Härtere Strafen gegen “Gaffer” nötig?

Bundesrat fordert härtere Strafen gegen “Gaffer”

Schaulustige behindern bei Verkehrsunfällen immer wieder die Arbeit der Helfer. Sie machen oft völlig ungeniert Fotos oder Videos und spielen so mit dem Leben der Verunglückten. Deshalb fordert der Bundesrat härtere Strafen gegen “Gaffer”.

Bereits 2016 hatte das Gremium hierzu einen Gesetzentwurf beschlossen. Nachdem der Bundestag das Anliegen bis zum Ende der letzten Legislaturperiode nicht aufgriff, brachten die Länder Anfang 2018 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein (BR-Drs. 41/18 (B)). Bislang wurde er noch nicht behandelt. Mit einer am 17. Mai 2019 beschlossenen Entschließung versuchen die Länder nun, Bewegung in die Sache zu bringen. Darin fordern sie den Bundestag auf, sich unverzüglich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und die Strafbarkeitslücke zu schließen.

Die Bundesregierung hatte im April 2018 zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Stellung genommen und dabei erklärt, das Vorhaben zu unterstützen. Zugleich wies sie darauf hin, dass sie bereits prüfe, wie das Anliegen rechtstechnisch am besten umgesetzt werden kann.

Die Entschließung wird nun Bundestag und Bundesregierung zugeleitet, die entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. mid/rlo

Trump verschiebt Entscheidung und lässt die Autoindustrie weiter zittern

Auto-Zölle: Trump verschiebt Entscheidung

Verschnaufpause für die deutsche Autoindustrie: US-Präsident Donald Trump hat seine Entscheidung über die mögliche Erhebung von Sonderzöllen auf Auto-Importe um sechs Monate verschoben.

Die USA werden bis auf weiteres keine Sonderzölle auf Importe der europäischen Automobilindustrie erheben, heißt es aus dem Weißen Haus in Washington. Der Handelsbeauftragte Robert Lighthizer solle in den kommenden 180 Tagen weitere Verhandlungen führen, berichtet “tagesschau.de“.

Experten zufolge habe sich der US-Präsident der Sichtweise seines Handelsministeriums angeschlossen. Dieses hatte in einem Prüfbericht festgestellt, dass Sonderzölle auf Auto-Importe auch die heimische Wirtschaft treffen könnten und damit die nationale Sicherheit beeinträchtigen würden.

Und wie beurteilt die deutsche Autoindustrie die Entscheidung? “Die Frist von 180 Tagen muss nun intensiv genutzt werden, um in den Verhandlungen zwischen der EU und den USA zu guten Ergebnissen zu kommen”, sagt Bernhard Mattes, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

Zölle oder Quoten würden gleichermaßen den internationalen Handel beschränken, so Bernhard Mattes weiter. “Sie schaden allen Unternehmen und Kunden in den betroffenen Ländern und führen zu Wohlfahrtsverlusten. Beide großen Wirtschaftsräume brauchen einander.”

Das Ziel der transatlantischen Verhandlungen müsse es nun sein, die Möglichkeiten für freien und fairen Handel auszuweiten und offene Märkte auf allen Seiten sicherzustellen, betont der VDA-Präsident: “Der Erfolg der deutschen Automobilindustrie basiert zu einem großen Teil auf dem freien Zugang zu den Märkten.” mid/rlo

Grünes Licht für E-Scooter

Es darf gerollert werden: Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig mit politischem Segen im Straßenverkehr fahren. Das hat jetzt der Bundesrat ganz offiziell entschieden und damit auch einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Umgang mit “Elektrokleinstfahrzeugen” regelt.

Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen beziehungsweise Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Weiter teilt der Bundesrat mit: Die Roller müssen bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Merkwürdig: Eine Helmpflicht besteht nicht.

Die politischen Maßgaben wurden durchweg positiv aufgenommen. “Richtig ist die Entscheidung, E-Scooter von Gehwegen zu verbannen. Das bedeutet aber auch, dass Radwege und Radstreifen unverzüglich ausgebaut werden müssen. Nur so sind E-Scooter und Radverkehr gemeinsam sicher unterwegs”, sagt Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE Autoclubs Europa. Unerlässlich sei darüber hinaus ein faires und rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.

Auch der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. “Ein E-Roller muss mit dem gleichen Verantwortungsgefühl bewegt werden wie ein Pedelec oder ein Mofa. Ob die Altersgrenze dafür bei 14 oder 15 Jahren zu ziehen ist, kann man sicher diskutieren”, sagt ACV-Sprecher Gerrit Reichel, fügt aber hinzu: “Auf Radwegen werden sich alle Verkehrsteilnehmer erst noch an die E-Roller gewöhnen müssen. Denn die Roller sind kaum zu hören und sie fahren sich auch ganz anders als ein Fahrrad.”

Der TÜV-Verband betont, dass E-Scooter eine wichtige Ergänzung im städtischen Verkehr seien. Laut Umfrage seien immerhin 69 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkeit sind, um die Mobilität der Menschen zu verbessern. “Für ein völlig neues Verkehrsmittel sind das sehr hohe Akzeptanzwerte”, heißt es. Was sagt der TÜV-Verband zum Thema Kopfschutz? “Der TÜV-Verband rät allen E-Scooter-Nutzern, einen Helm zu tragen. Auch die Sharing-Anbieter sollten Verantwortung übernehmen und Helme kostenfrei zur Verfügung stellen.” Da künftig alle Personen ab 14 Jahren Elektro-Tretroller fahren dürfen, empfiehlt der TÜV-Verband die Einführung von geeigneten Schulungsmaßnahmen für junge Verkehrsteilnehmer. Der Fahrrad-Führerschein reiche für motorisierte Fahrzeuge wie E-Scooter nicht aus.

Wie sieht es eigentlich beim Thema “Alkohol” aus? Dürfen Nutzer von elektrischen Tretrollern betrunken an die Lenkstange? “Das ist gar keine gute Idee. Anders als bei Fahrrädern oder auch E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot”, sagt ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung: Sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

In einer begleitenden Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass E-Scooter Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist. Er bittet die Bundesregierung, die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ändern.

mid/rlo

++++ Zeugen gesucht ++++ Körperverletzung mit anschliessender Flucht

Das Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156/4352-0, sucht Zeugen, die Hinweise zu einer Körperverletzung geben können, die am Donnerstag gegen 14:00 Uhr am Ortseingang von Ditzingen-Hirschlanden in der Ditzinger Straße verübt wurde. Ein 52 Jahre alter Mann hatte sich im Hof eines Mehrfamilienhauses aufgehalten und wurde dort von einem bislang unbekannten Mann angesprochen. Im Verlauf des Gesprächs soll der Unbekannte aus noch ungeklärten Gründen mit der Faust in das Gesicht des 52-jährigen Mannes geschlagen haben. Durch den Angriff kam der 52-Jährige zu Fall und wurde am Boden liegend, mutmaßlich mit weiteren Faustschlägen malträtiert. Anschließend ließ der Angreifer von dem Mann ab und machte sich in Richtung der Felder aus dem Staub. Das Opfer erlitt leichte Verletzungen, die durch Mitarbeiter des Rettungsdienstes vor Ort versorgt wurden. Eine sofort eingeleitete polizeiliche Fahndung führte nicht zur Ergreifung des Täters. Bei ihm soll es sich um einen stämmigen Mann mit südländischem Erscheinungsbild handeln, der etwa 30 Jahre alt und circa 175 cm groß ist. Er sprach Deutsch, trug kurze, dunkelbraune Haare, einen Vollbart und war zur Tatzeit mit einer blauen Jeanshose sowie mit einem dunkelblauen Pullover bekleidet.

Unfallverursacher schlägt auf Zeugen ein und muss überwältigt werden

Ein offensichtlich unter Alkoholeinwirkung stehender Fahrer eines Ford Transit befuhr gegen 17:35 Uhr die Landesstraße 1140 von Ludwigsburg kommend in Fahrtrichtung Remseck. Kurz vor der Abzweigung Mühlhäuser Straße überholte der 33-Jährige einen vorausfahrenden Lkw und überfuhr dabei nahezu ungebremst eine Verkehrsinsel. Zwei hinter dem Ford fahrende Pkw-Lenkerinnen konnten den Trümmerteilen nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Der Mercedes einer 68-Jährigen wurde dabei leicht beschädigt. Ob an dem Ford einer 29-Jährigen ebenfalls ein Schaden entstand, ist noch unklar. Nach dem Unfall ging der 33-jährige Verursacher unvermittelt auf einen Unfallzeugen los, der vor Ort angehalten hatte um zu helfen und schlug diesem ins Gesicht. Der 33-Jährige konnte erst durch eintreffende Polizeibeamte überwältigt werden, wobei er sich auch diesen widersetzte und nach ihnen trat, während er sie fortwährend beleidigte. Dem Unfallverursacher wurde im weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen. Aufgrund seiner psychischen Verfassung wurde er anschließend in ein Krankenhaus gebracht, wo er stationär aufgenommen wurde. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde auf rund 10.000 Euro geschätzt.

Wahlplakate verschiedener Parteien beschädigt

Ludwigsburg: Beschädigung von Wahlplakaten

Am frühen Donnerstagmorgen gegen 02:50 Uhr wurden durch eine Streife des Polizeireviers Ludwigsburg sieben beschädigte Wahlplakate in der Stuttgarter Straße in Ludwigsburg festgestellt. Dabei handelte es sich in sechs Fällen um Plakate der AfD und in einem Fall um ein Plakat der Freien Demokraten. Der bislang unbekannte Täter hatte bereits aus dem Staub gemacht. Bereits gegen 01:00 Uhr hatte ein Unbekannter in der Marbacher Straße ein AfD-Wahlplakat in Brand gesetzt. Das Feuer wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Personen, die sachdienliche geben können, werden gebeten sich an die Kriminalpolizeidirektion Böblingen, Tel. 07031 1300, zu wenden.

Kornwestheim: Beschädigung von Wahlplakaten

Ein aufmerksamer Beamter auf der Wache des Polizeireviers Kornwestheim beobachtete am frühen Donnerstagmorgen gegen 02:40 Uhr ein Täter auf der gegenüberliegenden Seite der Stuttgarter, der mit einem Stock ein Wahlplakat der AfD beschädigte und im Anschluss daran mit einem Pkw wegfuhr. Das Fahrzeug mit zwei Tatverdächtigen konnte kurze Zeit später im Rahmen der Fahndung kontrolliert werden. Die beiden Männer im Alter von 20 und 25 Jahren wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt. Sie haben mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung zu rechnen. Ob sie noch weitere Plakate beschädigt haben müssen die weiteren Ermittlungen noch ergeben.

Enkeltrickbetrüger hauen 82-jährige übers Ohr

Bislang unbekannte Täter brachten mit dem sogenannten Enkeltrick am Mittwoch eine 82-Jährige in Bietigheim-Bissingen um Bargeld und Goldschmuck im Wert von mehreren tausend Euro. Sie war gegen 09:00 Uhr von ihrem angeblichen Enkel angerufen worden, der vorgab für einen Notartermin dringend Geld zu benötigen. Daraufhin erklärte sich die Angerufene bereit, ihrem vermeintlichen Enkel aus der Notlage zu helfen, der ihr daraufhin direkt ein Taxi für den Weg zur Bank bestellte. Kaum war die Seniorin mit dem Geldbetrag wieder daheim angekommen, wurde sie von dem Anrufer überredet auch ihren Goldschmuck zur Verfügung zu stellen. Anschließend ließ der Betrüger die 82-Jährige gegen 15:00 Uhr wiederrum von einem Taxi in die Nähe des Bahnhofs fahren, wo sie das Geld und den Schmuck an eine unbekannte Abholerin übergab. Bei ihr handelt es sich um eine schlanke, etwa 30 bis 40 Jahre alte Deutsche, die ein hellgraues Damenkostüm trug. Die Kriminalpolizei Ludwigsburg hat die Ermittlungen übernommen und bittet um sachdienliche Hinweise unter Tel. 07141/18-9 zu melden.

Tipps der Polizei:

Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.

Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.

Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.

Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.

Informieren Sie sofort die Polizei über den Polizeiruf 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.

Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

„Krankenmord im Nationalsozialismus” – Ausstellung im Rathaus

„Krankenmord im Nationalsozialismus – Grafeneck 1940 – Opferschicksale aus Bietigheim-Bissingen“

Am Sonntag, 19. Mai 2019 um 11 Uhr findet im Ratssaal des Bietigheimer Rathauses die Ausstellungseröffnung „Krankenmord im Nationalsozialismus – Grafeneck 1940 – Opferschicksale aus Bietigheim-Bissingen“ statt.

Nach der Eröffnung gibt es einen Stehempfang im Stadtmuseum Hornmoldhaus und die Gelegenheit, die Ausstellung zu besuchen. Die Ausstellung ist vom 19.5.2019 – 28.7.2019 zu sehen. Der Sonderausstellungsbereich ist leider nicht barrierefrei.

Unter der Tarnbezeichnung „Aktion T 4“ wurden zwischen Januar 1940 und August 1941 im Deutschen Reich mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie psychischen Krankheiten ermordet. Das Behindertenheim Grafeneck auf der Schwäbischen Alb wurde dafür zur ersten von insgesamt sechs Tötungsanstalten umgebaut. Dorthin wurden zwischen Januar und Dezember 1940 fast 11.000 Patienten vor allem aus Anstalten in Baden, Württemberg und Hohenzollern deportiert und anschließend in einer Gaskammer ermordet.

Lange waren die Krankenmordopfer aus Bietigheim-Bissingen nahezu vergessen. Die Taktik der Mörder, diese Menschen aus dem kollektiven und individuellen Gedächtnis auszulöschen, war aufgegangen. Erst die intensiven Recherchen der letzten Jahre brachten ihre Lebensgeschichten wieder zutage. Bis heute sind zwölf in Grafeneck ermordete Menschen aus Bietigheim, Bissingen und Untermberg bekannt. Dazu kommen weitere Menschen, die in anderen Anstalten im Rahmen der sogenannten dezentralen Krankenmorde getötet wurden. Aus Metterzimmern konnten bisher keine Opfer ermittelt werden.

Die Initiative „Stolpersteine Bietigheim-Bissingen“ hat zwischen 2014 und 2017 für neun „Euthanasie“-Opfer aus Bietigheim, Bissingen und Untermberg Stolpersteine verlegt, um öffentlich an die Schicksale dieser ehemaligen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu erinnern. In der Ausstellung werden die Lebensgeschichten dieser neun Opfer ausführlich nachgezeichnet.