Diesel-Nachrüstung: Das müssen Autofahrer wissen

Gute Nachricht für Diesel-Besitzer: Die ersten Systeme zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw wurden durch das Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) zugelassen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, welche Modelle nachgerüstet werden können, welche Kosten entstehen und was zu beachten ist.

Welche Fahrzeuge können nachgerüstet werden? Derzeit haben SCR-Systeme für verschiedene Modelle von Mercedes, Volvo sowie aus dem VW-Konzern eine Genehmigung durch das KBA erhalten. Bei Volvo sind es Fahrzeuge mit Zweiliter- oder 2,4-Liter-Dieselmotor (Euro 5) beim XC60, XC70, S60, V60, V70. Bei Mercedes Fahrzeuge der Motorenfamilie OM651, die Modelle C 220 CDI, C 250 CDI, E 220 CDI, E 250 CDI, GLK 220 CDI, V 220 CDI. Und im Volkswagen-Konzern 61 Fahrzeuge der Marken Audi, Skoda, Seat und Volkswagen mit Motoren EA189 und EA288.

Was kostet die Nachrüstung und wer zahlt diese? Autofahrer müssen von einer Kostenspanne von 2.000 bis 5.000 Euro inklusive Einbau rechnen, in der Regel zahlt er die Kosten selbst. VW und Mercedes haben einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug zugesagt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Wohnort (Intensivstadt bzw. einem direkt angrenzenden Landkreis) oder bei schwerbehinderten Personen.

Wie werden die Zuschüsse beantragt? Über Webseiten der beiden Hersteller kann man sich informieren und den Zuschuss beantragen und am Ende auch auszahlen lassen.

Wer baut die Nachrüstsysteme ein? Das übernehmen anerkannte Werkstätten sowie speziell von den Herstellern der Nachrüstlösungen geschulte Werkstätten.

Was passiert mit der Garantie der Fahrzeuge? Die Herstellergarantie bleibt bestehen. Es sei denn, ein Schaden am Fahrzeug wurde durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung direkt verursacht. Die Garantie- und Haftungsbedingungen liegen laut Angabe der Autohersteller in der Verantwortung der Anbieter der Nachrüstsysteme.

Für wen lohnt sich die Hardware-Nachrüstung? Das hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Bewertung sind vor allem die direkte Beeinträchtigung von Fahrverboten, der Wert und das Alter des Fahrzeugs sowie eine mögliche Bezuschussung der Einbaukosten entscheidend.

Andreas Reiners

China plant digitale Währung

Digitale Währungen wie Bitcoin oder Tether haben das Potenzial, die Finanzwelt, das globale Währungssystem und die Art, wie Verbraucher ihre Finanzgeschäfte regeln, vollständig umzuwälzen. Es ist deshalb auch nicht überraschend, dass sich Regierungen und Zentralbanken ausgiebig mit diesem Thema befassen. Klar. Alle wollen möglichst eine tragende Rolle in diesem Wettlauf um die Zukunft spielen.

China scheint bereit zu sein. Mu Changchun, Stellvertretender Leiter der Abteilung Zahlungsverkehr der chinesischen Zentralbank (PBOC) teilte nun mit, man stehe kurz vor der Einführung einer eigenen digitalen Währung. Gearbeitet wird daran schon seit 2014. Wie lange es noch dauern wird und welche technischen Voraussetzungen zugrunde liegen, sei noch nicht bekannt, berichtet tagesschau.de.

Mu Changun verriet immerhin, dass sowohl die Zentralbank als auch andere Finanzinstitutionen legitimiert seien, die Währung auszugeben. Die digitale Währung werde die Kosten der Zirkulation von Papiergeld senken und den Entscheidungsträgern die Kontrolle über die Geldversorgung erleichtern.

Eines dürfte die Entwicklung in China befeuert haben: Der Handelsstreit mit den USA, der dafür sorgt, dass der chinesische Yuan im Vergleich zum Dollar von Tief zu Tief sackte. Er erreichte den niedrigsten Wert seit 2008. Die USA werfen Peking deshalb vor, den Kurs künstlich zu senken, um eigene Exporte günstiger zu machen. Das Stichwort lautet Währungsmanipulation.

Ralf Loweg

Fünf Verletzte bei Verkehrsunfall

Zu einem Verkehrsunfall mit insgesamt vier beteiligten Fahrzeugen kam es am Freitagabend gegen 19 Uhr auf der B27, Ludwigsburg in Fahrtrichtung Bietigheim-Bissingen auf Höhe der Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Nord im Bereich der dortigen Ampelanlage. Der 68 Jahre alte Fahrer eines Jeep fuhr einem an der roten Ampel auf dem rechten Fahrstreifen stehenden Peugeot auf. Dieser wurde auf einen davor stehenden Renault geschoben, der wiederum auf den davor befindlichen Lkw mit Anhänger geschoben wurde. Der Fahrer des Jeeps wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt und durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Die 20-jährige Fahrerin und ihre ebenfalls 20-jährige Mitfahrerin des Peugeot sowie die 21-jährige Fahrerin und ihr 22-jähriger Mitfahrer des Renault wurden ebenfalls leicht verletzt. Der Jeep, der Peugeot sowie der Renault mussten von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden von 24.000 Euro. Es gab keine nennenswerten Verkehrsbeeinträchtigungen.

Brandstiftung in Flüchtlingsunterkunft? 24-jähriger Bewohner ist tatverdächtig

Vermutlich auf Brandstiftung ist der Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in der Bahnhofstraße in Marbach am Neckar zurückzuführen, der am frühen Donnerstagmorgen gegen 04:00 Uhr von mehreren Anrufern über den Notruf gemeldet worden war. Die Polizei nahm einen 24-jährige vorläufig fest, in dessen Zimmer der Brand mutmaßlich ausgebrochen war.

Bei Eintreffen der ersten Rettungskräfte an der in Containerbauweise errichteten Unterkunft stand einer der Container bereits im Vollbrand. Einsatzkräfte der Polizei begannen sofort mit der Evakuierung der insgesamt vier Container,

in denen rund 90 Personen gemeldet sind. Die Feuerwehr war mit 75 Einsatzkräften und 14 Fahrzeugen am Brandort und hatte die Flammen gegen 04:40 Uhr unter Kontrolle. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden bei dem Brand drei Bewohner der Unterkunft und ein Feuerwehrmann leicht verletzt. Aufgrund der zunächst starken Rauchentwicklung und für den Feuerwehreinsatz sperrte die Polizei den an den Brandort angrenzenden Bahnhof Marbach und die Rielingshäuser Straße ab. Die Sperrung des Bahnhofs konnte um 05:40 Uhr wieder aufgehoben werden. Nachlöscharbeiten und die Bekämpfung von Glutnestern zogen sich bis gegen 10:20 Uhr hin.

Nach ersten polizeilichen Zeugenbefragungen richtete sich ein Tatverdacht gegen den 24-Jährigen, der zusammen mit seinem gleichaltrigen Bruder ein Zimmer in der Unterkunft bewohnt. Er war nach Brandausbruch in Richtung des Marbacher Bahnhofs geflüchtet, wo er in einem augenscheinlich psychischen Ausnahmezustand vorläufig festgenommen wurde. Ob der Brand durch fahrlässiges Handeln oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, werden die weiteren Ermittlungen noch ergeben müssen. Die Kriminalpolizei Ludwigsburg führte den Tatverdächtigen aufgrund des bestehenden psychischen Ausnahmezustand unterdessen einer psychiatrischen Einrichtung zu.

Der Tatverdächtige war zusammen mit seinem Bruder bereits im März 2018 wegen fahrlässiger Brandstiftung polizeilich in Erscheinung getreten, nachdem in ihrem damaligen Zimmer in einer Unterkunft in Kornwestheim durch den Einsatz zweier Heizlüfter ein Brand fahrlässig verursacht worden war, der letztlich einen Sachschaden von etwa 450.000 Euro gefordert hatte.

Zum Zeitpunkt des Brandausbruchs waren etwa 60 Personen in der Unterkunft. Sie wurden vorübergehend in einer Ersatzunterkunft in Affalterbach untergebracht.

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Brand in Asylunterkunft: Drei Verletzte – Eine Person vermisst

Brand in Asylunterkunft in Marbach:

Beim Brand einer Asylbewerberunterkunft wurden laut Angaben der Feuerwehr in Marbach drei Menschen verletzt. Nach einer Person wird noch gesucht. Ein Bewohner sprang aus einem Fenster, ein Bewohner und ein Feuerwehrmann erlitten eine Rauchgasvergiftung. Nach Angaben eines Verantwortlichen, wurde der Brand im Dachgeschoss ausgelöst und führte zu starker Rauchentwicklung. Am Brandort waren insgesamt 14 Fahrzeuge der Feuerwehr sowie ein weiteres Großaufgebot an Polizei und Rettungswagen.

Um 04:00 Uhr in dieser Nacht, wurden die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Marbach aus dem Schlaf gerissen. Die Anrufer sprachen, „Feuer in Flüchtlingsunterkunft“. Als die ersten Kräfte eintrafen, bestätigte sich die Meldung. Großalarm für weitere Feuerwehren. Feuerwehrkräfte der Abteilung Marbach-Rielingshausen, Oberstenfeld, Affalterbach, Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr Ludwigsburg sowie der stellvertretende Kreisbrandmeister wurden alarmiert. Bürgermeister Jan Trost machte sich vor Ort ein Bild, leitete schritte ein, für eine weitere Unterbringung der Betroffenen. Bewohner starteten Löschversuche mit Feuerlöschern. Der vordere Bereich des Containers brannte völlig aus.

In der Zwischenzeit wurde ein 24-Jähriger, der die Unterkunft bewohnte, vorläufig festgenommen. 

(Stand: 15.51 Uhr)

– Weitere Infos folgen –

Geisterfahrer: 90-jähriger PKW-Lenker gibt Führerschein freiwillig ab

Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wird sich ein 90 Jahre alter Mann verantworten müssen, der am Dienstag gegen 14.20 Uhr als Falschfahrer auf der Bundesautobahn 81 zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg-Süd unterwegs war. Zunächst fiel der Opel-Lenker einer 26 Jahre alten Suzuki-Fahrerin auf, da er gemeinsam mit seiner 88-jährigen Beifahrerin mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Standstreifen entlang fuhr. Plötzlich setzte der 90-Jährige zum Wenden über alle drei Fahrspuren an, so dass die 26-Jährige heftig abbremsen musste, um eine Kollision zu verhindern. Anschließend fuhr der Senior in die falsche Richtung, Richtung Stuttgart statt Richtung Heilbronn, weiter. Nachfolgende Fahrzeuglenker mussten ebenfalls abbremsen bzw. dem Falschfahrer ausweichen. Die Insassen im Suzuki alarmierten unverzüglich die Polizei. Mutmaßlich bemerkte der Opel-Fahrer seinen Fehler und wendete nach etwa ein bis zwei Kilometern ein weiteres Mal, so dass er anschließend wieder in die richtige Richtung fuhr. An der Anschlussstelle Pleidelsheim verließ er, wie von einem Zeugen mitgeteilt, zunächst die Autobahn. Mehrere Streifenwagen und ein Polizeimotorrad befanden sich zwischenzeitlich im Einsatz und fahndeten nach dem Falschfahrer. Kurz vor 15.00 Uhr entdeckte ein Polizeibeamter, der mit dem Motorrad fahndete, den beschriebenen Opel erneut auf der A 81 im Bereich der Anschlussstelle Ludwigsburg-Süd in Fahrtrichtung Stuttgart. Der 90-Jährige war mit etwa 50 km/h unterwegs. Mit Mühe gelang es dem Polizisten den Opel-Lenker schließlich in eine Nothaltebucht zu lotsen. Im Zuge der folgenden Maßnahmen gab der Senior seinen Führerschein freiwillig an die eingesetzten Beamten heraus, die das Dokument sicherstellten.

Kornwestheimer Delegation zu Gast in slowakischer Partnerstadt

Kornwestheim. Anlässlich des 29. Weißenfelser Schlossfestes ist Erster Bürgermeister Dietmar Allgaier zusammen mit Stadtrat Robert Müller in seiner Funktion als ehrenamtlicher stellvertretender Oberbürgermeister zu Gast in Weißenfels gewesen. Neben der Kornwestheimer Delegation waren auch Vertreter von Weißenfels’ slowakischer Partnerstadt Komárno vor Ort.

Rund um das Veranstaltungswochenende hatte die ostdeutsche Partnerstadt an der Saale ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm für die Vertreterinnen und Vertreter aus den Partnerstädten zusammengestellt – u.a. stand ein Besuch am Bundesgerichtshof in Leipzig auf dem Plan. Ein weiterer Programmpunkt war der Besuch der Ortschaft Uichteritz, einem Ortsteil von Weißenfels, bei dem die Teilnehmer Maßnahmen zur Stadtteilerneuerung diskutierten.

Traditionell entsendet die Stadt Kornwestheim jedes Jahr zum Weißenfelser Schlossfest eine Delegation in die Partnerstadt. In 29 Jahren Städtepartnerschaft haben sich die Verbindungen nach Weißenfels von der Verwaltungsebene längst auf die Vereine, Schulen, Kirchen und damit auf die Bürgerinnen und Bürger der beiden Städte ausgedehnt. So sind am vergangenen Wochenende auch die Naturfreunde Kornwestheim in Weißenfels zu Besuch gewesen. Im kommenden Jahr findet die Veranstaltung zum 30. Mal statt.

Warum man vom Immobilienkauf zurücktreten kann

Die Faustregel ist eigentlich unmissverständlich. Schließlich gilt beim Immobilienerwerb in der Regel “gekauft wie gesehen”. Doch bekanntlich keine Regel ohne Ausnahme: Zwei aktuelle Urteile unterstreichen das.

So kann ein starker Schädlingsbefall in den Balken eines Hauses den Käufer unter Umständen auch dann zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen, wenn in diesem ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Dies hat das OLG Braunschweig entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Verkäufer den Käufer auf einen bereits seit 15 Jahren andauernden massiven Schädlingsbefall nicht hingewiesen. Doch den Verkäufer trifft eine Aufklärungspflicht. Daher habe er dem Käufer den Befall arglistig verschwiegen.

Ein anderer Sachmangel, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt: Ein Haus ist bereits zwei Jahre älter als im notariellen Kaufvertrag angegeben. Das entschied das OLG Hamm. Nach Ansicht der Richter dürfe sich der Käufer darauf verlassen, dass die Immobilie dem technischen Standard des vereinbarten Baujahrs entspricht. Die Abweichung um zwei Jahre sei auch keine unerhebliche Beeinträchtigung, da sie auf jeden Fall Auswirkungen auf den Verkehrswert des Grundstücks habe.

“Seit einem Grundsatzurteil des BGH von 1996 geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Verkäufer einer Immobilie verpflichtet ist, sämtliche Umstände, die für die Kaufentscheidung eine wichtige Rolle spielen, vollständig wahrheitsgemäß offenzulegen”, sagt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Dr. Christoph von Klitzing. “Die entscheidende Frage ist: Hätte der Käufer seine Entscheidung exakt genauso getroffen, wenn ihm die später entdeckten Umstände bereits bei Vertragsabschluss bekannt gewesen wären? Lautet die Antwort ,wohl kaum’ oder ,zumindest nicht zum selben Preis’, hat er gute Chancen, nachträglich aus dem Kaufvertrag herauszukommen.”

Andreas Reiners

Was tun bei Risiken und Nebenwirkungen?

Dass man zu Risiken und Nebenwirkungen den Arzt oder Apotheker fragen soll – diesen tausendfach gehörten Satz kennen wir nur zu gut. Doch auch andersherum wird ein Schuh draus: Wer nämlich nach der Medikamenteneinnahme Nebenwirkungen oder Risiken bemerkt, sollte sich ebenfalls an den Apotheker wenden.

Dazu gibt es ein aus Apothekensicht bewährtes Meldesystem. Patienten sprechen zunächst mit ihrem Apotheker. Der gibt diese Meldung unter anderem an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) weiter. Dort werden Meldungen systematisch erfasst, ausgewertet und an die entsprechenden Bundesoberbehörden weitergegeben. Falls die Behörden Maßnahmen erlassen, werden diese von der AMK umgesetzt oder die Information an alle Apotheken verteilt.

Die derzeit diskutierte die Erfassung und Weiterleitung von Nebenwirkungen durch privatwirtschaftliche Anbieter lehnt die AMK ab. Ihr Vorsitzender Prof. Dr. Martin Schulz: “Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen sollten Patienten damit rechnen, dass die gesammelten Gesundheitsdaten an interessierte Stellen verkauft werden.” Zudem könnten diese Meldesysteme das Vertrauen der Bevölkerung in die etablierten Meldestrukturen der öffentlichen, unabhängigen und nicht gewinnorientierten Institutionen gefährden.

Rudolf Huber

Hund greift einen Welpen an – Zeugen gesucht

Kornwestheim: Hund von Hund gebissen

Das Polizeirevier Kornwestheim ermittelt derzeit gegen einen noch unbekannten Hundebesitzer, dessen Tier am Montag gegen 14.15 Uhr in der Lindenstraße in Kornwestheim einen Welpen gebissen hat. Während die Halterin des Welpen am Bahndamm entlang in Richtung der Lindenbrücke spazierte, befand sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein unbekannter Mann, der gemeinsam mit einem etwa sechsjährigen Jungen und einem größeren, dunklen Hund mit weißer Brust unterwegs war. Das Kind führte den Hund an der Leine. Plötzlich rannte der Hund über die Straße in Richtung des Welpen. Das Kind stürzte und ließ die Leine los. Der größere Hund biss den Welpen im weiteren Verlauf wohl mehrmals. Der Erwachsene habe dies erst bemerkt, als die Frau zu schreien anfing. Schließlich sei er hinüber zu seinem Hund gegangen und führte ihn an der Leine weg. Mit der Frau wechselte er kein Wort. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeteten, sich mit dem Polizeirevier Kornwestheim, Tel. 07154/1313-0, in Verbindung zu setzen.