Karl Lagerfeld: 400Millionen Euro? – Wer erbt sein Vermögen?

150 Millionen Euro für die Katz’

der streitbare deutsche Künstler, Fotograf und Kreativ-Direktor der Marken Chanel, Fendi und seinem eigenen Label, ist am vergangenen Dienstag in Paris gestorben und hinterlässt ein unfassbar großes Vermögen, das zuletzt vom „Manager Magazin“ auf rund 400 Millionen Euro geschätzt wurde. Doch wer erbt nun all’ das viele Geld? Lagerfeld (†85) war unverheiratet und hatte keine Kinder. Der verstorbene Mode-Zar soll seiner Lieblingskatze Choupette rund 150 Millionen Euro nach französischem Recht vererbt haben. Die Birma-Katze, die einen eigenen Twitter und Instagram-Account (297.000Follower) hat, veröffentlichte auf ihrer Homepage „Choupette’s Diary“ einen herzergreifenden Abschied von ihrem “King Karl”. In Deutschland wäre das nicht möglich. Haustiere sind hierzulande nicht rechtsfähig und können deshalb nicht erben. Das zeigen mehrere Gerichtsurteile, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

In einem Fall hatte eine Frau ihre Brüder, zwei Neffen, eine Nichte und ihren Hund in ihrem Testament als Erben eingesetzt. Eine Bekannte versorgte das Tier nach dem Tod der Erblasserin. Das Landgericht München entschied: Der Hund kann nicht erben. Auch die Bekannte, die den Hund versorgt, habe keinen Anspruch auf “seinen Erbteil” (Beschluss vom 22. Januar 2004, AZ: 16 T 22604/03).

Wer in Deutschland sein Haustier nach dem Tod versorgt wissen möchte, kann trotzdem etwas tun und zwar einer Person oder aber einem Tierheim sein Vermögen unter der Maßgabe vererben, sich um das Tier zu kümmern. Um das Testament richtig zu formulieren,sei es sinnvoll, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen, sagen die Juristen. red/wid/wal