupt zur Verfügung stehen. Oft bieten sie Passagieren dann Gutscheine oder Bargeld für einen späteren Flug an. Experten warnen: Wer dieses Angebot annimmt, kann später keine finanzielle Entschädigung verlangen.

Und noch etwas sollten Reisende wissen: Fluggastrechte bei Verspätungen oder Annullierungen können noch bis zu drei Jahre später geltend gemacht werden. Um diese Rechte gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen, ist der Gang zum Anwalt oder zu einer öffentlichen Schlichtungsstelle möglich. mid/rlo

Sing Dich gesund

Nicht jeder ist ein Caruso oder Freddie Mercury. Doch im Grunde genommen kann jeder singen. Experten raten sogar dazu. Singen ist nämlich gesund und macht glücklich. Und das ist auch durch Studien belegt.

Dabei spielen auch die Hormone eine Rolle: Während des Singens sind wir so entspannt, dass die Konzentration des Stresshormons Cortisol im Körper deutlich reduziert ist. Gleichzeitig wird das “Glückshormon” Oxytocin verstärkt ausgeschüttet, das uns glücklich und zufrieden macht. Auch aus gesundheitlicher Sicht ist es deswegen ratsam, bei jeder Gelegenheit zu singen – egal, ob unter der Dusche, beim Hausputz, während des Kochens oder im Chor.

Die positiven Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden sind vermutlich beim Singen im Chor am größten. Der Grund: Das ausgeprägte Gemeinschaftsgefühl. Zusammen zu singen verbindet die Menschen. In einer Umfrage gaben Mitglieder eines Chors an, sozial (87 Prozent) sowie emotional (75 Prozent) vom gemeinsamen Singen zu profitieren.

Doch viele Menschen haben Hemmungen, in der Öffentlichkeit oder in Gesellschaft ein Liedchen zu trällern. Grundsätzlich gilt: Jeder kann singen! Dabei kommt es nicht darauf an, Noten lesen zu können und jeden Ton zu treffen. Im Vordergrund sollten die vielen positiven Effekte stehen, die das Singen auf uns hat.

Und was sagen Mediziner: Beim Singen werden ganz automatisch die Atmung und die Haltung trainiert, denn die drei Komponenten sind eng miteinander verknüpft. Beim Singen atmen wir automatisch viel tiefer ein als beim Sprechen, sodass die Lunge optimal belüftet wird – eine wichtige Voraussetzung für die Stimmbildung. Zudem wird dadurch der Körper mit Sauerstoff versorgt und wir fühlen uns wach und energiegeladen. Also liebe Hobby-Sänger: Nur keine Hemmungen. mp/rlo

Zwei Jugendliche nach Raub in Untersuchungshaft

Ein 17-jähriger Jugendlicher und sein 20 Jahre alter Komplize sitzen seit Mitte der Woche in Untersuchungshaft, weil sie verdächtigt werden, am Dienstagabend gemeinsam einen Bekannten beraubt zu haben. Die beiden Tatverdächtigen trafen gegen 19.30 Uhr in der Schwertstraße im Bereich eines Einkaufsmarkts auf ihr 19 Jahre altes Opfer. Mutmaßlich kam es aufgrund von Geldschulden zu einer Unterredung zwischen den drei Männern. Im weiteren Verlauf sollen die beiden Tatverdächtigen ihren Bekannten attackiert haben. Als der 19-Jährige zu Boden ging, sollen sie auf diesen eingeschlagen und getreten haben. Der 17-jährige Jugendliche soll schließlich den Geldbeutel des Opfers geraubt haben, in dem sich ein dreistelliger Bargeldbetrag befand, und flüchtete gemeinsam mit seinem Komplizen. Der leicht verletzte Geschädigte wurde durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Die alarmierte Polizei führte hierauf Fahndungsmaßnahmen nach den beiden Tatverdächtigen durch. Kurz nach Mitternacht konnte der 20 Jahre alte Komplize im Bereich des Busbahnhofs in Sindelfingen festgestellt werden. Er wurde vorläufig festgenommen und gab der Polizei gegenüber die Tat zu. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde er am Mittwoch einem Haftrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl wegen Raubes und diesen in Vollzug setzte. Anschließend wurde der junge Mann, der aus Thailand stammt, in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Am Donnerstagmorgen suchten Beamte der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg dann die Wohnung des jüngeren Verdächtigen auf. Der 17-Jährige konnte vorläufig festgenommen werden. Ein bereits erlassener Haftbefehl wegen Raubes wurde durch den zuständigen Haftrichter in Vollzug gesetzt. Der deutsche Tatverdächtige wurde hierauf ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Er machte zum Tatvorwurf keine Angaben.

Brennender PKW wird rechtzeitig gelöscht und auf der A81 fährt ein LKW ins Stauende

Korntal-Münchingen: Brennender Pkw

Am Donnerstag gegen 17.55 Uhr geriet ein Pkw VW auf der Kreisstraße 1656 auf Höhe des Hofguts Mauer vermutlich aufgrund eines Tubolader-Problems in Brand. Aus dem Motorraum stiegen Rauch und Flammen auf. Der 25-jährige Fahrzeuglenker konnte den Brand selbstständig vor Eintreffen der Feuerwehr mit einem Feuerlöscher löschen. Die Freiwillige Feuerwehr Korntal-Münchingen kam mit zwei Fahrzeugen und 11 Einsatzkräften vor Ort. Der Sachschaden beläuft sich auf 4.000 Euro.

Korntal-Münchingen: Lkw fährt in Stauende

Ein Sachschaden in Höhe von 15.000 Euro und drei beschädigte Fahrzeuge sind die Bilanz eines Unfalls, der sich am Donnerstag gegen 15:05 Uhr auf der BAB A81 zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Feuerbach und Stuttgart-Zuffenhausen ereignet hat. Bei stockendem Verkehrslage rollte ein 66-Jähriger mit einem Lkw Mercedes auf dem rechten Fahrstreifen. Der dahinter befindliche 42-jährige Fahrer einer Zugmaschine hielt komplett an. Der 58-jährige Fahrer eines Lkw Kipper bemerkte das Stauende möglicherweise aufgrund der tiefstehenden Sonne zu spät, fuhr bremsend auf die Zugmaschine auf und schob diese auf den Lkw Mercedes. Der 42-jährige Lenker der Zugmaschine wurde leicht verletzt vor Ort vom Rettungsdienst behandelt, die beiden anderen Fahrer blieben unverletzt.

18-jähriger BMW-Fahrer stosst mit Roller zusammen

Markgrönigen-Unterriexingen: Unfall zwischen Rollerfahrer und BMW

Leichte Verletzungen erlitt ein 50 Jahre alter Rollerfahrer, der am Donnerstag gegen 15.50 Uhr in der Markgröninger Straße in Unterriexingen in einen Unfall verwickelt war. In der Markgröninger Straße hatte sich aufgrund der Engstelle ein Rückstau bis über die Einmündung der Enzstraße hinaus gebildet. Von der Enzstraße wollte ein 18 Jahre alter BMW-Lenker nach links Richtung Markgröningen abbiegen. Ein im Rückstau stehender Fahrzeuglenker wollte dem BMW-Fahrer nun das Abbiegen ermöglichen und winkte ihn heraus. In dem Moment als der 18-Jährige anfuhr, überholte der 50-jährige Rollerfahrer wohl die Autoschlange und es kam zu einem Zusammenstoß. Der Rollerfahrer stürzte hierauf auf die Straße. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf rund 2.000 Euro belaufen.

Übler Scherz eines falschen Polizisten führt zu Evakuierung eines Fastfood Restaurants

Bietigheim-Bissingen: Schnellrestaurant geräumt

Am Donnerstagnachmittag wurde ein Schnellrestaurant in der Stuttgarter Straße in Bietigheim-Bissingen für rund 25 Minuten von der Polizei geräumt. Hintergrund war wohl ein übler Scherz. Gegen 16.30 Uhr klingelte das Telefon des Schnellrestaurants, worauf eine Angestellte abhob und mit einer bislang unbekannten Person verbunden war. Die im Display angezeigte Telefonnummer stammte aus dem Ausland. Der Mann gab sich als Polizeibeamter der Polizei Ludwigsburg aus und teilte mit, dass in der Nähe eine Bombe gefunden worden sei. Zur Sicherheit sollten alle im Schnellrestaurant anwesende Personen im Gebäude bleiben. Es würde eine Polizeistreife vorbei geschickt werden. Da die Schichtleiterin misstrauisch wurde, antwortete sie, dass sie selbst die Polizei verständigen werden, worauf der Anrufer kommentarlos auflegte. Uniformierte sowie zivil gekleidete Polizisten überprüften hierauf die Umgebung. Sie stellten jedoch nichts Verdächtiges fest. Gegen 17.10 Uhr erfolgte schließlich die Räumung des Schnellrestaurants, von der insgesamt zwölf Mitarbeiter sowie 32 Gäste betroffen waren. Das Gebäude und die angrenzende Umgebung wurden dann von einem speziell ausgebildeten Sprengstoffspürhund, der in Begleitung seiner Polizeihundeführerin war, abgesucht. Wieder konnte nichts Verdächtiges festgestellt werden. Gegen 17.35 Uhr konnte das Schnellrestaurant seinen Betrieb wieder aufnehmen. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen.