Masken- und Testpflicht: Diese neue Corona-Regeln gelten ab heute im Land

Die baden-württembergische Landesregierung hat neue Corona-Regeln beschlossen: Ab dem heutigen Sonntag enden die meisten Corona-Maßnahmen. Im Klartext: Ab Sonntag (3. April) besteht bspw. in Innenräumen keine Maskenpflicht mehr. Im ÖPNV, in Krankenhäusern und in Arztpraxen müssen hingegen noch Masken getragen werden.

Das gilt ab Sonntag, 3. April in Baden-Württemberg:

Maskenpflicht

  • In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • In Arztpraxen
  • In Krankenhäusern
  • In Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • In Dialyseeinrichtungen
  • In Tageskliniken
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • In Obdachlosenunterkünften
  • Im Rettungsdienst

Die Maskenpflicht im Einzelhandel oder in der Gastronomie oder bei sonstigen Innenstadtakteuren, welche hier nicht aufgelistet wurden, entfällt somit ab Sonntag, ebenso weitere Maßnahmen wie 3G/2G/2G+.

Testpflicht

Die Testpflicht gilt in folgenden Bereichen weiterhin:

  • In Kindertageseinrichtungen
  • In Schulen
  • In Krankenhäusern
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren.

Darüber hinaus wird das Land unterhalb der Verordnungsebene Verlegungsmöglichkeiten unter Nutzung des weiterzuführenden Covid-19-ResourceBoard, Arbeitsquarantäne, die Verlagerung von Personal zwischen Standorten und den Einsatz von externem Personal nutzen, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

Ministerpräsident Kretschmann: „Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber. Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“

red